GOÄ 3726: Fettsäuren-Gaschromatographie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3726
Fettsäuren , Gaschromatographie
Punktzahl 410  
Einfachsatz 23,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 27,48 € 1,1x
Höchstsatz 31,07 € 1,3x

Die Bestimmung von Fettsäuren mittels Gaschromatographie nach GOÄ 3726 ist ein wichtiges Werkzeug der Stoffwechseldiagnostik. Erfahren Sie alles zur Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3726

GOÄ-Ziffer 3726: Fettsäuren, Gaschromatographie – 410 Punkte

Die Gebührenordnungsziffer 3726 beschreibt die quantitative Bestimmung von Fettsäuren mittels Gaschromatographie. Diese labormedizinische Untersuchung gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und ist im Unterabschnitt 5 für den Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel angesiedelt. Die Leistung umfasst die komplexe verfahrenstechnische Aufbereitung und Analyse der Probe.

Im Fokus der Untersuchung stehen die freien Fettsäuren (FFS), welche im Blutkreislauf vorwiegend an Albumin gebunden transportiert werden. Die Analyse liefert ein detailliertes Fettsäuremuster, das Rückschlüsse auf den metabolischen Status des Patienten erlaubt. Die Ziffer deckt die gesamte chromatographische Trennung und Detektion ab.

GOÄ 3726 in der Praxis: Diagnostik von Beta-Oxidationsstörungen

Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung der freien Fettsäuren mittels Gaschromatographie ist der Verdacht auf eine Störung der Beta-Oxidation. Hierbei handelt es sich um seltene, meist angeborene Enzymdefekte, die den intrazellulären Abbau von Fettsäuren zur Energiegewinnung blockieren. Zu den bekanntesten Krankheitsbildern gehören der MCAD-Mangel (Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel) sowie die VLCAD- und LCHAD-Mängel.

Betroffene Patienten fallen häufig bereits im frühen Kindesalter durch schwere, hypoketotische Hypoglykämien nach Fastenperioden oder Infekten auf. Auch neurologische Ausfälle und Muskelschwäche können wegweisende Symptome sein. Die gaschromatographische Analyse ermöglicht es, das spezifische Muster der akkumulierten Fettsäuren darzustellen und den zugrundeliegenden Enzymdefekt präzise einzugrenzen.

Darüber hinaus ist die Untersuchung bei dem Verdacht auf Mitochondriopathien indiziert, bei denen der mitochondriale Energiestoffwechsel sekundär beeinträchtigt ist. Die Analyse wird standardmäßig aus dem Serum durchgeführt, kann jedoch in speziellen Fragestellungen auch aus Erythrozyten erfolgen. Eine präzise Indikationsstellung ist für die Erstattungsfähigkeit essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3726

Fallbeispiel 1: Verdacht auf MCAD-Mangel bei einem Kleinkind

Ein zweijähriges Kind wird nach einer längeren nächtlichen Nahrungskarenz mit einer schweren Hypoglykämie und Somnolenz in der Praxis vorstellig. Zum Ausschluss einer mitochondrialen Stoffwechselstörung veranlasst der Arzt eine Fettsäureanalyse mittels Gaschromatographie aus dem Serum. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3726 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da ein begründeter Verdacht auf eine Störung der Beta-Oxidation vorliegt.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer vermuteten Mitochondriopathie

Ein erwachsener Patient leidet unter chronischer Muskelschwäche, Belastungsintoleranz und rezidivierenden Laktatazidosen. Im Rahmen der differenzialdiagnostischen Abklärung einer Mitochondriopathie wird das Profil der freien Fettsäuren im Serum bestimmt. Die aufwendige chromatographische Aufbereitung wird über die Ziffer 3726 liquidiert, um den metabolischen Defekt einzugrenzen.

Fallbeispiel 3: Erweitertes Neugeborenenscreening bei Risikoschwangerschaft

Bei einem Neugeborenen mit familiärer Vorbelastung für Fettsäureoxidationsdefekte wird ein erweitertes Screening durchgeführt. Die Bestimmung der langkettigen Fettsäuren erfolgt mittels hochempfindlicher Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) aus einer Trockenblutkarte. Abgerechnet wird die GOÄ 3726 für die Chromatographie sowie zusätzlich die Ziffer 4079 für die massenspektrometrische Detektion.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3726: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3726 ist die Durchführung der Untersuchung ohne ausreichende medizinische Indikation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen die Erstattung konsequent ab, wenn die Analyse lediglich zur Diätüberwachung bei Adipositas ohne nachgewiesene Fettstoffwechselstörung eingesetzt wird. Solche Lifestyle- oder reinen Überwachungsuntersuchungen sind nicht über die GOÄ abrechenbar.

