GOÄ 4096: Desferioxamintest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4096
Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung von Eisen im Urin)
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Der Desferioxamintest nach GOÄ 4096 gilt heute als weitgehend obsolet. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer dennoch korrekt anwenden und welche Alternativen gelten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4096

Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung von Eisen im Urin) - Punktzahl: 120

Die GOÄ-Ziffer 4096 beschreibt eine klassische labordiagnostische Funktionsprüfung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste). Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung von Eisen im Urin nach einer standardisierten Belastung mit dem Eisenchelatbildner Deferoxamin. Ziel des Tests ist es, die Menge des mobilisierbaren Eisens im Organismus zu messen, um pathologische Depots zu identifizieren.

Im Leistungsumfang der Ziffer ist die labortechnische Analyse des gesammelten Harns enthalten. Die klinischen Vorbereitungen, wie die Applikation des Testsubstanz-Präparats oder die Überwachung des Patienten, sind nicht Bestandteil der Ziffer 4096 und müssen separat verschlüsselt werden. Da es sich um eine spezifische Laborleistung handelt, gelten für die Steigerung die engen Grenzen des Laborbereichs.

GOÄ 4096 in der Praxis: Diagnostischer Wandel und Stellenwert

In der modernen Medizin hat der klassische Desferioxamintest (oft auch als Desferal-Test bezeichnet) seinen Stellenwert weitgehend verloren und gilt heute als nahezu obsolet. Die Diagnostik einer primären Hämochromatose oder einer sekundären Eisenüberladung erfolgt heute primär über die Bestimmung von Serum-Ferritin, die Transferrinsättigung sowie über molekulargenetische Untersuchungen und hochauflösende MRT-Verfahren der Leber. Dennoch ist die Ziffer im Gebührenverzeichnis aktiv und kann in begründeten Einzelfällen abgerechnet werden.

Eine wichtige klinische Nische existiert jedoch in abgewandelter Form bei Dialysepatienten zum Nachweis einer Aluminiumüberladung. Hierbei wird ebenfalls Deferoxamin (Desferal) verabreicht, allerdings wird anschließend nicht das Eisen im Urin, sondern das Aluminium im Serum gemessen. Für diese modifizierte Testvariante darf die GOÄ-Ziffer 4096 jedoch ausdrücklich nicht herangezogen werden, da das Zielsubstrat und das Untersuchungsmaterial von der Leistungsbeschreibung abweichen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4096 für die Bestimmung von Aluminium im Serum nach Desferal-Gabe ist fehlerhaft und führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung. Nutzen Sie stattdessen die korrekten Ziffern für die Aluminiumbestimmung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4096

Fallbeispiel 1: Klassischer Desferioxamintest bei Verdacht auf Hämochromatose

Ein Patient stellt sich mit unklaren Gelenkbeschwerden und erhöhten Leberwerten vor. Zum Ausschluss einer chronischen Eisenüberladung wird nach Blasenentleerung eine intramuskuläre Injektion von 500 mg Deferoxamin durchgeführt. Der Urin wird über sechs Stunden gesammelt und anschließend im Labor auf seinen Eisengehalt analysiert. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 4096 für die Urinanalyse sowie die GOÄ-Ziffer 252 für die intramuskuläre Injektion.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Aluminiumtoxizität bei Dialysepatienten (Abgrenzung)

Bei einem langjährigen Dialysepatienten besteht der Verdacht auf eine dialyseassoziierte Enzephalopathie durch Aluminiumüberladung. Es erfolgt eine Blutentnahme vor und mehrere Stunden nach der Gabe von Desferal zur Bestimmung des Serum-Aluminiums. Da hier kein Eisen im Urin bestimmt wird, ist die GOÄ 4096 nicht anwendbar. Korrekt ist die zweimalige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4190 (Aluminiumbestimmung) neben den entsprechenden Blutentnahmeziffern.

Fallbeispiel 3: Überwachung einer sekundären Hämosiderose

Ein Patient mit transfusionsbedürftiger Anämie zeigt Zeichen einer sekundären Eisenüberladung. Zur Überprüfung der Effizienz der Chelattherapie wird ein Desferioxamintest durchgeführt, um die renale Eisenexkretion quantitativ zu erfassen. Die Bestimmung des Eisens im 6-Stunden-Sammelurin wird regelkonform nach GOÄ-Ziffer 4096 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4096: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler im Zusammenhang mit der GOÄ 4096 ist die Verwechslung der Zielparameter bei der Durchführung von Chelatbildner-Tests. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich Eisen im Urin bestimmt wurde. Wird die Ziffer fälschlicherweise für die Bestimmung von Aluminium oder anderen Schwermetallen deklariert, droht eine sofortige Honorarkürzung.

Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Nebeneinanderberechnung von einfachen Harnstoff- oder Kreatininbestimmungen aus demselben Sammelurin, wenn diese nicht medizinisch gesondert begründet sind. Zudem darf die für die Durchführung notwendige Injektion des Testpräparats nicht in der Laborziffer aufgehen, sondern muss als eigenständige klinische Leistung deklariert werden, um Honorarverluste zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4096: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. Für die GOÄ 4096 müssen die medizinische Indikation, das exakte Zeitschema der Urinsammlung sowie die verabreichte Dosis des Deferoxamins präzise in der Patientenakte festgehalten werden. Auch das Messergebnis der Eisenkonzentration im Sammelurin (Grenzwert üblicherweise > 1,5 mg Eisen im 6-Stunden-Urin) gehört zwingend in den Befundbericht.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf sekundäre Hämosiderose bei Zustand nach Multiplen Transfusionen. Durchführung Desferioxamintest: Blasenentleerung um 08:00 Uhr, anschl. i.m.-Injektion von 500 mg Desferal. Sammelurin über 6 Stunden (bis 14:00 Uhr) vollständig asserviert. Laborchemische Bestimmung des Eisengehalts im Sammelurin gem. GOÄ 4096.

Sollte der Test aufgrund von Compliance-Problemen des Patienten (z. B. unvollständige Urinsammlung) erschwert gewesen sein, sollte dies ebenfalls vermerkt werden. Solche Details stützen eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Abrechnung gegenüber den Kostenträgern.

GOÄ 4096: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4096 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelsatz (Schwellenwert) liegt bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Schwellenwerts sind ein extrem hoher logistischer Aufwand bei der Probenaufbereitung oder erhebliche Schwierigkeiten bei der exakten Einhaltung des Sammelzeitraums durch den Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis steht die Laborziffer 4096 niemals isoliert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die klinischen Leistungen, die für die Durchführung des Tests zwingend erforderlich sind. Dazu gehören die GOÄ-Ziffer 252 für die intramuskuläre Injektion des Chelatbildners sowie die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) für die Aufklärung und klinische Untersuchung des Patienten vor dem Testverfahren.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Sachkosten für das verwendete Deferoxamin-Präparat (z. B. Desferal) gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden können, sofern sie nicht aus dem Praxisbedarf gestellt wurden.

Ziffer 4096 in der neuen GOÄ

Ziffer 4096 (Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung von Eisen im Urin)) hat in der neuen GOÄ keinen direkten Nachfolger. Der Entwurf sieht keine eigenständige Nachfolgeleistung vor; die Methode gilt als überholt oder ist in anderen Positionen aufgegangen. Bisher beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4096

Die GOÄ-Ziffer 4096 wird für den Desferioxamintest zur einmaligen Bestimmung von Eisen im Urin berechnet. Dies erfolgt klassischerweise nach der Gabe von Deferoxamin zur Feststellung einer Eisenüberladung. In der modernen Praxis ist dieser Test jedoch weitgehend durch andere Verfahren ersetzt worden.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4096 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 8,04 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 6,99 Euro, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Faktor bei 9,09 Euro liegt. Höhere Steigerungsfaktoren sind im Laborbereich der Abschnitte M und O grundsätzlich ausgeschlossen.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4096 darf nicht für die Bestimmung von Aluminium im Serum nach Desferal-Gabe abgerechnet werden. In diesem Fall ist die Bestimmung von Aluminium im Serum nach GOÄ-Ziffer 4190 vorzunehmen. Diese Leistung kann für die Vorher-Nachher-Messung zweimal berechnet werden.
Neben der Laborleistung nach GOÄ 4096 können die klinischen Begleitdokumente wie die intramuskuläre Injektion des Testpräparats nach GOÄ-Ziffer 252 berechnet werden. Auch eine vorausgehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 oder eine symptombezogene Untersuchung sind bei entsprechender Indikation kombinierbar. Die eigentliche Laboranalyse des Eisens im Urin ist jedoch mit der Ziffer 4096 abgegolten.
Der klassische Desferioxamintest gilt als obsolet, weil modernere und weniger belastende diagnostische Verfahren zur Verfügung stehen. Die Bestimmung von Serum-Ferritin, die Transferrinsättigung sowie genetische Analysen und MRT-Untersuchungen liefern präzisere Ergebnisse bei Verdacht auf Hämochromatose. Lediglich in modifizierter Form zur Aluminiumdiagnostik besitzt das Prinzip noch klinische Relevanz.
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