GOÄ 3688: Osmotische Resistenz richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3688
Osmotische Resistenz der Erythrozyten
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,04 € 1,1x
Höchstsatz 6,83 € 1,3x

Die Bestimmung der osmotischen Resistenz nach GOÄ 3688 birgt Abrechnungsdetails wie die Kombination mit GOÄ 3690 oder die Analogabrechnung des AGLT.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3688

GOÄ-Ziffer 3688: Osmotische Resistenz der Erythrozyten - Punktzahl: 90

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3688 beschreibt die Bestimmung der osmotischen Resistenz der roten Blutkörperchen. Diese Untersuchung dient als Widerstandsmaß der Erythrozytenmembran in einer hypotonen Kochsalzlösung. Durch das Eindringen von Wasser in die Zellen bei abnehmender Salzkonzentration wird der Membrandruck erhöht, bis die Zellen schließlich hämolysieren.

Im Rahmen dieser Laborleistung wird die Konzentration ermittelt, bei der die Hämolyse beginnt und bei der sie vollständig abgeschlossen ist. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Zellfunktionsuntersuchungen angesiedelt. Sie stellt eine hochspezifische manuelle oder apparative Analyse dar.

GOÄ 3688 in der Praxis: Diagnostik der Kugelzellenanämie

Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung der osmotischen Resistenz ist der Verdacht auf eine hereditäre Sphärozytose, auch bekannt als Kugelzellenanämie. Bei dieser genetisch bedingten Erkrankung weisen die Erythrozyten eine verminderte osmotische Resistenz auf. Sie platzen daher bereits bei deutlich höheren Kochsalzkonzentrationen als gesunde Zellen.

In der modernen Labordiagnostik wird die klassische Methode zunehmend durch den Acidified-Glycerol-Lysis-Test (AGLT) oder den sogenannten Pink-Test ersetzt. Diese neueren Verfahren bieten eine höhere Sensitivität und benötigen weniger Probenmaterial. Für die Abrechnung dieser modernen Alternativen gelten jedoch besondere Regeln, da sie nicht direkt unter die Ziffer 3688 fallen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ-Ziffer 3688

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Kugelzellenanämie mit spektrometrischer Auswertung

Ein Patient stellt sich mit unklarer hämolytischer Anämie und Splenomegalie vor. Zur weiteren Abklärung wird die osmotische Resistenz der Erythrozyten bestimmt. Die Auswertung erfolgt im Labor mittels Spektrometrie bei 546 nm zur exakten Bestimmung der halbmaximalen Hämolyse.

Neben der GOÄ-Ziffer 3688 für die Grundleistung wird hier zusätzlich die GOÄ-Ziffer 3690 für die spektrometrische Messung des freien Hämoglobins abgerechnet. Dies ist zulässig, da der apparative Aufwand die reine visuelle Auswertung deutlich übersteigt.

Fallbeispiel 2: Durchführung des Acidified-Glycerol-Lysis-Tests (AGLT)

Bei einem Kind besteht der dringende Verdacht auf eine hereditäre Sphärozytose. Aufgrund der geringen benötigten Blutmenge entscheidet sich das Labor für den Acidified-Glycerol-Lysis-Test (AGLT) anstelle der klassischen osmotischen Resistenzprüfung.

Da dieser Test nicht auf dem Prinzip der Osmose beruht, sondern dem Säurehämolysetest ähnelt, darf die GOÄ 3688 hier nicht herangezogen werden. Stattdessen erfolgt die korrekte Abrechnung über eine Analogbewertung nach GOÄ-Ziffer 3999.

Fallbeispiel 3: Klassische osmotische Resistenzprüfung mit visuellem Vergleich

Zur Abklärung einer familiären Anämie wird eine klassische osmotische Resistenzprüfung mit 15 Röhrchen absteigender NaCl-Konzentration durchgeführt. Die Auswertung erfolgt visuell durch den Vergleich mit einem zeitgleich angesetzten Kontrollansatz gesunder Erythrozyten.

In diesem Fall wird ausschließlich die GOÄ-Ziffer 3688 zum Regelsatz abgerechnet. Der Kontrollansatz ist mit dieser Gebühr vollständig abgegolten und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3688: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die separate Liquidation des Kontrollansatzes. Die Leistungslegende schreibt vor, dass ein Kontrollansatz obligat ist. Daher sind alle Kosten und Aufwände für die Kontrollmessung bereits mit der Gebühr der GOÄ 3688 abgegolten.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die analoge Abrechnung des AGLT. Versicherer versuchen gelegentlich, diese modernen Tests unter die schlechter bewertete Ziffer 3688 zu zwingen. Da der AGLT jedoch methodisch dem Säurehämolysetest entspricht, ist die Analogabrechnung nach GOÄ 3999 medizinisch und gebührenrechtlich korrekt.

