Die spektralphotometrische Bestimmung des freien Hämoglobins nach GOÄ 3690 ist essenziell bei Hämolyseverdacht. Erfahren Sie alles zu Indikation und Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3690
GOÄ-Ziffer 3690: Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch – Gebühr: 180 Punkte (Einfachsatz 10,49 €, Regelhöchstsatz 12,06 €, Höchstsatz 13,64 €).
Die GOÄ-Ziffer 3690 beschreibt die quantitative Bestimmung von freiem Hämoglobin (fHb) im Plasma mittels Spektralphotometrie. Diese Methode misst das Hämoglobin, das nach dem Zerfall von roten Blutkörperchen (Erythrozyten) ungebunden im Blutplasma vorliegt. Der Leistungstext umfasst die gesamte labortechnische Durchführung der spektralphotometrischen Messung bei mehreren Wellenlängen.
Die Untersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik „Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen“ eingegliedert. Sie setzt eine präzise laboranalytische Infrastruktur voraus, um verlässliche quantitative Aussagen über das Ausmaß einer intravasalen Hämolyse treffen zu können.
GOÄ 3690 in der Praxis: Indikationen und präanalytische Herausforderungen
Die Bestimmung des freien Hämoglobins ist ein hochspezifischer Parameter zur Diagnostik und Verlaufsbeurteilung von hämolytischen Zuständen. Physiologischerweise wird freigesetztes Hämoglobin sofort an Haptoglobin gebunden. Erst wenn diese Bindungskapazität erschöpft ist, lässt sich freies Hämoglobin im Plasma nachweisen. Daher ist die Bestimmung primär dann indiziert, wenn der Haptoglobin-Spiegel bereits unter die Nachweisgrenze gesunken ist.
Klinische Einsatzgebiete umfassen den Verdacht auf akute Hämolysen, wie sie nach inkompatiblen Bluttransfusionen, durch toxische Arzneimittelwirkungen oder schwere Infektionen wie Malaria auftreten. Auch chronische Verläufe, beispielsweise mechanische Hämolyse durch künstliche Herzklappen oder angeborene Hämoglobinopathien, erfordern diese Diagnostik zur Verlaufsbeurteilung.
Achtung: Die Präanalytik ist bei der GOÄ 3690 extrem fehleranfällig. Eine unsachgemäße Blutentnahme mit zu starkem Sog oder die verzögerte Trennung von Plasma und Erythrozyten führt zu einer ex vivo Hämolyse und damit zu falsch hohen fHb-Werten.
Um verfälschte Ergebnisse zu vermeiden, muss die Blutentnahme mit einer möglichst großlumigen Kanüle und minimaler Scherkraft erfolgen. Das Blut (Citrat- oder Heparin-Plasmoröhrchen) sollte umgehend zentrifugiert und das Plasma vom Blutkuchen getrennt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3690
Fallbeispiel 1: Verdacht auf transfusionsassoziierte Hämolyse
Ein Patient zeigt nach einer Erythrozytenkonzentrat-Transfusion akute Symptome wie Fieber und Flankenschmerz. Zum Ausschluss einer akuten hämolytischen Transfusionsreaktion erfolgt die Bestimmung des freien Hämoglobins im Plasma. Da Haptoglobin bereits vollständig verbraucht ist, liefert die spektralphotometrische Bestimmung nach GOÄ 3690 den entscheidenden Nachweis der intravasalen Hämolyse. Abgerechnet wird die Ziffer 3690 neben den Akutparametern.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei künstlichem Herzklappenersatz
Bei einer Patientin mit mechanischem Mitralklappenersatz besteht der Verdacht auf eine mechanisch induzierte, chronische Hämolyse. Nach der initialen Feststellung eines erniedrigten Haptoglobins wird zur Quantifizierung der intravasalen Hämolyse das freie Hämoglobin bestimmt. Die Abrechnung der GOÄ 3690 erfolgt zum Nachweis des Schweregrads der mechanischen Erythrozytenschädigung.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer arzneimittelinduzierten Hämolyse
Nach Einnahme eines neuen Medikaments entwickelt ein Patient eine rasch fortschreitende Anämie mit dunklem Urin. Die labormedizinische Abklärung zeigt ein nicht mehr nachweisbares Haptoglobin. Zur Bestätigung der akuten medikamentös-toxischen Hämolyse wird freies Hämoglobin spektralphotometrisch bestimmt und nach GOÄ 3690 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3690: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3690 ist die Durchführung der Untersuchung bei völlig unauffälligem Haptoglobinwert. Liegt kein entzündliches Geschehen vor, das als Akute-Phase-Reaktion den Haptoglobinspiegel künstlich erhöht, ist die Bestimmung des freien Hämoglobins medizinisch nicht indiziert und wird von privaten Krankenversicherungen (PKV) regelmäßig gestrichen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Abrechnung, wenn präanalytische Mängel nicht ausgeschlossen wurden. Ein durch unsachgemäße Entnahme hämolytisches Serum darf nicht als echtes freies Hämoglobin abgerechnet werden. Die Dokumentation muss daher den Ausschluss einer In-vitro-Hämolyse plausibel machen.
