GOÄ 3665: Spermien-Mucus-Penetrationstest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3665
Spermien-Mucus-Penetrationstest , je Ansatz
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Der Spermien-Mucus-Penetrationstest nach GOÄ 3665 ist ein wichtiger Baustein der Sterilitätsdiagnostik. Erfahren Sie, wie Sie jeden Ansatz korrekt abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3665

Spermien-Mucus-Penetrationstest, je Ansatz (150 Punkte, Einfachsatz 8,74 €, Regelhöchstsatz 10,05 €, Höchstsatz 11,36 €)

Die GOÄ-Ziffer 3665 beschreibt ein labordiagnostisches Verfahren zur Überprüfung der Interaktion zwischen Spermien und dem weiblichen Zervixschleim (Mucus). Diese Untersuchung wird mithilfe eines Phasenkontrastmikroskops durchgeführt, um die Penetrationsfähigkeit und die Beweglichkeit der Samenzellen im Sekret zu beurteilen. Für eine valide Aussage ist die Verwendung von frischem Probenmaterial zwingend erforderlich.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Testansatzes, die Inkubation sowie die anschließende mikroskopische Auswertung. Da die Ziffer explizit den Zusatz "je Ansatz" trägt, können verschiedene Testkonstellationen nebeneinander berechnet werden. Dies ist besonders bei der Durchführung von Kreuzungstests von hoher Relevanz, um die Ursache einer Penetrationsstörung genauer zu lokalisieren.

GOÄ 3665 in der Praxis: Diagnostik der Spermien-Mucus-Interaktion

In der gynäkologischen und andrologischen Praxis ist der Spermien-Mucus-Penetrationstest ein etabliertes Instrument im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik. Die Untersuchung ist primär bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch indiziert, wenn der Verdacht auf einen zervikalen Faktor oder eine immunologisch bedingte Inkompatibilität besteht. In der methodischen Hierarchie der Ejakulatuntersuchungen gilt dieser Test als optionale, aber hochspezifische Spezialleistung.

Klinisch stehen verschiedene Testformate zur Verfügung, die sich in ihrer Durchführung unterscheiden. Der klassische Postkoital-Test (Sims-Huhner-Test) erfolgt in vivo durch Entnahme von Zervixschleim einige Stunden nach dem Geschlechtsverkehr. Alternativ erlauben In-vitro-Verfahren wie der einfache Objektträger-Test oder der Kapillar-Test (Kremer-Test) eine kontrollierte Beobachtung der Spermienmigration unter Laborbedingungen.

Sollte der initiale Test zwischen den Partnern ein pathologisches Ergebnis zeigen, schließen sich in der Regel gekreuzte Penetrationstests an. Hierbei werden die Proben des Paares jeweils mit Spendersperma beziehungsweise Spendermucus kreuzweise getestet. Da jeder dieser Kreuzungsversuche einen eigenen labortechnischen Aufwand darstellt, ist die Abrechnung für jeden einzelnen Ansatz gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ-Ziffer 3665

Fallbeispiel 1: Postkoital-Test (Sims-Huhner-Test)

Ein Paar stellt sich wegen primärer Sterilität in der Sprechstunde vor. Zur Überprüfung der In-vivo-Kompatibilität wird ein Sims-Huhner-Test durchgeführt, bei dem der Zervixschleim 10 Stunden nach dem Koitus mikroskopisch untersucht wird. Da Zweifel am Samentransfer bestehen, wird zusätzlich ein Vaginalsekret-Abstrich entnommen. Abgerechnet wird 1-mal die GOÄ-Ziffer 3665 für den Penetrationstest sowie 1-mal die GOÄ-Ziffer 3660 für die mikroskopische Untersuchung der vaginalen Kontrollprobe.

Fallbeispiel 2: In-vitro-Objektträger-Test mit Kreuzungstest

Nach einem auffälligen Postkoital-Test wird in vitro ein einfacher Objektträger-Test mit den Proben des Paares durchgeführt. Da dieser ebenfalls pathologisch ausfällt, setzt das Labor am selben Tag zwei Kreuzungstests an: Partnersperma mit Spendermucus sowie Partnermucus mit Spendersperma. Da insgesamt drei separate Testkonstellationen untersucht wurden, erfolgt die dreifache Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3665 (3-mal je Ansatz).

Fallbeispiel 3: Kapillartest (Kremer-Test)

Zur detaillierten Analyse der Migrationsdistanz wird ein Kapillartest angesetzt. Die Kapillare mit dem Zervixschleim wird für zwei Stunden bei 37 °C inkubiert und anschließend mikroskopisch ausgewertet. Eine weitere Kontrolllesung erfolgt nach 24 Stunden. Abgerechnet wird 1-mal die GOÄ-Ziffer 3665. Die Spätbeurteilung nach 24 Stunden darf nicht separat in Rechnung gestellt werden, da sie mit der Erstleistung abgegolten ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ-Ziffer 3665: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung des Kapillartests ist die separate Berechnung der Spätbeurteilung nach 24 Stunden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da die zweite Beurteilung explizit mit der Erstleistung abgegolten ist. Der erhöhte zeitliche Aufwand für die Zweitablesung kann lediglich über den Steigerungssatz geltend gemacht werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Multiplikation der Ziffer bei Kreuzungstests. Prüfstellen versuchen gelegentlich, die Kreuzungstests als eine einzige Leistung zusammenzufassen. Hier muss der Arzt der Argumentation entgegentreten und auf den klaren Wortlaut "je Ansatz" in der Leistungsbeschreibung verweisen. Jeder separate physikalische Testaufbau stellt eine eigenständige gebührenrechtliche Einheit dar.