Achtung: Die Bestimmung der freien Fettsäuren zur reinen Ernährungsberatung oder Gewichtskontrolle ohne klinischen Verdacht auf eine metabolische Erkrankung ist keine Kassen- oder Erstattungsleistung.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Leistung pro Probenmaterial streng auf eine einmalige Abrechnung begrenzt ist. Auch wenn im Rahmen der Auswertung verschiedene Fettsäurefraktionen separat ausgewiesen werden, darf die Ziffer 3726 nicht mehrfach für dieselbe Probe angesetzt werden. Das gesamte Chromatogramm gilt als eine einheitliche Leistung.

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Dokumentation der GOÄ 3726: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifische klinische Fragestellung (z. B. Verdacht auf Enzymdefekt) und die wegweisenden Symptome wie Hypoglykämie oder Myopathie detailliert festgehalten werden. Auch das verwendete Probenmaterial, in der Regel Serum oder Erythrozyten, muss eindeutig dokumentiert sein.

Der Laborbericht sollte das vollständige Chromatogramm sowie die quantitative Bewertung der relevanten Fettsäuren enthalten. Bei der Anwendung moderner Kombinationsverfahren wie der GC-MS muss die Kopplung der Methoden im Befundbericht explizit ausgewiesen werden. Dies dient als Nachweis für die Berechtigung der zusätzlichen Abrechnungsziffern.

Dokumentation: Verdacht auf VLCAD-Mangel bei rezidivierender Hypoglykämie. Blutentnahme (Serum) zur Fettsäureanalyse mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS). Befundung des Fettsäureprofils archiviert.

GOÄ 3726: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M unterliegt die GOÄ 3726 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache des Gebührensatzes (27,48 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (31,07 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, die auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden müssen. Typische Begründungen sind ein extrem hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder eine schwierige Probenmatrix.

Typische Ziffernkombinationen

In der modernen Labordiagnostik wird die klassische Gaschromatographie zunehmend durch die Kopplung mit der Massenspektrometrie (GC-MS) ersetzt. In diesem Fall ist die massenspektrometrische Untersuchung eine eigenständige, zusätzlich berechnungsfähige Leistung. Neben der GOÄ 3726 kann daher die Ziffer 4079 GOÄ (Massenspektrometrie) für dieselbe Sitzung in Ansatz gebracht werden.

Tipp: Nutzen Sie bei der Durchführung einer GC-MS-Analytik konsequent die Kombination aus GOÄ 3726 und GOÄ 4079, um den hohen apparativen und methodischen Aufwand adäquat abzubilden.

Ziffer 3726 in der neuen GOÄ

Die Fettsäurenbestimmung per Gaschromatographie wird zur neuen Nummer 12090 „Fettsäuren-Differenzierung, je Untersuchung (Spektrum)" mit einem Festpreis von 48,98 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 27,48 €). Die neue Legende schreibt ausdrücklich Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) vor — damit enger als die alte Leistung, die reine GC ohne MS einschloss. Die untersuchten Fettsäuren sind in der Rechnung anzugeben. 12090 ist neben 12715 nicht berechnungsfähig, wenn aus dem gleichen Probenmaterial.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3726

Die Leistung ist absolut indiziert zur Abklärung von Störungen der Beta-Oxidation freier Fettsäuren, wie dem MCAD-, VLCAD- oder LCHAD-Mangel. Zudem kann sie bei Verdacht auf Mitochondriopathien herangezogen werden. Eine reine Diätüberwachung ohne pathologischen Befund rechtfertigt die Abrechnung hingegen nicht.
Die Bestimmung der freien Fettsäuren erfolgt in der Regel aus dem Serum des Patienten. Alternativ können für diese gaschromatographische Untersuchung auch Erythrozyten als geeignetes Probenmaterial herangezogen werden.
Nein, die Leistung nach GOÄ 3726 ist pro Probenmaterial nur einmal berechnungsfähig. Das gewonnene Fettsäureprofil (Chromatogramm) wird aus einer einzigen, entsprechend aufbereiteten Patientenprobe erstellt.
Wird die moderne Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) eingesetzt, ist die massenspektrometrische Untersuchung zusätzlich berechnungsfähig. Hierfür kann neben der GOÄ 3726 die Ziffer 4079 angesetzt werden.
Da die Ziffer 3726 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz (27,48 €). Der maximale Höchstsatz beträgt das 1,3-fache des Gebührensatzes (31,07 €) und erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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