Achtung: Die zusätzliche Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3690 für die spektrometrische Auswertung wird von Kostenträgern manchmal abgelehnt. Da die spektrometrische Hämoglobinbestimmung jedoch einen eigenständigen, nicht in der Legende der 3688 enthaltenen Arbeitsschritt darstellt, ist diese Kombination bei entsprechender Dokumentation voll erstattungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 3688: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die Indikation der Untersuchung als auch die angewandte Methode präzise festgehalten werden. Insbesondere der Einsatz der Spektrometrie muss explizit erwähnt werden, um die Nebeneinanderberechnung weiterer Ziffern zu rechtfertigen.

Auch das Ergebnis des obligatorischen Kontrollansatzes sollte dokumentiert werden. Dies belegt die ordnungsgemäße Durchführung der Qualitätskontrolle und sichert den Anspruch auf die volle Gebühr ab.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung der osmotischen Resistenz der Erythrozyten bei Verdacht auf hereditäre Sphärozytose. Ansatz von 15 Verdünnungsstufen (NaCl 0,90 bis 0,10 g/dl) plus paralleler Kontrollansatz mit Normalblut. Inkubation für 24 Std. bei 37 °C. Auswertung spektrometrisch bei 546 nm zur Ermittlung der halbmaximalen Hämolyse.

GOÄ 3688: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3688 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache, während der maximale Höchstsatz bei 1,3-Fach liegt. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine einzelfallbezogene Begründung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen manuellen Aufwand bei schwierigen Probenverhältnissen.

Typische Ziffernkombinationen

Die wichtigste und medizinisch begründete Kombination ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3690 (Bestimmung von freiem Hämoglobin), sofern die Auswertung spektrometrisch erfolgt. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von anderen unspezifischen Hämolyse-Suchtests am selben Untersuchungstag, sofern diese dieselbe Fragestellung betreffen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Durchführung moderner kinetischer Lyseverfahren konsequent die Analogabrechnung nach GOÄ 3999. Dies spiegelt den tatsächlichen methodischen Aufwand wesentlich besser wider als die veraltete Ziffer 3688.

Ziffer 3688 in der neuen GOÄ

Die osmotische Resistenz der Erythrozyten wird in der neuen GOÄ nach Methode aufgeteilt. Aus der einen alten Ziffer (2,3-facher Satz: 6,04 €) entstehen zwei gleichwertig bewertete Nachfolger:

  • 11826 „Osmotische (Erythrozyten-)Resistenz" — für die NaCl-Verdünnungsreihe mit spektrophotometrischer Auswertung: 25,96 €.
  • 11827 „Osmotische Fragilität" — für den Glycerol-Test, AGLT (Acidified-Glycerol-Lysis-Time) oder Pink-Test zur Abklärung einer hereditären Sphärozytose: 25,96 €.

Welche Ziffer gilt, hängt von der eingesetzten Methode ab. Beide Ziffern liegen mit 25,96 € deutlich über dem bisherigen 2,3-fachen Satz von 6,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3688

Die GOÄ-Ziffer 3688 wird für die Bestimmung der osmotischen Resistenz der Erythrozyten berechnet. Dies ist insbesondere bei der Abklärung einer vermuteten hereditären Sphärozytose (Kugelzellenanämie) indiziert, wenn die leitliniengestützte Basisdiagnostik keine eindeutigen Ergebnisse liefert.
Ja, wenn die Auswertung der osmotischen Resistenz spektrometrisch über die Messung des freien Hämoglobins erfolgt, ist die GOÄ-Ziffer 3690 zusätzlich einmal berechnungsfähig. Dies begründet sich durch den deutlich höheren apparativen und personellen Aufwand im Vergleich zur rein visuellen Auswertung.
Der Acidified-Glycerol-Lysis-Test (AGLT) sowie der Pink-Test nutzen nicht das Prinzip der Osmose, sondern ähneln dem Säurehämolysetest. Daher erfolgt die Abrechnung dieser moderneren Verfahren analog nach der GOÄ-Ziffer 3999.
Nein, der obligatorische Kontrollansatz mit gesunden Erythrozyten ist mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 3688 abgegolten. Eine separate Abrechnung dieses Kontrollschritts ist nicht zulässig und wird bei Prüfungen beanstandet.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 3688 das 1,15-Fache des Gebührensatzes (6,04 €). Der Höchstsatz liegt beim 1,3-Fachen (6,83 €) und darf nur mit einer schriftlichen Begründung bei erhöhtem Aufwand angewendet werden.
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