GOÄ 3758: Guthrie-Test richtig abrechnen & Alternativen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3758
Phenylalanin (Guthrie-Test), Bakterienwachstumstest
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3758 beschreibt den klassischen Guthrie-Test. Erfahren Sie, warum diese Leistung heute obsolet ist und wie Sie moderne Alternativen abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3758

GOÄ-Ziffer 3758: Phenylalanin (Guthrie-Test), Bakterienwachstumstest - Punktzahl: 60

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt unter der Ziffer 3758 eine klassische labormedizinische Untersuchung aus dem Bereich der Proteine und Aminosäuren. Konkret handelt es sich um den sogenannten Guthrie-Test, der als semiquantitativer Bakterienwachstumstest konzipiert ist. Ziel dieser Untersuchung ist der Nachweis von erhöhtem Phenylalanin im Blut, um eine Phenylketonurie (PKU) frühzeitig zu diagnostizieren.

Die Leistung umfasst die Probenvorbereitung, das Aufbringen der Blutprobe auf einen mit Bakterien versetzten Nährboden sowie die anschließende Auswertung des Bakterienwachstums. Da es sich um eine spezialisierte Laborleistung handelt, ist die Ziffer dem Abschnitt M VI der GOÄ zugeordnet. Heutzutage hat diese Methode in der westlichen Medizin jedoch fast ausschließlich historischen Charakter.

GOÄ 3758 in der Praxis: Historischer Stellenwert und moderne Alternativen

In der täglichen Praxis niedergelassener Pädiater und Labormediziner spielt die GOÄ 3758 heute keine aktive Rolle mehr. Der Guthrie-Test gilt in Deutschland und weiten Teilen Europas mittlerweile als medizinisch obsolet. Er wurde im Rahmen des standardisierten Neugeborenenscreenings (U2) vollständig durch modernere, präzisere und schnellere Verfahren abgelöst.

Anstelle des mikrobiologischen Hemmtests treten heute hochentwickelte physikalisch-chemische Analysen. Die Bestimmung von Phenylalanin erfolgt standardmäßig mittels Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) oder Elektrospray-Ionisations-Massenspektrometrie (ESI-MS/MS). Diese modernen Verfahren bieten eine signifikant geringere Fehlerquote und erlauben die simultane Bestimmung mehrerer Stoffwechselparameter.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3758 für ein zeitgemäßes Neugeborenenscreening ist nicht mehr sachgerecht und kann bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Regressen führen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3758

Fallbeispiel 1: Historische PKU-Vorsorge

In einem historischen Szenario vor Einführung der Massenspektrometrie wurde bei einem Säugling am dritten Lebenstag Kapillarblut entnommen. Die Probe wurde auf Filterpapier getrocknet und im Labor mittels Bakterienwachstumstest untersucht. Die Abrechnung erfolgte korrekt über die GOÄ-Ziffer 3758 mit dem Regelsatz von 4,02 Euro. Dieses Vorgehen entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft.

Fallbeispiel 2: Modernes Neugeborenenscreening (U2)

Bei der Vorsorgeuntersuchung U2 eines Neugeborenen wird Blut für das erweiterte Stoffwechselscreening entnommen. Das Labor führt die Analyse mittels moderner LC-MS/MS durch, um Phenylketonurie und andere Defekte auszuschließen. In diesem Fall darf die GOÄ 3758 nicht herangezogen werden. Stattdessen erfolgt die Liquidation über die zutreffende Ziffer für massenspektrometrische Untersuchungen, beispielsweise die GOÄ-Ziffer 3737.

Fallbeispiel 3: Privatärztliche Untersuchung bei Auslandsrückkehrern

Ein Säugling, der im Ausland geboren wurde und dort nur einen einfachen Guthrie-Test erhielt, wird in einer deutschen Privatpraxis vorgestellt. Zur Absicherung des Befundes veranlasst der Pädiater eine erneute, zeitgemäße Untersuchung. Auch hier fordert das Labor kein historisches Verfahren an, sondern nutzt die moderne Analytik. Abgerechnet wird die innovative Labordiagnostik, während die Ziffer 3758 ungenutzt bleibt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3758: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste und schwerwiegendste Fehler im Zusammenhang mit der GOÄ 3758 ist deren fälschliche Anwendung bei der Durchführung moderner Screening-Verfahren. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Laborrechnungen zunehmend digitalisiert und beanstanden die Abrechnung obsoleter Ziffern. Wenn eine Massenspektrometrie durchgeführt wurde, darf keinesfalls die Ziffer 3758 auf der Liquidation erscheinen.

