GOÄ 3611: Blutzuckertagesprofil korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3611
Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,73 € 1,1x
Höchstsatz 12,13 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3611 (Blutzuckertagesprofil): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung, Indikationen, Steigerungssätze und typische Fehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3611

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die GOÄ-Ziffer 3611 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Funktionstesten wie folgt:

Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose) - Punktzahl: 160

Diese Leistung umfasst die systematische, viermalige Messung des Glukosegehalts im Blut über den Tag verteilt. Sie ist als wenig standardisierter Funktionstest definiert, bei dem die Reaktion des Blutzuckerspiegels auf verschiedene Alltagssituationen untersucht wird. Dazu gehören insbesondere die Nahrungsaufnahme, Phasen der Nahrungskarenz sowie die Einnahme von Antidiabetika.

GOÄ 3611 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Durchführung eines Blutzuckertagesprofils ist vor allem für die Therapiekontrolle bei Diabetes mellitus von hoher klinischer Relevanz. Durch die Verteilung der Messungen über den Tag lässt sich die Effektivität einer medikamentösen oder diätetischen Einstellung präzise beurteilen. Typischerweise erfolgen die Entnahmen vor dem Frühstück, vor und nach der Hauptmahlzeit sowie vor dem Nachtschlaf.

Im ambulanten Bereich wird diese Ziffer aufgrund des logistischen Aufwands seltener abgerechnet als im stationären Sektor. Die Leistung belegt statistisch einen Rangplatz über 800 unter den labormedizinischen Leistungen. Für eine noch engmaschigere 24-Stunden-Überwachung ist der Leistungsumfang von exakt vier Messungen jedoch oft nicht ausreichend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3611

Fallbeispiel 1: Stationäre Neueinstellung bei Typ-2-Diabetes

Ein Patient mit entgleistem Typ-2-Diabetes wird stationär aufgenommen, um eine Insulintherapie zu etablieren. Zur engmaschigen Überwachung der Stoffwechsellage wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils ein Blutzuckertagesprofil erstellt. Die Abrechnung erfolgt pro Tag über die GOÄ-Ziffer 3611 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Ambulante Therapiekontrolle bei instabiler Stoffwechsellage

Bei einem bekannten Diabetiker zeigt sich in der Praxis eine zunehmend instabile Stoffwechsellage mit unklaren Hypoglykämien. Der behandelnde Arzt veranlasst ein strukturiertes Tagesprofil mit vier Blutentnahmen in der Praxis. Neben der Beratung wird die GOÄ-Ziffer 3611 für die labortechnische Durchführung liquidiert.

Fallbeispiel 3: Abgrenzung bei intensivierter Insulintherapie

Ein Patient benötigt aufgrund einer intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) täglich sechs Blutzuckermessungen. Da die GOÄ 3611 exakt vier Bestimmungen definiert, kann diese Ziffer hier nicht angewendet werden. Stattdessen erfolgt die Abrechnung der Einzelbestimmungen über die GOÄ-Ziffer 3560 in entsprechender Anzahl.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3611: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die missbräuchliche Nutzung der Ziffer zur reinen Erstdiagnostik eines Diabetes mellitus. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern hierfür zu Recht die Abrechnung der Einzelziffer 3560, da ein Tagesprofil ohne therapeutischen Kontext medizinisch nicht indiziert ist.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3611 und GOÄ 3560 für dieselben Blutproben am selben Tag ist ausgeschlossen. Die viermalige Glukosebestimmung ist mit der Ziffer 3611 bereits vollständig abgegolten.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Abrechnung, wenn die Dokumentation keine exakten Uhrzeiten oder keinen Bezug zu den Mahlzeiten aufweist. Ein einfaches Laborblatt ohne zeitliche Zuordnung der vier Einzelwerte gefährdet den Erstattungsanspruch des Arztes.

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Dokumentation der GOÄ 3611: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung müssen alle vier Messwerte inklusive der genauen Uhrzeit der Entnahme lückenlos in der Patientenakte dokumentiert werden. Auch der klinische Bezug, wie beispielsweise der Abstand zur letzten Mahlzeit, sollte vermerkt sein. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der strukturierten Verlaufskontrolle.

Dokumentationsbeispiel: Blutzuckertagesprofil am 24.10.2023. Messung 1: 07:45 Uhr (nüchtern) - 125 mg/dl. Messung 2: 11:30 Uhr (präprandial) - 110 mg/dl. Messung 3: 14:00 Uhr (postprandial) - 155 mg/dl. Messung 4: 21:45 Uhr (vor Nachtruhe) - 135 mg/dl. Indikation: Therapiekontrolle bei oraler Antidiabetika-Einstellung.

Zusätzlich empfiehlt es sich, eine kurze abschließende Beurteilung des Profils in den Behandlungsverlauf aufzunehmen. Dies erleichtert bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger den Nachweis der ärztlichen Befundung.

GOÄ 3611: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3611 zum Abschnitt M II gehört, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Solche Gründe können extrem schwierige Venenverhältnisse oder eine stark schwankende, akut überwachungsbedürftige Stoffwechsellage sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben dem Blutzuckertagesprofil können die notwendigen Blutentnahmen nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet werden, sofern die Probenentnahme in der Praxis erfolgt. Auch beratende Leistungen wie die GOÄ-Ziffer 1 oder die GOÄ-Ziffer 3 für eingehende Beratungsgespräche sind bei der Besprechung der Ergebnisse neben der Laborleistung ansetzbar.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Beratungsleistungen und Blutentnahmen zeitlich plausibel dokumentiert sind, um Überschneidungen mit den Laborzeiten der GOÄ 3611 zu vermeiden.

Ziffer 3611 in der neuen GOÄ

Das Blutzuckertagesprofil (viermalige Glukosebestimmung) wird zur neuen Nummer 11109 mit einem Festpreis von 3,57 € — gegenüber dem heutigen 2,3-fachen Satz von 10,73 € ein erheblicher Rückgang. Die neue Legende übernimmt Kapillarblut oder venöses Plasma als Material, hält die viermalige Glukosebestimmung ausdrücklich fest und nennt als typischen Einsatz die Diabetes-Einstellung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3611

Die GOÄ-Ziffer 3611 ist mit 160 Punkten bewertet. Dies entspricht einer Gebühr von 9,33 € beim einfachen Satz und 10,73 € beim Regelhöchstsatz von 1,15.
Die Abrechnung ist indiziert zur Therapiekontrolle und Einstellung eines bekannten Diabetes mellitus. Eine Anwendung zur reinen Erstdiagnostik ist hingegen nicht vorgesehen.
Die Leistungsbeschreibung fordert zwingend eine viermalige Bestimmung der Glukose über den Tag verteilt. Weniger oder mehr Messungen erfüllen den Leistungsumfang dieser Ziffer nicht.
Nein, die Einzelbestimmung von Glukose nach GOÄ 3560 ist für dieselben Messungen nicht neben der GOÄ 3611 berechenbar. Die viermalige Messung ist in der Ziffer 3611 bereits abgegolten.
Als Leistung des Abschnitts M II beträgt der maximale Steigerungssatz das 1,3-Fache des Gebührensatzes. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz.`
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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