GOÄ 3724: D-Xylose-Bestimmung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3724
D-Xylose , photometrisch
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3724 (D-Xylose): Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung beim Xylosebelastungstest, Analogbewertungen und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3724

GOÄ 3724: D-Xylose, photometrisch – Punktzahl: 200

Die Gebührenordnungsziffer 3724 beschreibt die quantitative photometrische Bestimmung von D-Xylose. Diese Laborleistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die chemische Bezeichnung D-Xylose kennzeichnet ein Monosaccharid, das pflanzlichen Ursprungs ist und vom menschlichen Organismus resorbiert, aber nicht metabolisiert wird. Die Ausscheidung erfolgt rasch und unverändert über die Nieren, was die Substanz ideal für Resorptionstests macht.

Die Bestimmung kann sowohl aus dem Blutserum als auch aus dem Urin (meist als 5-Stunden-Sammelurin) erfolgen. In der Laborpraxis kommen hierfür häufig kolorimetrische Verfahren unter Verwendung von Reagenzien wie p-Bromanilin zum Einsatz. Neben der D-Xylose-Bestimmung wird diese Ziffer über die Methode der Analogbewertung auch für andere spezifische Zuckerbestimmungen herangezogen.

GOÄ 3724 in der Praxis: Diagnostik der intestinalen Malabsorption

Die klinische Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 3724 ist der klassische Xylosebelastungstest. Dieser Funktionstest dient dem Nachweis oder Ausschluss einer intestinalen Malabsorption, wie sie beispielsweise bei Zöliakie, Morbus Crohn oder dem Kurzdarmsyndrom auftritt. Nach oraler Gabe einer definierten Menge D-Xylose wird die Konzentration im Serum sowie die Ausscheidung im Urin gemessen.

Bei erwachsenen Patienten ist die Leistung in der Regel zweimal berechnungsfähig, da die Bestimmung sowohl im Serum (nach einer Stunde) als auch im 5-Stunden-Sammelurin erfolgt. Bei Kindern hingegen wird aus Gründen der Praktikabilität meist nur eine einzige Blutentnahme durchgeführt, weshalb die Ziffer hier oft nur einmal anfällt. Ein mangelnder Anstieg im Serum gepaart mit geringer Urinausscheidung sichert die Diagnose einer Resorptionsstörung.

Tipp: Nutzen Sie die Ziffer 3724 auch analog für die photometrische Bestimmung von Galaktose oder Galaktose-1-Phosphat. Dies ist besonders im Rahmen des Neugeborenenscreenings oder bei der Überwachung einer Diättherapie bei Galaktosämie von hoher Relevanz.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3724

Fallbeispiel 1: Klassischer Xylose-Belastungstest bei Erwachsenen

Ein erwachsener Patient stellt sich mit chronischen Durchfällen und Gewichtsverlust vor. Zum Ausschluss einer Zöliakie wird ein Xylosebelastungstest durchgeführt. Nach oraler Gabe von 25 g D-Xylose erfolgt nach einer Stunde die Blutentnahme sowie die anschließende Sammlung des Urins über fünf Stunden. Die photometrische Auswertung beider Proben erlaubt die zweifache Abrechnung der GOÄ 3724 (1-mal für Serum, 1-mal für Urin) neben der Belastungsziffer GOÄ 4095.

Fallbeispiel 2: Pädiatrischer Belastungstest bei Verdacht auf Malabsorption

Bei einem Kleinkind besteht der Verdacht auf eine intestinale Resorptionsstörung. Es wird ein modifizierter Xylosetest mit reduzierter oraler Dosis durchgeführt. Um das Kind zu schonen, erfolgt lediglich eine einmalige Blutentnahme nach 60 Minuten. Die photometrische Bestimmung im Serum wird einmalig nach GOÄ 3724 abgerechnet, kombiniert mit der Ziffer GOÄ 4095 für die Testdurchführung.

Fallbeispiel 3: Analogabrechnung bei bekanntem Enzymdefekt

Bei einem Säugling mit nachgewiesener Galaktosämie soll die Einhaltung der laktosefreien Diät überprüft werden. Hierzu wird die Galaktosekonzentration im Serum photometrisch bestimmt. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für Galaktose bereithält, erfolgt die Liquidation als Analogbewertung über die Ziffer GOÄ 3724A.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3724: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3724 liegt im Übersehen der Mehrfachberechnungsfähigkeit bei Erwachsenen. Da der Test standardmäßig Serum- und Urinanalysen umfasst, verschenken Praxen Honorar, wenn sie die Ziffer nur einmal ansetzen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen reklamieren umgekehrt Doppelabrechnungen bei Kindern, wenn keine medizinische Begründung für eine zweite Entnahme vorliegt.