Ein weiterer Fehler betrifft die fehlerhafte Kombination mit anderen Aminosäure-Bestimmungen. Da der Guthrie-Test ein unspezifischer biologischer Assay ist, ist die parallele Abrechnung von hochspezifischen chromatographischen Einzelbestimmungen medizinisch unplausibel. Prüfer fordern in solchen Fällen regelmäßig eine Korrektur der Rechnung und streichen die veraltete Ziffer.

Achtung: Die Verwendung veralteter Ziffern wie der GOÄ 3758 für moderne Laborleistungen verstößt gegen das Gebot der medizinischen Notwendigkeit und der Leistungsbeschreibung nach § 12 GOÄ.

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Dokumentation der GOÄ 3758: Praxisbewährte Hinweise

Sollte in extremen Ausnahmefällen – beispielsweise bei spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen oder im Rahmen historischer Vergleichsstudien – dennoch ein Bakterienwachstumstest durchgeführt werden, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für dieses veraltete Verfahren explizit begründet werden. Auch die genaue Methodik des biologischen Assays muss im Laborbuch dokumentiert sein.

Für die tägliche Praxis ist es ratsam, in den Dokumentationsvorlagen der Praxissoftware den Begriff "Guthrie-Test" durch "Neugeborenenscreening mittels Massenspektrometrie" zu ersetzen. Dies verhindert, dass versehentlich die falsche Ziffer in die Abrechnungskette gelangt. Eine saubere Dokumentation schützt die Praxis vor Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: Durchführung des Phenylalanin-Nachweises mittels Bakterienwachstumstest (Guthrie-Test) aufgrund spezifischer wissenschaftlicher Fragestellung. Methode: Biologischer Hemmtest mit Bacillus subtilis.

GOÄ 3758: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3758 strengen Begrenzungen hinsichtlich der Steigerungsfaktoren. Der Einfachsatz beträgt 3,50 Euro, der normale Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (4,02 Euro). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (4,55 Euro) ist nur bei Vorliegen besonderer, die Auswertung erschwerender Umstände zulässig und muss auf der Rechnung detailliert begründet werden. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Ziffer gesetzlich ausgeschlossen.

Typische Ziffernkombinationen

In der historischen Pädiatrie wurde die GOÄ 3758 häufig zusammen mit anderen Früherkennungsuntersuchungen wie dem TSH-Screening abgerechnet. In der heutigen Abrechnungspraxis ist eine Kombination mit modernen Screening-Ziffern wie der GOÄ 3737 oder anderen massenspektrometrischen Ziffern nicht zulässig, da diese die Bestimmung von Phenylalanin bereits vollumfänglich abdecken. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zur Beanstandung der Liquidation.

Tipp: Nutzen Sie für das zeitgemäße Neugeborenenscreening die Ziffern des Abschnitts M für Massenspektrometrie, um Honorarverluste und zeitaufwendige Rückfragen zu vermeiden.

Ziffer 3758 in der neuen GOÄ

Der Phenylalanin-Guthrie-Test (Bakterienwachstumstest) sieht der Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeleistung vor. Die Leistung entfällt als eigenständig abrechenbare Position.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3758

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3758 ist in der modernen Medizin kaum noch begründbar, da das Verfahren als obsolet gilt. In Deutschland wurde der Guthrie-Test im Neugeborenenscreening vollständig durch präzisere massenspektrometrische Methoden ersetzt. Für die moderne Diagnostik sollten Ärzte daher auf aktuellere Ziffern ausweichen.
Im modernen Neugeborenenscreening wird die GOÄ-Ziffer 3758 durch die massenspektrometrische Untersuchung ersetzt. Hierfür kommt in der Regel die GOÄ-Ziffer 3737 mittels LC-MS/MS oder ESI-MS/MS zur Anwendung. Diese Methode bietet eine deutlich höhere Sensitivität und Spezifität.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 3758 beträgt bei einem Steigerungsfaktor von 1,15 genau 4,02 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 3,50 Euro, während der Höchstsatz mit dem Faktor 1,30 mit 4,55 Euro bewertet ist. Höhere Faktoren sind für Laborleistungen des Abschnitts M in der Regel ausgeschlossen.
Der Guthrie-Test gilt als obsolet, weil er als Bakterienwachstumstest im Vergleich zu modernen Verfahren zu ungenau und zeitaufwendig ist. Moderne massenspektrometrische Analysen liefern schnellere und präzisere Ergebnisse bei der Erkennung von Phenylketonurie. Daher entspricht die Ziffer 3758 nicht mehr dem aktuellen medizinischen Standard.
Für die GOÄ-Ziffer 3758 gelten als Laborleistung des Abschnitts M eingeschränkte Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 und der maximale Höchstsatz bei 1,30. Eine Überschreitung des 1,3-fachen Satzes ist bei diesen Laborleistungen rechtlich nicht zulässig.
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