Tipp: Dokumentieren Sie bei grenzwertigen oder unerwartet hohen Befunden stets die präanalytischen Bedingungen, wie die sofortige Zentrifugation und die Verwendung geeigneter Entnahmesysteme, um Beanstandungen vorzubeugen.
Auch die Verwechslung mit der einfachen photometrischen Hämoglobinbestimmung im Vollblut (z. B. im Rahmen eines kleinen Blutbildes nach GOÄ 3550) führt zu Beanstandungen. Die GOÄ 3690 darf nur für die Bestimmung des freien, nicht-zellulären Hämoglobins im Plasma herangezogen werden.
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Dokumentation der GOÄ 3690: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Indikation unerlässlich. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum die Bestimmung des freien Hämoglobins notwendig war. Dies gelingt am besten durch den Verweis auf ein bereits erniedrigtes Haptoglobin oder das Vorliegen einer schweren Akute-Phase-Reaktion, die den Haptoglobinwert maskiert.
Zusätzlich sollten die präanalytischen Schritte kurz dokumentiert werden. Der Nachweis, dass die Probe zügig verarbeitet und zentrifugiert wurde, schützt vor dem Vorwurf einer fehlerhaften Probenbehandlung.
Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf akute medikamenteninduzierte Hämolyse bei unklarem Hb-Abfall. Haptoglobin präanalytisch verbraucht (< 0,1 g/l). Schonende venöse Blutentnahme mittels 21G-Kanüle, sofortige Zentrifugation und Plasma-Separation zur Bestimmung des freien Hämoglobins (fHb) nach GOÄ 3690.
Die Archivierung des spektralphotometrischen Messprotokolls mit den gemessenen Wellenlängen dient als physischer Nachweis der erbrachten Leistung und sollte im Laborinformationssystem (LIS) fest mit dem Patientenfall verknüpft sein.
GOÄ 3690: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 3690 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im Schwellenwert liegt bei 1,15-fach. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung.
Gründe für eine Steigerung können ein extrem hoher Lipidgehalt oder eine ausgeprägte Ikterie der Probe sein, welche die spektralphotometrische Messung durch Trübung massiv stören und aufwendige mathematische Korrekturrechnungen oder zusätzliche Klärungsschritte erforderlich machen. Solche erschwerenden Faktoren müssen auf der Rechnung transparent dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung des freien Hämoglobins erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und abrechnungsfähige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Haptoglobin (GOÄ 3747) zur initialen Diagnostik sowie die Bestimmung von LDH (GOÄ 3585) und Bilirubin (GOÄ 3583) als klassische Hämolyseparameter. Auch die Blutentnahme selbst (GOÄ 250) kann, sofern die Leistung in der eigenen Praxis erbracht wurde, zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
Ziffer 3690 in der neuen GOÄ
Die spektralphotometrische Bestimmung von freiem Hämoglobin wird zur neuen Nummer 12117 mit einem Festpreis von 9,11 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €). Die neue Legende führt das Plasma als Material und die Spektralphotometrie (z. B. bei drei Wellenlängen) auf; die Auswertung erfolgt apparativ-quantitativ.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3690
Was hat nicht gestimmt?