Ein weiterer Stolperstein ist die fehlerhafte Deklaration bei der Analogabrechnung von Galaktose oder Galaktose-1-Phosphat. Wird die Ziffer ohne den Zusatz "analog" und ohne verständliche Leistungsbeschreibung auf der Rechnung ausgewiesen, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung durch Beihilfestellen.

Achtung: Achten Sie bei der Analogabrechnung strikt auf die Vorgaben des § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Rechnung muss die Originalziffer, den Hinweis "analog" sowie die tatsächlich erbrachte Leistung (z. B. "Galaktose, photometrisch") enthalten.

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Dokumentation der GOÄ 3724: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die GOÄ 3724 müssen die Indikationsstellung, der genaue Ablauf des Belastungstests sowie die exakten Uhrzeiten der Probenentnahmen dokumentiert werden. Insbesondere bei der zweifachen Abrechnung muss klar aus der Akte hervorgehen, dass es sich um getrennte Probenmedien (Serum und Urin) handelt.

Auch die Laborergebnisse selbst sowie die verwendeten photometrischen Verfahren sollten in den Befunden hinterlegt sein. Bei analogen Anwendungen ist die medizinische Notwendigkeit (z. B. Überwachung einer Galaktosämie-Diät) explizit zu vermerken.

Dokumentation: Verdacht auf intestinale Malabsorption bei chronischer Diarrhoe. Durchführung des D-Xylosetests (GOÄ 4095). Orale Gabe von 25g D-Xylose um 08:00 Uhr. Blutentnahme (Serum) um 09:00 Uhr. Urinsammlung von 08:00 bis 13:00 Uhr (5-Stunden-Sammelurin). Photometrische Bestimmung der D-Xylose im Serum (GOÄ 3724) und im Urinaliquot (GOÄ 3724).

GOÄ 3724: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 3724 den eingeschränkten Steigerungssätzen. Der Regelhöchstsatz beträgt hier 1,15-fach (13,41 €), der maximale Höchstsatz liegt bei 1,3-fach (15,16 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Laborbedingungen oder aufwendigen Probenvorbereitungen (z. B. bei stark lipämischen Seren) zulässig und muss auf der Rechnung begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der D-Xylose wird regelhaft mit der Ziffer GOÄ 4095 (D-Xylosetest, orale Belastung) kombiniert. Hinzu kommen die Gebühren für die Blutentnahme nach GOÄ 250 sowie gegebenenfalls die Ziffern für den Versand von Probenmaterial. Eine Kombination mit anderen Kohlenhydrat-Bestimmungen aus dem Abschnitt M ist zulässig, sofern eine entsprechende klinische Fragestellung vorliegt.

Ziffer 3724 in der neuen GOÄ

Die photometrische D-Xylose-Bestimmung wird in der neuen GOÄ nach Umfang und Analyt aufgeteilt. Aus der alten Ziffer (2,3-facher Satz: 13,41 €) entstehen drei Wege:

  • 12089 „D-Xylose" — für die Einzelbestimmung aus Serum/Plasma oder Urin: 9,17 €. Die alte Kommentierung ließ bei Erwachsenen zwei Abrechnungen zu (einmal Serum, einmal Urin); entsprechend ist 12089 in diesem Fall zweimal berechnungsfähig.
  • 11846 „D-Xylose-Test" — für den vollständigen Test mit dreimal D-Xylose im Blut und einmal im Urin als Komplexleistung zur Abklärung einer Kohlenhydrat-Resorptionsstörung: 73,41 €.
  • 12092 „Galaktose" — für die Galaktosebestimmung (früher analog nach 3724 abgerechnet), aus Plasma/Serum oder Urin zur Abklärung einer Galaktosämie: 16,89 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3724

Ja, bei Erwachsenen ist die GOÄ 3724 im Rahmen eines Xylosebelastungstests in der Regel zweimal berechnungsfähig. Dies betrifft die getrennte photometrische Bestimmung im Serum und im 5-Stunden-Sammelurin. Bei Kindern wird meist nur eine Serum-Bestimmung durchgeführt.
Die Bestimmung von Galaktose erfolgt analog nach der GOÄ-Ziffer 3724. Diese Analogbewertung ist besonders im Rahmen des Neugeborenenscreenings oder zur Überwachung einer Diättherapie bei Galaktosämie relevant. Auf der Rechnung muss die Leistung als Analogbewertung gekennzeichnet werden.
Für die Durchführung der oralen Belastung selbst wird die GOÄ-Ziffer 4095 berechnet. Die eigentlichen Laboranalysen der D-Xylose im Serum oder Urin werden dann zusätzlich mit der Ziffer 3724 liquidiert.
Nein, für Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) gelten reduzierte Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
Die Bestimmung von Galaktose-1-Phosphat wird ebenfalls analog nach der GOÄ-Ziffer 3724 abgerechnet. Dies ist klinisch vor allem bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle der Galaktosämie indiziert. Die Kennzeichnung als Analogabrechnung auf der Liquidation ist gesetzlich vorgeschrieben.
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