Der Dexamethasonhemmtest nach GOÄ 4097 ist essenziell für die Cushing-Diagnostik. So rechnen Sie den Funktionstest rechtssicher und vollständig ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4097
GOÄ-Ziffer 4097: Dexamethasonhemmtest, Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol) – Punktzahl: 500
Die Gebührenordnungsziffer 4097 beschreibt den klassischen Dexamethason-Suppressionstest in seiner kurzen Variante. Diese laboratoriumsmedizinische Untersuchung dient der Überprüfung der hormonellen Regelachse zwischen Hypothalamus, Hypophyse und Nebennierenrinde. Durch die Gabe des synthetischen Glukokortikoids Dexamethason wird die körpereigene ACTH-Ausschüttung gehemmt, was beim Gesunden zu einem signifikanten Abfall des endogenen Cortisols führt.
Die Leistung nach Ziffer 4097 setzt zwingend eine zweimalige Bestimmung von Cortisol voraus. In der Regel handelt es sich dabei um die Messung eines Ausgangswerts (Basalwert) sowie eines Post-Suppressionswerts am Folgemorgen. Fehlt eine dieser beiden Bestimmungen, kann die Ziffer 4097 nicht abgerechnet werden.
GOÄ 4097 in der Praxis: Indikation und Testdurchführung
Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ-Ziffer 4097 liegt in der Ausschlussdiagnostik des Cushing-Syndroms (autonomer Hypercortisolismus). Der Test nutzt die hohe Spezifität moderner Immunoassays aus, welche ausschließlich das endogene Cortisol und nicht das verabreichte Dexamethason erfassen. Ein morgendlicher Cortisolwert von unter 18 µg/l nach Dexamethason-Gabe schließt ein Cushing-Syndrom nahezu vollständig aus.
Das Standardprotokoll sieht vor, dass der Patient am Vorabend um 23:00 Uhr 1 mg Dexamethason (oral als Tablette) einnimmt. Am darauffolgenden Morgen um 08:00 Uhr erfolgt die Blutentnahme zur Bestimmung des Suppressionswerts. Für die vollständige Erbringung der GOÄ 4097 wird zusätzlich der Basalwert am Morgen des Vortrags (ebenfalls um 08:00 Uhr) bestimmt.
Tipp: Auch die in der Fachliteratur beschriebene Variante mit einer Dosis von 2 mg Dexamethason fällt unter den Leistungsumfang der GOÄ-Ziffer 4097 und wird identisch abgerechnet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4097
Fallbeispiel 1: Abklärung bei Verdacht auf Cushing-Syndrom
Eine Patientin stellt sich mit typischen Symptomen wie Stammfettsucht, Plethora und neu aufgetretenem arteriellen Hypertonus vor. Zum Ausschluss eines endogenen Cushing-Syndroms wird ein niedrig dosierter Dexamethason-Suppressionstest durchgeführt. Am ersten Tag erfolgt um 08:00 Uhr die erste Blutentnahme (Basalwert), um 23:00 Uhr nimmt die Patientin 1 mg Dexamethason ein, und am Folgetag um 08:00 Uhr erfolgt die zweite Blutentnahme.
Abrechnung: Neben den klinischen Beratungsleistungen und den Blutentnahmen (z. B. GOÄ 250) wird die GOÄ-Ziffer 4097 für den Funktionstest mit dem Regelsatz (1,15-fach) liquidiert.
Fallbeispiel 2: Abklärung eines Nebenniereninzidentaloms
Bei einem Patienten wird im Rahmen einer abdominellen CT-Untersuchung zufällig ein hormonell inaktives Nebennierenadenom (Inzidentalom) entdeckt. Zur funktionellen Abklärung einer autonomen Cortisolsekretion wird der 1-mg-Overnight-Dexamethasontest veranlasst. Die Durchführung erfolgt leitliniengerecht mit Bestimmung des Basalwerts und des Suppressionswerts am Folgetag.
Abrechnung: Die labormedizinische Analyse wird mit der Ziffer 4097 berechnet. Da keine Besonderheiten vorlagen, erfolgt die Abrechnung zum Regelsatz von 33,51 €.
Fallbeispiel 3: Modifizierter Test mit 2 mg Dexamethason
Bei einem adipösen Patienten mit Verdacht auf ein Pseudo-Cushing-Syndrom entscheidet sich der behandelnde Arzt für die Gabe von 2 mg Dexamethason zur Erhöhung der Spezifität. Das zeitliche Ablaufschema entspricht dem Standard-Kurztest mit zweifacher Cortisolmessung.
