GOÄ 3754: Mikroglobuline korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3754
Mikroglobuline (Alpha, Beta ), Ligandenassay – gegebenen falls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden , je Mikroglobulinbestimmung
Punktzahl 200  
Einfachsatz 11,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,41 € 1,1x
Höchstsatz 15,16 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3754: Indikationen, typische Fehler bei Alpha-1- und Beta-2-Mikroglobulin sowie praxisnahe Abrechnungsbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3754

Mikroglobuline (Alpha, Beta ), Ligandenassay – gegebenen falls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden , je Mikroglobulinbestimmung

Die GOÄ-Ziffer 3754 beschreibt eine quantitative Laboruntersuchung aus dem Bereich der Proteindiagnostik. Sie umfasst die Bestimmung von spezifischen Mikroglobulinen mittels moderner Ligandenassays oder Immundiffusionsverfahren. Eventuelle Doppelbestimmungen oder die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind bereits mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3754 in der Praxis: Diagnostik von Tubulusschäden und Lymphomen

In der täglichen Praxis dient die Bestimmung von Alpha-1-Mikroglobulin (α1M) vor allem dem Nachweis von tubulären Nierenschäden. Da α1M physiologisch fast vollständig in den Nierentubuli rückresorbiert wird, deutet eine erhöhte Ausscheidung im Urin auf eine tubulo-interstitielle Nephropathie hin. Für diese Diagnostik hat α1M das empfindlichere, aber instabile Beta-2-Mikroglobulin im Urin weitgehend abgelöst.

Die Bestimmung von Beta-2-Mikroglobulin (β2M) erfolgt heute primär im Serum oder Plasma. Da β2M auf allen kernhaltigen Zellen vorkommt, steigt dessen Konzentration bei einer Aktivierung des Immunsystems oder bei malignen lymphatischen Erkrankungen an. Die Ziffer ist daher ein wichtiger Baustein in der Onkologie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3754

Fallbeispiel 1: Verdacht auf tubulo-interstitielle Nephropathie

Ein Patient stellt sich mit unklaren Nierenwerten vor. Zum Ausschluss eines Tubulusschadens wird eine quantitative Bestimmung von Alpha-1-Mikroglobulin im Spontanurin durchgeführt. Zur Normierung wird zusätzlich das Urin-Kreatinin bestimmt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3754 für das Mikroglobulin und die GOÄ-Ziffer 3585.H1 für das Kreatinin.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei Multiplem Myelom

Bei einer Patientin mit bekanntem multiplen Myelom soll die Krankheitsaktivität beurteilt werden. Hierzu wird Beta-2-Mikroglobulin im Serum mittels eines Ligandenassays quantifiziert. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3754 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Differenzierung einer Proteinurie

Zur Abgrenzung einer glomerulären von einer tubulären Nierenschädigung wird eine parallele Bestimmung von Albumin im Urin und Alpha-1-Mikroglobulin veranlasst. Diese differenzierte Diagnostik rechtfertigt die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 3735 und der GOÄ-Ziffer 3754.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3754: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die parallele, routinemäßige Abrechnung von Alpha-1- und Beta-2-Mikroglobulin. Da α1M die β2M-Bestimmung im Urin medizinisch weitgehend ersetzt hat, ist eine doppelte Abrechnung in der Regel nicht begründbar. Private Krankenversicherungen kürzen hier oft die Erstattung.

Zudem ist der rein qualitative Nachweis mittels Latexagglutination medizinisch obsolet. Diese veraltete Methode darf nicht unter der GOÄ-Ziffer 3754 abgerechnet werden. Nur quantitative Verfahren erfüllen die Leistungskriterien.

Achtung: Die Bestimmung von Beta-2-Mikroglobulin im Urin erfordert eine vorherige Alkalisierung der Probe. Ohne diesen Schritt zerfällt das Protein im sauren Milieu rasch, was zu falsch-negativen Ergebnissen führt und die Abrechnung medizinisch unbegründet macht.

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Dokumentation der GOÄ 3754: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen durch die Prüfstellen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die spezifische Mikroglobulinbestimmung klar hervorgehen. Auch die verwendete Probenart, wie Serum oder Urin, sollte explizit vermerkt werden.

