GOÄ 3690: Freies Hämoglobin korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3690
Freies Hämoglobin , spektralphotometrisch
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,06 € 1,1x
Höchstsatz 13,64 € 1,3x

Die spektralphotometrische Bestimmung des freien Hämoglobins nach GOÄ 3690 ist essenziell bei Hämolyseverdacht. Erfahren Sie alles zu Indikation und Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3690

GOÄ-Ziffer 3690: Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch – Gebühr: 180 Punkte (Einfachsatz 10,49 €, Regelhöchstsatz 12,06 €, Höchstsatz 13,64 €).

Die GOÄ-Ziffer 3690 beschreibt die quantitative Bestimmung von freiem Hämoglobin (fHb) im Plasma mittels Spektralphotometrie. Diese Methode misst das Hämoglobin, das nach dem Zerfall von roten Blutkörperchen (Erythrozyten) ungebunden im Blutplasma vorliegt. Der Leistungstext umfasst die gesamte labortechnische Durchführung der spektralphotometrischen Messung bei mehreren Wellenlängen.

Die Untersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik „Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen“ eingegliedert. Sie setzt eine präzise laboranalytische Infrastruktur voraus, um verlässliche quantitative Aussagen über das Ausmaß einer intravasalen Hämolyse treffen zu können.

GOÄ 3690 in der Praxis: Indikationen und präanalytische Herausforderungen

Die Bestimmung des freien Hämoglobins ist ein hochspezifischer Parameter zur Diagnostik und Verlaufsbeurteilung von hämolytischen Zuständen. Physiologischerweise wird freigesetztes Hämoglobin sofort an Haptoglobin gebunden. Erst wenn diese Bindungskapazität erschöpft ist, lässt sich freies Hämoglobin im Plasma nachweisen. Daher ist die Bestimmung primär dann indiziert, wenn der Haptoglobin-Spiegel bereits unter die Nachweisgrenze gesunken ist.

Klinische Einsatzgebiete umfassen den Verdacht auf akute Hämolysen, wie sie nach inkompatiblen Bluttransfusionen, durch toxische Arzneimittelwirkungen oder schwere Infektionen wie Malaria auftreten. Auch chronische Verläufe, beispielsweise mechanische Hämolyse durch künstliche Herzklappen oder angeborene Hämoglobinopathien, erfordern diese Diagnostik zur Verlaufsbeurteilung.

Achtung: Die Präanalytik ist bei der GOÄ 3690 extrem fehleranfällig. Eine unsachgemäße Blutentnahme mit zu starkem Sog oder die verzögerte Trennung von Plasma und Erythrozyten führt zu einer ex vivo Hämolyse und damit zu falsch hohen fHb-Werten.

Um verfälschte Ergebnisse zu vermeiden, muss die Blutentnahme mit einer möglichst großlumigen Kanüle und minimaler Scherkraft erfolgen. Das Blut (Citrat- oder Heparin-Plasmoröhrchen) sollte umgehend zentrifugiert und das Plasma vom Blutkuchen getrennt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3690

Fallbeispiel 1: Verdacht auf transfusionsassoziierte Hämolyse

Ein Patient zeigt nach einer Erythrozytenkonzentrat-Transfusion akute Symptome wie Fieber und Flankenschmerz. Zum Ausschluss einer akuten hämolytischen Transfusionsreaktion erfolgt die Bestimmung des freien Hämoglobins im Plasma. Da Haptoglobin bereits vollständig verbraucht ist, liefert die spektralphotometrische Bestimmung nach GOÄ 3690 den entscheidenden Nachweis der intravasalen Hämolyse. Abgerechnet wird die Ziffer 3690 neben den Akutparametern.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei künstlichem Herzklappenersatz

Bei einer Patientin mit mechanischem Mitralklappenersatz besteht der Verdacht auf eine mechanisch induzierte, chronische Hämolyse. Nach der initialen Feststellung eines erniedrigten Haptoglobins wird zur Quantifizierung der intravasalen Hämolyse das freie Hämoglobin bestimmt. Die Abrechnung der GOÄ 3690 erfolgt zum Nachweis des Schweregrads der mechanischen Erythrozytenschädigung.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer arzneimittelinduzierten Hämolyse

Nach Einnahme eines neuen Medikaments entwickelt ein Patient eine rasch fortschreitende Anämie mit dunklem Urin. Die labormedizinische Abklärung zeigt ein nicht mehr nachweisbares Haptoglobin. Zur Bestätigung der akuten medikamentös-toxischen Hämolyse wird freies Hämoglobin spektralphotometrisch bestimmt und nach GOÄ 3690 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3690: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3690 ist die Durchführung der Untersuchung bei völlig unauffälligem Haptoglobinwert. Liegt kein entzündliches Geschehen vor, das als Akute-Phase-Reaktion den Haptoglobinspiegel künstlich erhöht, ist die Bestimmung des freien Hämoglobins medizinisch nicht indiziert und wird von privaten Krankenversicherungen (PKV) regelmäßig gestrichen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Abrechnung, wenn präanalytische Mängel nicht ausgeschlossen wurden. Ein durch unsachgemäße Entnahme hämolytisches Serum darf nicht als echtes freies Hämoglobin abgerechnet werden. Die Dokumentation muss daher den Ausschluss einer In-vitro-Hämolyse plausibel machen.