Abrechnung: Auch diese höher dosierte Variante des Kurztests erfüllt die Kriterien der GOÄ-Ziffer 4097 und wird entsprechend in Rechnung gestellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4097: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Fehlen der zweimaligen Cortisolbestimmung. Wird auf die Messung des Ausgangswerts (Basalwert) verzichtet und nur der Wert nach Dexamethason-Gabe bestimmt, ist die GOÄ 4097 nicht berechnungsfähig. In diesem Fall darf lediglich eine einfache Cortisol-Bestimmung (z. B. nach GOÄ 4020) abgerechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die parallele Durchführung mehrerer Screening-Verfahren. Die gleichzeitige Veranlassung des Dexamethasonhemmtests, der Cortisolausscheidung im 24-Stunden-Sammelurin und des Mitternachts-Speichelcortisols ist als Routine-Screening medizinisch nicht gerechtfertigt und wird von Prüfstellen regelmäßig gestrichen.
Achtung: Verwechseln Sie den Kurztest nicht mit dem mehrtägigen Dexamethason-Hemmtest (z. B. über 2 Tage mit insgesamt 4 mg). Letzterer stellt eine eigenständige Leistung dar und muss nach GOÄ 4098 abgerechnet werden.
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Dokumentation der GOÄ 4097: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen sowie der exakte Einnahmezeitpunkt des Dexamethasons festgehalten werden. Da die biologische Halbwertszeit und der zirkadiane Rhythmus eine entscheidende Rolle spielen, sind diese Zeitangaben medizinisch und formal zwingend erforderlich.
Zudem sollten die konkreten Laborwerte (Basalwert und Post-Suppressionswert) inklusive der verwendeten Maßeinheit dokumentiert werden. Auch eventuelle Einflussfaktoren wie die Einnahme von Östrogenen (z. B. orale Kontrazeptiva), die das cortisolbindende Globulin erhöhen und das Testergebnis verfälschen können, gehören in die Dokumentation.
Dokumentationsbeispiel:
Dexamethason-Kurztest (GOÄ 4097) durchgeführt. 1. Blutentnahme (Basal-Cortisol) am [Datum] um 08:02 Uhr. Einnahme von 1 mg Dexamethason oral am [Datum] um 23:00 Uhr. 2. Blutentnahme am [Folgedatum] um 08:05 Uhr. Keine Einnahme von interferierenden Medikamenten (z.B. Kontrazeptiva).
GOÄ 4097: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegen strengen Begrenzungen bezüglich der Steigerungssätze. Der Gebührenrahmen für die GOÄ 4097 reicht vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz, wobei der Regelhöchstsatz bei 1,15 liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwerts bis zum Höchstsatz (1,3-fach) erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung.
Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz können beispielsweise schwierige Venenverhältnisse bei der Blutentnahme, eine verzögerte Probenverarbeitung durch unvorhergesehene logistische Probleme oder bekannte metabolische Besonderheiten des Patienten sein, die eine aufwendigere labortechnische Aufbereitung oder Befundung notwendig machen.
Typische ZiffernkombinationenIm Rahmen der Testdurchführung fallen neben der eigentlichen Laborleistung weitere ärztliche Tätigkeiten an, die separat berechnet werden können. Hierzu gehören die Blutentnahmen nach GOÄ-Ziffer 250 (jeweils für die erste und zweite Entnahme). Auch die vorausgehende symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) oder eine eingehende Beratung (GOÄ 3) sind bei entsprechender Indikation kombinierbar.
Nicht zulässig ist es hingegen, die beiden im Rahmen des Tests durchgeführten Cortisolbestimmungen zusätzlich als Einzelleistungen nach GOÄ 4020 in Rechnung zu stellen. Diese sind mit der Pauschalziffer 4097 vollständig abgegolten.
Ziffer 4097 in der neuen GOÄ
Ziffer 4097 (Dexamethasonhemmtest, Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)) geht in der neuen Nummer 11844 auf: „Dexamethason-(Hemm-)Test Abklärung Hypercortisolismus; Serum oder Plasma; zweimal Cortisol; Auswertung: apparativ-quantitativ-deskriptiv.“ — fester Satz 20,46 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 33,51 €). Welcher Hemmtest durchgeführt wurde, ist in der Rechnung anzugeben (z.B. niedrig dosiert über Nacht).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4097
Was hat nicht gestimmt?