GOÄ 4095: D-Xylosetest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4095
D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von Xylose)
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Der D-Xylosetest nach GOÄ-Ziffer 4095 ist ein bewährter Funktionstest bei Malabsorptionsverdacht. Erfahren Sie alles zu Abrechnung, Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4095

D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von Xylose)

Die GOÄ-Ziffer 4095 beschreibt die einmalige Bestimmung von Xylose im Rahmen des D-Xylosetests. Dieser Funktionstest dient der Überprüfung der Resorptionsleistung des oberen Dünndarms. Da oral verabreichte D-Xylose im gesunden Darm zu einem großen Teil passiv resorbiert und anschließend renal ausgeschieden wird, lässt die im Urin oder Blut gemessene Konzentration direkte Rückschlüsse auf die Integrität der Schleimhaut zu.

Die Leistung umfasst die labortechnische Analyse der Xylose-Konzentration. Die klinische Durchführung des Tests, wie die Überwachung des Patienten oder die Probenentnahme, ist nicht in der GOÄ-Ziffer 4095 enthalten. Diese Schritte müssen separat über die entsprechenden Ziffern der GOÄ abgerechnet werden.

GOÄ 4095 in der Praxis: Diagnostik von Malabsorptionssyndromen

Der D-Xylosetest kommt primär bei der Abklärung eines chronischen Malabsorptionssyndroms zum Einsatz. Er ermöglicht eine zuverlässige Differenzierung zwischen einer intestinalen und einer pankreatogenen Ursache der Beschwerden. Bei einer exokrinen Pankreasinsuffizienz bleibt die Xylose-Resorption in der Regel unbeeinträchtigt, während sie bei Schleimhautschäden des Dünndarms signifikant vermindert ist.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Verlaufskontrolle bei einer bekannten einheimischen Sprue (Zöliakie). Unter einer strikten glutenfreien Diät regeneriert sich die Dünndarmschleimhaut, was sich in einer Normalisierung der Testergebnisse widerspiegelt. Der Test liefert somit wertvolle Hinweise auf die Adhärenz und den Erfolg der therapeutischen Diät.

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Patient vor Testbeginn die erforderliche Nahrungskarenz von mindestens 8 Stunden einhält, da Nahrungsaufnahme die Resorptionsrate der D-Xylose verfälschen kann.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4095

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zöliakie

Ein Patient stellt sich mit chronischen Durchfällen, Gewichtsverlust und rezidivierenden Bauchschmerzen vor. Zum Ausschluss einer Zöliakie wird ein D-Xylosetest durchgeführt. Nach oraler Gabe von 25 g D-Xylose erfolgt die exakte Urinsammlung über 5 Stunden. Die anschließende quantitative Bestimmung im Sammelurin wird mit der GOÄ-Ziffer 4095 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei Steatorrhö

Bei einem Patienten mit fettigen Stühlen soll zwischen einer chronischen Pankreatitis und einem intestinalen Absorptionsdefekt unterschieden werden. Der D-Xylosetest zeigt eine normale Ausscheidung im Urin, was gegen eine intestinale Ursache spricht. Neben den klinischen Untersuchungen wird die Laboranalyse über die GOÄ-Ziffer 4095 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle bei Sprue

Eine Patientin mit gesicherter einheimischer Sprue befindet sich seit sechs Monaten unter glutenfreier Diät. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs wird der D-Xylosetest wiederholt. Die Bestimmung der Xylose-Konzentration im 5-Stunden-Sammelurin erfolgt und wird korrekt nach GOÄ-Ziffer 4095 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4095: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung des D-Xylosetests ist die mehrfache Berechnung der GOÄ-Ziffer 4095 für denselben Testzyklus. Da die Ziffer explizit die einmalige Bestimmung definiert, darf sie pro Testlauf nur einmal angesetzt werden. Werden zusätzliche Bestimmungen im Serum durchgeführt, müssen diese über die spezifische Ziffer GOÄ 3724 abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen einer exakten Dokumentation der Sammelzeit. Die Bestimmung im Urin setzt eine präzise 5-stündige Sammelphase voraus. Abweichungen hiervon können zur Ablehnung der Erstattung führen, da die Standardbedingungen des Funktionstests nicht eingehalten wurden.

