GOÄ 3755: Myoglobin qualitativ – Abrechnung & Alternativen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3755
Myoglobin, Agglutination, qualitativ
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3755 beschreibt den qualitativen Myoglobin-Nachweis. Erfahren Sie, warum diese Methode obsolet ist und wie Sie heute richtig abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3755

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3755 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter der Rubrik der Proteine, Aminosäuren und Elektrophoreseverfahren.

Myoglobin, Agglutination, qualitativ

Diese Leistung umfasst den qualitativen Nachweis von Myoglobin im Blutserum oder Urin mittels einer Agglutinationsreaktion. Medizinisch dient dieser Test der schnellen Abklärung von Skelettmuskel- oder Myokardschäden, da Myoglobin bei einer Zellschädigung rasch freigesetzt wird.

GOÄ 3755 in der Praxis: Veraltete Methodik und moderne Alternativen

In der modernen Laboratoriumsmedizin ist die klassische Agglutinationsmethode für Myoglobin weitgehend obsolet geworden. An ihre Stelle sind präzisere und schnellere immunchromatographische Analyseverfahren getreten, die eine deutlich höhere Sensitivität aufweisen.

Diese modernen Schnelltests fallen gebührenrechtlich unter die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Allg. Best. Nr. 9) für Immundiffusionen. Für eine präzise klinische Beurteilung, insbesondere beim Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom oder eine Rhabdomyolyse, ist zudem die quantitative Bestimmung unerlässlich.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3755 für veraltete Agglutinationstests wird von privaten Krankenversicherungen zunehmend beanstandet, wenn modernere Verfahren zum Einsatz kamen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3755

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Rhabdomyolyse

Ein Patient stellt sich mit extremen Muskelschmerzen nach einem Marathonlauf in der Praxis vor. Zum schnellen Ausschluss eines schweren Muskelzerfalls wird ein qualitativer Myoglobin-Schnelltest durchgeführt. Da hierbei ein moderner immunchromatographischer Test genutzt wird, erfolgt die Abrechnung nicht nach GOÄ 3755, sondern regelkonform über die entsprechenden Ziffern für Immundiffusionsverfahren.

Fallbeispiel 2: Quantitative Verlaufskontrolle

Bei einem Patienten mit bekannter Myopathie soll der Verlauf der Muskelschädigung engmaschig kontrolliert werden. Hierzu ist ein qualitativer Test ungeeignet. Die Praxis führt eine quantitative Bestimmung durch und rechnet diese korrekt nach GOÄ 3756 ab, da die GOÄ 3755 hierfür keine medizinische Indikation bietet.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei Thoraxschmerz

Ein Patient klagt über unklaren Thoraxschmerz. Neben Troponin wird Myoglobin als früher Marker bestimmt. Da die quantitative Analyse im Labor erfolgt, wird die Ziffer 3756 angesetzt, während die qualitative Ziffer 3755 aufgrund der mangelnden therapeutischen Konsequenz des reinen Ja/Nein-Ergebnisses entfällt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3755: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler liegt in der Verwechslung der methodischen Durchführung. Wenn ein moderner immunchromatographischer Schnelltest (z. B. Lateral-Flow-Assay) verwendet wird, darf die GOÄ 3755 nicht herangezogen werden, da diese explizit die Agglutination verlangt.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Abrechnung der Ziffer 3755, wenn gleichzeitig eine quantitative Bestimmung nach GOÄ 3756 auf der Rechnung steht. Die Nebeneinanderberechnung von qualitativem Suchtest und quantitativer Bestätigung aus derselben Probe ist in der Regel nicht erstattungsfähig.

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Dokumentation der GOÄ 3755: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung von Laborleistungen essenziell. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die angewandte Methode sowie das Testergebnis dokumentiert werden.

Besonders wichtig ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, falls noch die veraltete Agglutinationsmethode angewandt wurde. Ein präziser Eintrag schützt vor Regressen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Dokumentation: Verdacht auf Myokardschädigung bei akutem Thoraxschmerz. Qualitativer Myoglobin-Nachweis mittels Agglutination durchgeführt. Ergebnis: negativ. Zeitnahe quantitative Kontrolle veranlasst.

GOÄ 3755: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 3755 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (4,02 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (4,55 €) ist nur bei besonderem Aufwand, wie etwa schwierigen Probenverhältnissen, mit schriftlicher Begründung möglich.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer wird häufig im Rahmen eines kardiologischen oder sportmedizinischen Profils mit anderen Parametern kombiniert. Typische Begleituntersuchungen sind die Bestimmung der Kreatinkinase (CK) nach GOÄ 3511 oder des Troponins. Eine gleichzeitige Abrechnung mit der quantitativen Ziffer 3756 ist jedoch ausgeschlossen.

Tipp: Nutzen Sie bei modernen Schnelltests stets die korrekten Ziffern für Immundiffusionsverfahren gemäß den allgemeinen Bestimmungen, um Honorarverluste und Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Ziffer 3755 in der neuen GOÄ

Der qualitative Myoglobin-Agglutinationstest wird zur neuen Nummer 12744 „Myoglobin" mit einem Festpreis von 13,02 € — erheblich mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 4,02 €. Die qualitative Agglutination gilt laut alter Kommentierung als obsolet; die neue Ziffer bildet die heute eingesetzten quantitativen immunologischen Verfahren (Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay, latexpartikelverstärkte Immunnephelometrie/-turbidimetrie) aus Serum/Plasma oder Urin ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3755

Über die GOÄ-Ziffer 3755 wird der qualitative Nachweis von Myoglobin mittels Agglutination abgerechnet. Diese Leistung ist mit 60 Punkten bewertet und erbringt im Einfachsatz 3,50 Euro. Da die Methode veraltet ist, kommt sie in modernen Praxen kaum noch zum Einsatz.
Die Agglutinationsmethode gilt als obsolet, da moderne immunchromatographische Schnelltests eine deutlich höhere Sensitivität und Spezifität aufweisen. Diese modernen Verfahren werden gebührenrechtlich anders eingeordnet. Für präzise Diagnosen wird heute meist die quantitative Bestimmung bevorzugt.
Für den modernen, quantitativen Nachweis von Myoglobin wird die GOÄ-Ziffer 3756 herangezogen. Qualitative Schnelltests mittels Immunchromatographie fallen hingegen unter die allgemeinen Bestimmungen für Immundiffusionsverfahren im Abschnitt M. Eine genaue Abgrenzung der Methodik ist für die korrekte Abrechnung zwingend erforderlich.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 3755 beträgt 4,02 Euro bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen im Vergleich zu klinischen Leistungen eingeschränkt. Der maximale Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen Satz und beträgt 4,55 Euro.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der qualitativen GOÄ 3755 und der quantitativen GOÄ 3756 aus derselben Probe ist nicht zulässig. Die quantitative Bestimmung schließt den qualitativen Suchtest gebührenrechtlich aus. Private Krankenversicherungen lehnen solche Doppelkombinationen bei der Rechnungsprüfung konsequent ab.
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