Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 3699 für weitere Antiseren rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und die Dokumentation optimieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3699
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum
Die GOÄ-Ziffer 3699 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 3 (Körperzellen und deren Bestandteile, Zellfunktionsuntersuchungen). Diese Leistung umfasst die Phänotypisierung von Zellen oder den Nachweis von Rezeptoren auf Zelloberflächen unter Verwendung zusätzlicher Antiseren.
Die Untersuchung erfolgt mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer immunologischer Nachweisverfahren. Da die Ziffer "je Antiserum" bewertet ist, kann sie bei der Verwendung mehrerer spezifischer Antiseren für dieselbe Patientenprobe mehrfach abgerechnet werden.
GOÄ 3699 in der Praxis: Indikation und korrekter Einsatz weiterer Antiseren
In der klinischen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3699 vor allem bei der differenzierten Diagnostik von hämatologischen Neoplasien, Immundefekten oder Autoimmunerkrankungen zum Einsatz. Die Bestimmung von Zelloberflächenmarkern (wie CD-Molekülen) erfordert meist den Einsatz einer ganzen Palette unterschiedlicher Antiseren, um ein präzises immunphänotypisches Profil zu erstellen.
Der Gesetzgeber bewertet die Ziffer 3699 niedriger als die Ziffer 3698, da davon ausgegangen wird, dass ab dem zweiten Ansatz der betriebswirtschaftliche Aufwand sinkt. Die Vorbereitung der Probe und die Justierung des Mikroskops oder Durchflusszytometers erfolgen primär beim ersten Ansatz, während Folgemessungen zeitsparender sind.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Ziffer 3699 pro zusätzlichem Antiserum einmal berechnet wird. Eine genaue Auflistung der verwendeten Antiseren in der Rechnung verhindert Rückfragen der Kostenträger.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3699
Fallbeispiel 1: Verdacht auf chronische lymphatische Leukämie (CLL)
Bei einem Patienten besteht der Verdacht auf eine chronische lymphatische Leukämie. Zur diagnostischen Absicherung erfolgt eine Phänotypisierung der Lymphozyten mittels Durchflusszytometrie unter Verwendung von insgesamt fünf verschiedenen Antiseren (z. B. CD5, CD19, CD20, CD23, CD200).
Die Abrechnung erfolgt durch den Ansatz der GOÄ-Ziffer 3698 für das erste Antiserum. Für die vier weiteren Antiseren wird die GOÄ-Ziffer 3699 vierfach in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 2: Abklärung eines Immundefekts
Zur Abklärung eines kombinierten Immundefekts wird eine quantitative Bestimmung der T- und B-Zell-Subpopulationen durchgeführt. Hierbei kommen drei Antiseren zum Einsatz (CD3, CD4, CD8).
Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3698 für das erste Antiserum sowie die zweifache Abrechnung der Ziffer 3699 für die beiden weiteren Antiseren.
Fallbeispiel 3: Rezeptornachweis bei Autoimmunerkrankung
Bei Verdacht auf eine autoimmune Myasthenie wird ein spezifischer Rezeptornachweis auf Zellen mittels Immunfluoreszenz durchgeführt. Es werden zwei unterschiedliche Antikörper-Ansätze gewählt.
Für den ersten Ansatz wird die Ziffer 3698 herangezogen. Der zweite, ergänzende Ansatz wird korrekt mit der Ziffer 3699 einfach deklariert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3699: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3699 ist das Fehlen der primären Ziffer 3698 auf derselben Liquidation. Da die Ziffer 3699 untrennbar mit der Ziffer 3698 verknüpft ist, führt eine isolierte Abrechnung der Ziffer 3699 unweigerlich zur Zurückweisung durch die privaten Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Dokumentation der verwendeten Antiseren. Private Kostenträger fordern häufig den Nachweis, welche konkreten Antikörper oder Antiseren eingesetzt wurden, um die Multiplizität der Ziffer 3699 nachzuvollziehen.
Achtung: Die Ziffer 3699 darf nicht für unspezifische Kontrollansätze oder reine Hintergrundfärbungen berechnet werden. Diese sind mit der Grundleistung abgegolten.
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Dokumentation der GOÄ 3699: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte und auf dem Laborbefund müssen alle verwendeten Antiseren namentlich und mit Bezug zur jeweiligen Fragestellung dokumentiert sein. Auch die Methode (z. B. Durchflusszytometrie oder Immunfluoreszenz) muss klar hervorgehen.
Zusätzlich sollte das qualitative oder quantitative Ergebnis jedes einzelnen Ansatzes im Befundbericht festgehalten werden. Dies belegt den medizinischen Nutzen und die tatsächliche Durchführung der differenzierten Phänotypisierung.
Dokumentationsbeispiel: Phänotypisierung von peripheren Blutlymphozyten mittels Durchflusszytometrie. Erstansatz mit CD3 (GOÄ 3698). Weitere Ansätze mit CD4, CD8, CD19 und CD56 (4-mal GOÄ 3699). Befund: CD4/CD8-Ratio verschoben, B-Zellen im Normbereich.
GOÄ 3699: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 3699 um eine Leistung des Abschnitts M (Labor) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Gründe für eine Steigerung können ein ungewöhnlich hoher präparativer Aufwand bei schwer zu isolierenden Zellen oder erhebliche Störfaktoren in der Patientenprobe (z. B. starke Eigenfluoreszenz) sein. Die Begründung muss die konkrete Erschwernis verständlich darlegen.
Typische Ziffernkombinationen
Die wichtigste Kombination ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 3698, die zwingend vorausgesetzt wird. Darüber hinaus wird die Ziffer häufig mit Leistungen der Probenvorbereitung oder Zellseparation (z. B. Ziffer 3690) kombiniert.
Nicht zulässig ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 3699 mit anderen unspezifischen Suchtests, wenn diese denselben diagnostischen Zweck erfüllen. Die Kombinationsregeln des Abschnitts M sind hierbei strikt zu beachten.
Ziffer 3699 in der neuen GOÄ
Die Phänotypisierung von Zellen mit weiteren Antiseren mittels Immunfluoreszenz sieht der Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeleistung vor. Die Leistung entfällt als eigenständig abrechenbare Position.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3699
Was hat nicht gestimmt?