Achtung: Die reine Durchführung der Blutentnahme oder die Überwachung des Patienten während der Sammelphase darf nicht in die GOÄ-Ziffer 4095 eingerechnet werden. Diese Tätigkeiten sind mit den entsprechenden eigenständigen Gebührennummern zu bewerten.

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Dokumentation der GOÄ 4095: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarausfälle bei Prüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die Indikation, der genaue Ablauf des Tests sowie die exakten Zeiten der Urinsammlung festgehalten werden. Auch die verabreichte Dosis der D-Xylose (üblicherweise 25 g) und die Trinkmenge sind zu dokumentieren.

Besonders wichtig ist die Erfassung des Gesamtvolumens des 5-Stunden-Sammelurins. Ohne diese Angabe ist eine korrekte Berechnung der ausgeschiedenen Gesamtmenge an Xylose nicht möglich. Eine unvollständige Dokumentation gefährdet den Erstattungsanspruch des Patienten gegenüber der privaten Krankenversicherung.

Dokumentation: D-Xylosetest bei V. a. intestinale Malabsorption. Patient nüchtern seit 22:00 Uhr des Vorabends. Gabe von 25 g D-Xylose in 300 ml Wasser um 08:00 Uhr. Urinsammelzeit von 08:00 bis 13:00 Uhr. Gesamturinvolumen: 1150 ml. Bestimmung der Xylose-Ausscheidung im Sammelurin gemäß GOÄ 4095.

GOÄ 4095: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4095 gehört zum Abschnitt M III der GOÄ. Daher ist die Steigerung dieser Leistung stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz beträgt 1,15-fach, während der maximale Steigerungssatz bei 1,3-fach liegt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes ist nur bei außergewöhnlich hohem Aufwand, wie beispielsweise schwierigen Probenverhältnissen oder extremen logistischen Verzögerungen bei der Probenaufbereitung, zulässig und muss auf der Liquidation detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird der D-Xylosetest durch parallele Blutuntersuchungen ergänzt. Die Bestimmung der Xylose-Konzentration im Serum nach einer und zwei Stunden wird über die GOÄ-Ziffer 3724 abgerechnet. Die dafür notwendigen venösen Blutentnahmen sind nach GOÄ-Ziffer 250 berechnungsfähig. Auch die vorausgehende Beratung des Patienten (GOÄ-Ziffer 1 oder 3) kann am selben Tag angesetzt werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4095 in der neuen GOÄ

Ziffer 4095 (D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von Xylose)) findet ihren Nachfolger in Nummer 11846 — „D-Xylose-Test Abklärung Kohlenhydrat-Resorptionsstörung; Serum oder Plasma, Urin; dreimal D-Xylose (Blut), einmal D-Xylose (Urin); Auswertung: apparativ- quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 73,41 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4095

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4095 beträgt 11,66 € bei einer Bewertung von 200 Punkten. Unter Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach belaufen sich die Kosten auf 13,41 €. Der maximale Steigerungssatz von 1,3-fach liegt bei 15,16 €.
Die Abrechnung ist bei der Differenzialdiagnostik des Malabsorptionssyndroms sowie zur Verlaufskontrolle einer einheimischen Sprue unter glutenfreier Diät indiziert. Der Test hilft zu klären, ob eine Resorptionsstörung intestinal oder pankreatogen bedingt ist. Pathologische Werte weisen auf eine Schädigung der Dünndarmschleimhaut hin.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4095 darf für eine einmalige Bestimmung von Xylose nur einmal pro Testlauf berechnet werden. Werden zusätzliche Bestimmungen im Blutserum durchgeführt, müssen diese über andere Ziffern wie die GOÄ 3724 abgerechnet werden. Eine mehrfache Ansetzung der 4095 für denselben Test ist nicht zulässig.
Für die quantitative Bestimmung von D-Xylose im Serum kann die GOÄ-Ziffer 3724 herangezogen werden. Die dazugehörige venöse Blutentnahme wird nach GOÄ-Ziffer 250 berechnet. Beratung und symptombezogene Untersuchung sind ebenfalls unter den entsprechenden Ziffern (z. B. GOÄ 1, 5) ansetzbar.
Als Leistung des Abschnitts M III (Labor) darf die GOÄ 4095 maximal bis zum 1,3-fachen Satz gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach. Jede Steigerung über den Regelhöchstsatz hinaus erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
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