Die Abrechnung des mikroskopischen HbF-Nachweises nach GOÄ 3689 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3689
GOÄ Ziffer 3689: Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch - Punktzahl: 160
Die Gebührenordnungsziffer 3689 bewertet den mikroskopischen Nachweis von fetalem Hämoglobin (HbF) im Blutausstrich. Diese labordiagnostische Untersuchung dient der Identifikation und Quantifizierung von fetalen Erythrozyten im mütterlichen Kreislauf oder zur Abklärung spezifischer Hämoglobinopathien. Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 3 (Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen) angesiedelt.
Die methodische Durchführung basiert auf dem sogenannten Kleihauer-Betke-Test. Dabei werden HbA-haltige mütterliche Erythrozyten durch einen sauren Puffer eluiert, während HbF-haltige fetale Zellen säureresistent sind und nach anschließender Färbung mikroskopisch ausgezählt werden können.
GOÄ 3689 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 3689 ist eng mit der Geburtshilfe und der Hämatologie verknüpft. Ein primäres Indikationsgebiet ist der Verdacht auf eine fetomaternale Transfusion (FMT) bei Schwangeren nach einem Trauma, bei intrauterinem Fruchttod oder bei unklarem CTG. Hierbei ermöglicht die Auszählung der HbF-Zellen eine präzise Abschätzung des übertragenen fetalen Blutvolumens in den mütterlichen Kreislauf.
Ein weiteres wichtiges Einsatzszenario ist die Abklärung von vaginalen Blutungen in der Spätschwangerschaft. Durch den Nachweis von HbF kann differenziert werden, ob die Blutung mütterlichen oder fetalen Ursprungs ist, was für das weitere geburtshilfliche Management von vitaler Bedeutung ist. Auch bei Verdacht auf eine hereditäre Persistenz von fetalem Hämoglobin (HPFH) oder im Kontext einer Beta-Thalassämie kommt die Ziffer zum Einsatz.
Tipp: Obwohl die Durchflusszytometrie (GOÄ 3696) zunehmend als modernere Alternative eingesetzt wird, bleibt der mikroskopische Nachweis nach GOÄ 3689 ein kostengünstiger und weit verbreiteter Goldstandard in der Akutdiagnostik.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3689
Fallbeispiel 1: Verdacht auf fetomaternale Transfusion nach Trauma
Eine Schwangere (32. SSW) stellt sich nach einem leichten Autounfall in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer fetomaternalen Transfusion wird ein Blutausstrich angefertigt und sauer eluiert. Die mikroskopische Auszählung ergibt einen HbF-Zellanteil von 0,8 %. Die Berechnung des fetalen Blutvolumens erfolgt regelhaft. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3689 mit dem Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Abklärung einer vaginalen Blutung in der Schwangerschaft
Eine Schwangere in der 36. SSW präsentiert sich mit einer schmerzlosen vaginalen Blutung. Zur Differenzierung zwischen mütterlichem und fetalem Blut wird das Vaginalsekret mittels Kleihauer-Betke-Test untersucht. Der Nachweis von HbF-Erythrozyten sichert den fetalen Ursprung der Blutung. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 3689 für die mikroskopische Analyse liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf hereditäre HbF-Persistenz (HPFH)
Bei einem erwachsenen Patienten mit mikrozytärer Anämie besteht der Verdacht auf eine Beta-Thalassämie oder eine HPFH. Im Rahmen der Stufendiagnostik wird ein Blutausstrich mikroskopisch auf den Anteil an HbF-Zellen untersucht. Die erbrachte Leistung wird nach GOÄ-Ziffer 3689 abgerechnet, um die Verteilung der HbF-haltigen Erythrozyten zu beurteilen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3689: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3689 ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit anderen Hämoglobin-Untersuchungen. Wird beispielsweise zeitgleich eine quantitative Hämoglobin-Elektrophorese nach GOÄ-Ziffer 3691 durchgeführt, kann dies von privaten Krankenversicherungen beanstandet werden, wenn die medizinische Notwendigkeit beider Methoden für dieselbe Fragestellung nicht klar dokumentiert ist.
Achtung: Die mathematische Berechnung des transfundierten fetalen Blutvolumens aus der Anzahl der HbF-Zellen ist gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M bereits mit der Gebühr für die Ziffer 3689 abgegolten und darf nicht als separate Beratungs- oder Berechnungsleistung in Rechnung gestellt werden.
Zudem bemängeln Prüfstellen gelegentlich die Abrechnung, wenn fälschlicherweise die Durchflusszytometrie (GOÄ 3696) durchgeführt, aber die günstigere mikroskopische Ziffer 3689 angesetzt wurde – oder umgekehrt. Die gewählte Methode muss exakt mit der Dokumentation und der Leistungsbeschreibung übereinstimmen.
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Dokumentation der GOÄ 3689: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Für die GOÄ-Ziffer 3689 müssen sowohl die klinische Indikation als auch die einzelnen Schritte der Präparation und Auswertung detailliert in der Patientenakte festgehalten werden. Dazu gehören Angaben zur Fixierung, Elution und der anschließenden Färbung.
Besonders wichtig ist die Dokumentation des quantitativen Ergebnisses. Es sollte explizit vermerkt werden, wie viele Erythrozyten (in der Regel mindestens 2000) ausgezählt wurden und wie hoch der ermittelte prozentuale Anteil der HbF-Zellen am Gesamtelement ist.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf fetomaternale Transfusion bei Zustand nach Sturz. Blutausstrich angefertigt, Alkohol-Fixierung, Elution im Zitronensäure-Phosphatpuffer für 3 Min., Färbung mit Hämatoxylin-Erythrosin. Mikroskopische Auszählung von 2000 Erythrozyten: 0,4 % HbF-positive Zellen (entspricht ca. 8 ml fetalem Blut im mütterlichen Kreislauf).
GOÄ 3689: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da Leistungen des Abschnitts M (Labor) im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet werden, ist eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz nur unter Angabe besonderer Erschwernisse zulässig. Ein erhöhter Zeitaufwand bei der mikroskopischen Auszählung, beispielsweise durch eine extrem geringe Zelldichte oder starke Artefakte im Ausstrich, kann eine Überschreitung des Regelsatzes rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Schwangerschaftsüberwachung oder Notfalldiagnostik wird die GOÄ 3689 häufig mit geburtshilflichen Basisleistungen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der sonographischen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 415 oder der Cardiotokographie (CTG) nach GOÄ-Ziffer 203. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung eines einfachen Differentialblutbildes (GOÄ 3680) aus demselben Ausstrich, wenn dieser primär für den HbF-Nachweis hergestellt wurde.
Ziffer 3689 in der neuen GOÄ
Der mikroskopische Nachweis von fetalem Hämoglobin (HbF) im mütterlichen Blutausstrich wird zur neuen Nummer 12116 mit einem Festpreis von 15,12 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die neue Legende bildet das etablierte Verfahren vollständig ab: Äthanol-fixierter Blutausstrich aus mütterlichem Blut, Säureelution nach Kleihauer-Betke, Hämatoxylin-Erythrosin-Färbung, Hellfeldmikroskopie und quantitative Auswertung als prozentualer Anteil HbF-haltiger Erythrozyten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3689
Was hat nicht gestimmt?