Bei der Bestimmung im Spontanurin ist zudem die Dokumentation des Kreatinin-Bezugs ratsam. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der zusätzlichen Kreatininbestimmung. Ein strukturierter Eintrag erleichtert im Zweifelsfall den Nachweis der Leistungserbringung.

Dokumentation: Quantitative Bestimmung von Alpha-1-Mikroglobulin im Spontanurin bei Verdacht auf tubulotoxischen Nierenschaden. Kreatinin-Korrektur zur Normierung veranlasst.

GOÄ 3754: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M wird die GOÄ-Ziffer 3754 im Regelfall mit dem Faktor 1,15 abgerechnet. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich. Typische Begründungen sind extreme Probenbeschaffenheiten wie starke Lipämie oder eine besonders dringliche Notfallanalyse.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer mit der GOÄ-Ziffer 3585.H1 für die Kreatininbestimmung kombiniert, um die Urinkonzentration zu normieren. Auch die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3735 für Albumin ist zur differenzierten Proteinuriediagnostik üblich. Diese Kombinationen sind vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Bestimmung aus Spontanurin immer die Kombination mit der Kreatininbestimmung. Dies sichert nicht nur die medizinische Aussagekraft, sondern optimiert auch das Abrechnungsvolumen regelkonform.

Ziffer 3754 in der neuen GOÄ

Die Mikroglobulin-Bestimmung wird in der neuen GOÄ nach Analyt aufgeteilt. Aus der alten Sammelziffer (2,3-facher Satz: 13,41 €) entstehen zwei eigenständige Positionen:

  • 12653 „Alpha-1-Mikroglobulin" aus Urin mittels latexpartikelverstärkter Immunnephelometrie oder -turbidimetrie: 13,13 €.
  • 12692 „Beta-2-Mikroglobulin" aus Serum/Plasma, Liquor oder Exsudaten (z. B. Pleuraerguss) mittels Signal-(Tracer-)verstärktem Immunoassay: 12,50 €. Urin ist im Gegensatz zur alten Kommentierung nicht mehr vorgesehen.

Welche Ziffer gilt, entscheidet der Analyt.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3754

Die GOÄ-Ziffer 3754 wird für die quantitative Bestimmung von Mikroglobulinen wie Alpha-1- oder Beta-2-Mikroglobulin berechnet. Typische Indikationen sind der Verdacht auf tubulo-interstitielle Nierenschäden oder die Verlaufskontrolle maligner Lymphome. Die Abrechnung erfolgt je Mikroglobulinbestimmung.
Eine parallele Abrechnung beider Mikroglobuline ist in der Routine nicht gerechtfertigt und wird von Prüfstellen beanstandet. Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen ist eine gemeinsame Bestimmung zulässig. Diese Ausnahmesituation muss in der Dokumentation detailliert begründet werden.
Für die GOÄ-Ziffer 3754 gilt im Regelfall der einfache Gebührensatz von 11,66 Euro oder der Regelhöchstsatz von 13,41 Euro mit dem Faktor 1,15. Ein Steigern bis zum Höchstsatz von 15,16 Euro mit dem Faktor 1,3 ist nur bei besonderem Aufwand zulässig. Dieser Mehraufwand muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Ja, die Bestimmung von Kreatinin im Urin zur Normierung des Alpha-1-Mikroglobulins ist eigenständig nach GOÄ-Ziffer 3585.H1 berechnungsfähig. Dies ist besonders bei der Verwendung von Spontanurin medizinisch sinnvoll. Beide Ziffern können in einer Sitzung nebeneinander aufgeführt werden.
Beta-2-Mikroglobulin ist im sauren Urin instabil und wird dort rasch abgebaut, weshalb der Urin vor der Analyse aufwendig alkalisiert werden muss. Aus diesem Grund hat das robustere Alpha-1-Mikroglobulin die Bestimmung von Beta-2-Mikroglobulin im Urin weitgehend abgelöst. Beta-2-Mikroglobulin wird heute vorrangig im Serum bestimmt.
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