Tipp: Dokumentieren Sie bei grenzwertigen oder unerwartet hohen Befunden stets die präanalytischen Bedingungen, wie die sofortige Zentrifugation und die Verwendung geeigneter Entnahmesysteme, um Beanstandungen vorzubeugen.

Auch die Verwechslung mit der einfachen photometrischen Hämoglobinbestimmung im Vollblut (z. B. im Rahmen eines kleinen Blutbildes nach GOÄ 3550) führt zu Beanstandungen. Die GOÄ 3690 darf nur für die Bestimmung des freien, nicht-zellulären Hämoglobins im Plasma herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 3690: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der medizinischen Indikation unerlässlich. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum die Bestimmung des freien Hämoglobins notwendig war. Dies gelingt am besten durch den Verweis auf ein bereits erniedrigtes Haptoglobin oder das Vorliegen einer schweren Akute-Phase-Reaktion, die den Haptoglobinwert maskiert.

Zusätzlich sollten die präanalytischen Schritte kurz dokumentiert werden. Der Nachweis, dass die Probe zügig verarbeitet und zentrifugiert wurde, schützt vor dem Vorwurf einer fehlerhaften Probenbehandlung.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf akute medikamenteninduzierte Hämolyse bei unklarem Hb-Abfall. Haptoglobin präanalytisch verbraucht (< 0,1 g/l). Schonende venöse Blutentnahme mittels 21G-Kanüle, sofortige Zentrifugation und Plasma-Separation zur Bestimmung des freien Hämoglobins (fHb) nach GOÄ 3690.

Die Archivierung des spektralphotometrischen Messprotokolls mit den gemessenen Wellenlängen dient als physischer Nachweis der erbrachten Leistung und sollte im Laborinformationssystem (LIS) fest mit dem Patientenfall verknüpft sein.

GOÄ 3690: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3690 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz für Laborleistungen im Schwellenwert liegt bei 1,15-fach. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung.

Gründe für eine Steigerung können ein extrem hoher Lipidgehalt oder eine ausgeprägte Ikterie der Probe sein, welche die spektralphotometrische Messung durch Trübung massiv stören und aufwendige mathematische Korrekturrechnungen oder zusätzliche Klärungsschritte erforderlich machen. Solche erschwerenden Faktoren müssen auf der Rechnung transparent dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung des freien Hämoglobins erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und abrechnungsfähige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Haptoglobin (GOÄ 3747) zur initialen Diagnostik sowie die Bestimmung von LDH (GOÄ 3585) und Bilirubin (GOÄ 3583) als klassische Hämolyseparameter. Auch die Blutentnahme selbst (GOÄ 250) kann, sofern die Leistung in der eigenen Praxis erbracht wurde, zusätzlich in Ansatz gebracht werden.

Ziffer 3690 in der neuen GOÄ

Die spektralphotometrische Bestimmung von freiem Hämoglobin wird zur neuen Nummer 12117 mit einem Festpreis von 9,11 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €). Die neue Legende führt das Plasma als Material und die Spektralphotometrie (z. B. bei drei Wellenlängen) auf; die Auswertung erfolgt apparativ-quantitativ.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3690

Die GOÄ 3690 darf abgerechnet werden, wenn eine spektralphotometrische Bestimmung des freien Hämoglobins im Plasma zur Hämolyse-Diagnostik durchgeführt wird. Dies ist besonders dann indiziert, wenn der Haptoglobin-Spiegel bereits erschöpft ist. Eine Abrechnung bei normalen Haptoglobinwerten ohne Entzündungszeichen ist in der Regel nicht zulässig.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3690 beträgt 12,06 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 10,49 €, während der maximale Höchstsatz (1,3-fach) mit 13,64 € berechnet werden kann. Höhere Sätze erfordern eine medizinische Begründung auf der Rechnung.
Ja, die gemeinsame Abrechnung der GOÄ 3690 (freies Hämoglobin) und der GOÄ 3747 (Haptoglobin) ist medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig. Haptoglobin dient oft als Suchtest, während das freie Hämoglobin das Ausmaß einer fortgeschrittenen Hämolyse quantifiziert. Beide Ziffern schließen sich in der GOÄ nicht gegenseitig aus.
Eine unsachgemäße Blutentnahme oder eine verzögerte Zentrifugation kann eine künstliche In-vitro-Hämolyse verursachen. Dies führt zu falsch hohen Werten des freien Hämoglobins, die medizinisch nicht verwertbar sind. Eine fehlerhafte Probenvorbereitung kann somit die medizinische Begründung und die Abrechnungsfähigkeit der Leistung gefährden.
Ja, eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei der GOÄ 3690 möglich, erfordert jedoch eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe sind stark lipämische oder ikterische Proben, die den spektralphotometrischen Messprozess erheblich erschweren. Der normale Schwellenwert für diese Laborleistung liegt bei 1,15-fach.
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