Achtung: Die zusätzliche Abrechnung einer zweiten Gebühr für die Spätbeurteilung nach 24 Stunden beim Kapillartest ist unzulässig. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, den Steigerungssatz bei außergewöhnlichem Aufwand anzupassen.

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Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3665: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die genaue Testmethode (z. B. Sims-Huhner-Test, Kremer-Test oder Objektträger-Test) eindeutig festgehalten werden. Auch die Uhrzeit der Probenentnahme und der Beginn des Testansatzes sind für die Nachvollziehbarkeit essenziell.

Besonders bei der Abrechnung mehrerer Ansätze müssen die einzelnen Testkonstellationen präzise dokumentiert werden. Es muss ersichtlich sein, welche Proben (z. B. Partnersperma, Spendermucus) in welchem Ansatz kombiniert wurden. Auch die mikroskopischen Parameter wie die Spermienmotilität und die Migrationsdistanz gehören zwingend in den Befundbericht.

Tipp: Dokumentieren Sie bei Kreuzungstests präzise die Herkunft der verwendeten Proben. Eine Formulierung wie "Ansatz 1: Partnersperma + Partnermucus; Ansatz 2: Partnersperma + Spendermucus" belegt die Berechtigung der mehrfachen Abrechnung zweifelsfrei.

Dokumentationsbeispiel: In-vitro-Kapillartest (Kremer-Test) durchgeführt. Ansatz 1: Partnersperma und Partnermucus. Inkubation für 2 Std. bei 37 °C in feuchter Kammer. Mikroskopische Auswertung: Maximale Migrationsdistanz 3,5 cm, progressive Motilität nach 2 Std. bei 45 %. Spätbeurteilung nach 24 Std. dokumentiert.

GOÄ 3665: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3665 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Gebührenrahmen für die Steigerung zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Erhöhung auf den Höchstsatz von 1,3-fach ist bei medizinischen Besonderheiten möglich. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch extrem zähflüssigen Zervixschleim, der die Probenvorbereitung erschwert, oder eine sehr geringe Spermiendichte, die eine zeitintensive mikroskopische Suche erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3665 können weitere andrologische und gynäkologische Leistungen anfallen. Häufig wird im Rahmen des Postkoital-Tests eine Kontrolluntersuchung des Vaginalsekrets durchgeführt, die nach GOÄ 3660 berechnet wird. Auch die Kombination mit einem vollständigen Spermiogramm nach GOÄ 3667 ist an separaten Behandlungstagen oder bei eigenständiger Indikation möglich, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 3665 in der neuen GOÄ

Der Spermien-Mucus-Penetrationstest wird zur neuen Nummer 12817 „Spermien-Penetrationstest, je Test" mit einem Festpreis von 28,91 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,05 €). Die neue Legende nennt die bisher üblichen Testformate ausdrücklich: In-vivo-(Postkoital-)Test, einfacher In-vitro-Objektträger-Test und Kapillar-Test. Abgerechnet wird je Testansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3665

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3665 beträgt 8,74 € bei einer Bewertung von 150 Punkten. In der Praxis wird meist der Regelhöchstsatz von 1,15-fach angewendet, was einer Gebühr von 10,05 € entspricht.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3665 ist ausdrücklich „je Ansatz“ berechnungsfähig. Wenn im Rahmen von Kreuzungstests mehrere unterschiedliche Testkonstellationen angesetzt werden, darf die Ziffer für jeden dieser Ansätze separat in Rechnung gestellt werden.
Nein, die zweite Beurteilung nach 24 Stunden ist mit der Erstleistung abgegolten. Auch wenn der zeitliche Aufwand hoch ist, darf für diese Nachuntersuchung keine zusätzliche Gebühr nach GOÄ 3665 oder einer anderen Ziffer angesetzt werden.
Die GOÄ-Ziffer 3660 ist dann zusätzlich berechnungsfähig, wenn beim Postkoitaltest Zweifel am Samentransfer bestehen. In diesem Fall kann eine Kontrollprobe aus dem hinteren Scheidengewölbe entnommen und einmalig nach Nr. 3660 mikroskopisch untersucht werden.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach (11,36 €) kann durch einen außergewöhnlich hohen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind eine extrem zähe Viskosität des Zervixschleims oder eine sehr geringe Spermiendichte, die eine zeitintensive mikroskopische Suche erfordert.
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