Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3746 (Hämopexin). Vermeiden Sie Honorarverluste bei der Hämolyse-Diagnostik.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3746
Hämopexin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden - Gebühr: 180 Punkte (Einfachsatz 10,49 €, Regelhöchstsatz 12,06 €, Höchstsatz 13,64 €)
Die GOÄ-Ziffer 3746 beschreibt die quantitative Bestimmung von Hämopexin mittels Immundiffusion oder vergleichbarer immunologischer Verfahren. Hämopexin ist ein in der Leber synthetisiertes Plasmaprotein mit einer extrem hohen Bindungsaffinität zu freiem Häm. Diese Untersuchung dient primär der Diagnostik und Verlaufsbeurteilung von hämolytischen Zuständen.
Die Leistung fällt in den Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren). Neben der klassischen Immundiffusion sind auch moderne, methodisch vergleichbare quantitative Verfahren über diese Ziffer 3746 abzurechnen.
GOÄ 3746 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Bestimmung von Hämopexin im Serum oder Plasma ist klinisch dann indiziert, wenn eine intravasale Hämolyse vermutet wird und das primäre Diagnostikum Haptoglobin bereits vollständig verbraucht ist. Da freies Häm toxisch wirkt und oxidativen Stress verursacht, bindet Hämopexin dieses Häm, um es dem Abbau in der Leber zuzuführen. Der resultierende Hämopexin-Häm-Komplex weist eine kurze Halbwertszeit von etwa 8 Stunden auf, während freies Hämopexin eine Halbwertszeit von rund 7 Tagen besitzt.
Ein wesentlicher Vorteil von Hämopexin gegenüber Haptoglobin liegt in seiner Eigenschaft als nur sehr schwacher positiver Akute-Phase-Reaktant. Bei ausgeprägten Entzündungsreaktionen mit stark erhöhtem CRP-Wert kann der Haptoglobin-Spiegel fälschlicherweise normal oder erhöht sein, obwohl eine Hämolyse vorliegt. In solchen Konstellationen liefert die Bestimmung von Hämopexin ohne vorherige Haptoglobin-Messung verlässliche diagnostische Erkenntnisse.
Tipp: Die Bestimmung von Hämopexin ist im Gegensatz zu Haptoglobin auch bei chronischen Verläufen sensitiv, da der Haptoglobin-Pool rasch erschöpft ist, während Hämopexin bei anhaltender Hämolyse kontinuierlich, aber langsamer abfällt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3746
Fallbeispiel 1: Vordiagnostizierte schwere Hämolyse
Ein Patient mit bekannter autoimmunhämolytischer Anämie zeigt klinische Zeichen einer Verschlechterung. Die vorangegangene Laboruntersuchung ergab bereits ein nicht mehr messbares Haptoglobin (GOÄ 3747). Zur weiteren Quantifizierung des hämolytischen Geschehens wird nun Hämopexin bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3746 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Hämolyseverdacht bei schwerer Entzündung
Bei einer Patientin mit einer schweren Sepsis und stark erhöhtem CRP-Wert besteht der Verdacht auf eine begleitende Mikroangiopathie mit Hämolyse. Da Haptoglobin als Akute-Phase-Protein bei dieser Entzündungslage falsch-hoch normal sein kann, erfolgt direkt die Bestimmung von Hämopexin. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3746 ist hier ohne vorherige Haptoglobin-Bestimmung medizinisch begründet und voll erstattungsfähig.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei chronischer intravasaler Hämolyse
Zur Verlaufskontrolle einer paroxysmalen nächtlichen Hämoglobinurie (PNH) wird der Hämopexin-Spiegel im Serum bestimmt, um das Ausmaß der chronischen intravasalen Hämolyse zu überwachen. Da Haptoglobin in diesem Stadium dauerhaft supprimiert ist, liefert nur Hämopexin einen quantitativen Verlaufsparameter. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3746.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3746: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3746 is die zeitgleiche, routinemäßige Anforderung und Abrechnung von Haptoglobin (GOÄ 3747). Die GOÄ schließt die Nebeneinanderberechnung dieser beiden Ziffern für dieselbe Blutprobe explizit aus. Eine parallele Abrechnung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen.
Ein weiterer Beanstandungsgrund ist das Fehlen einer dokumentierten medizinischen Begründung, wenn Hämopexin ohne vorherige Haptoglobin-Bestimmung angefordert wird. Ohne den Nachweis eines bereits verbrauchten Haptoglobins oder eines massiv erhöhten Entzündungsparameters (wie CRP nach GOÄ 3741) gilt die Untersuchung als medizinisch nicht notwendig.
Achtung: Die Bestimmung von Hämopexin darf nicht als Screening-Parameter eingesetzt werden. Sie setzt stets eine gezielte differentialdiagnostische Fragestellung bei bereits erhärtetem Verdacht auf Hämolyse voraus.
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Dokumentation der GOÄ 3746: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3746 zu vermeiden. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum die Bestimmung notwendig war. Dies umfasst entweder den Verweis auf ein bereits zuvor dokumentiertes, nicht mehr messbares Haptoglobin oder den Nachweis einer ausgeprägten Akute-Phase-Reaktion.
Zusätzlich sollten die klinischen Symptome der Hämolyse wie Ikterus, dunkler Urin oder ein Abfall des Hämoglobins dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf anhaltende intravasale Hämolyse bei Zustand nach mechanischem Herzklappenersatz. Haptoglobin vorab bereits unter der Nachweisgrenze. Indikation zur Bestimmung von Hämopexin gemäß GOÄ 3746 zur quantitativen Verlaufsbeurteilung.
GOÄ 3746: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ-Ziffer 3746 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, gelten für die Steigerung die spezifischen Grenzen des Laborbereichs. Der Regelsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Satz bemessen ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum 1,3-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene Begründung, wie beispielsweise methodische Besonderheiten bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben, die eine aufwendige Vorbereitung erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ-Ziffer 3746 im Rahmen eines größeren hämolytischen Laborprofils bestimmt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Bestimmung des Blutbildes (GOÄ 3550), der LDH (GOÄ 3585.H1) sowie des freien Hämoglobins im Urin. Unzulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3747 für Haptoglobin aus derselben Einsendung.
Ziffer 3746 in der neuen GOÄ
Die immunologische Hämopexin-Bestimmung wird zur neuen Nummer 12659 mit einem Festpreis von 15,41 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €). Die neue Legende erfasst Serum oder Plasma als Material und nennt Immunnephelometrie, Immunturbidimetrie sowie radiale Immundiffusion.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3746
Was hat nicht gestimmt?