GOÄ 3808.H2: ENA-Abrechnung – Fehlerfrei liquidieren

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3808.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Extrahierbare, nukleäre Antigen (ENA)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3808.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Extrahierbare, nukleäre Antigen (ENA)

Die GOÄ-Ziffer 3808.H2 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Autoimmundiagnostik. Sie dient dem qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen extrahierbare nukleäre Antigene, die als wichtige Marker für verschiedene rheumatische Erkrankungen gelten. Die Leistung umfasst die Durchführung mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung oder vergleichbarer immunologischer Methoden.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Beschränkung auf bis zu zwei Titerstufen. Zudem schreibt die Gebührenordnung zwingend vor, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen. Ohne diese Spezifikation ist die Abrechnung formal ungültig.

GOÄ 3808.H2 in der Praxis: Diagnostik von Kollagenosen

In der rheumatologischen und allgemeinmedizinischen Praxis ist die Bestimmung von ENA-Antikörpern ein unverzichtbarer Schritt bei der Abklärung von Kollagenosen. Typischerweise wird diese Untersuchung veranlasst, wenn ein vorausgegangener Suchtest auf antinukleäre Antikörper (ANA) ein positives Ergebnis geliefert hat. Die Differenzierung hilft dabei, die genaue Entität der Autoimmunerkrankung zu bestimmen.

Zu den klinischen Leitsymptomen gehören unklares Fieber, Gelenkschmerzen, das Raynaud-Phänomen oder charakteristische Hautveränderungen. Die Ziffer 3808.H2 ermöglicht den Nachweis spezifischer Antikörper wie Anti-Sm, Anti-SSA oder Anti-SSB. Eine präzise Zuordnung ist für die Einleitung einer zielgerichteten Therapiestrategie entscheidend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3808.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Systemischen Lupus Erythematodes

Eine Patientin stellt sich mit schmetterlingsförmigem Erythem im Gesicht und chronischer Erschöpfung vor. Der behandelnde Arzt vermutet einen Systemischen Lupus Erythematodes (SLE) und veranlasst eine ENA-Differenzierung. Im Labor wird der qualitative Nachweis von Anti-Sm-Antikörpern durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3808.H2 mit dem Rechnungszusatz "Bestimmung von Anti-Sm-Antikörpern".

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Sjögren-Syndroms

Ein Patient klagt über extreme Trockenheit der Augen und der Mundschleimhaut. Zur Abklärung eines vermuteten Sjögren-Syndroms wird eine Untersuchung auf SSA- und SSB-Antikörper angefordert. Die Durchführung erfolgt mittels qualitativer Immunfluoreszenz. Abgerechnet wird die Ziffer 3808.H2 unter Angabe der Parameter "Anti-SSA" und "Anti-SSB" auf der Liquidation.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Mischkollagenose

Bei einer Patientin mit ausgeprägtem Raynaud-Syndrom und geschwollenen Fingern soll eine Mischkollagenose (Sharp-Syndrom) ausgeschlossen werden. Das Labor führt den qualitativen Nachweis von Anti-U1-RNP-Antikörpern durch. Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt korrekt nach GOÄ 3808.H2 unter expliziter Nennung des Parameters "Anti-U1-RNP".

Häufige Fehler bei der GOÄ 3808.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar. Die Angabe der Einzelparameter ist eine zwingende Abrechnungsvoraussetzung.

Zudem muss der strikte Ausschluss der Ziffer 3852 beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern für dieselbe Untersuchung ist nicht zulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Beanstandung. Achten Sie daher penibel auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3808.H2 und GOÄ 3852 ist ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Laborrechnungen vor dem Versand systematisch auf diese unzulässige Kombination.

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Dokumentation der GOÄ 3808.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der positive ANA-Vorbefund sowie die spezifisch angeforderten ENA-Parameter dokumentiert sein. Auch der schriftliche Laborbefund muss dauerhaft in den Krankenunterlagen archiviert werden.

Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass ein medizinischer Sachverständiger die Notwendigkeit der Untersuchung sofort nachvollziehen kann. Dies schützt die Praxis effektiv vor Regressforderungen und langwierigen Abrechnungsstreitigkeiten.

Dokumentation: V.a. Sjögren-Syndrom bei ausgeprägter Sicca-Symptomatik. ANA-Vorbefund positiv (1:320, gesprenkelt). Anforderung ENA-Differenzierung (SSA/SSB) gemäß GOÄ 3808.H2. Laborbefund archiviert.

GOÄ 3808.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3808.H2 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Eine solche Schwellenwertüberschreitung kann beispielsweise durch einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Beurteilung schwieriger Fluoreszenzmuster begründet werden. Die Begründung muss individuell, patientenbezogen und für den Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 3808.H2 wird häufig in Kombination mit anderen diagnostischen Leistungen des Abschnitts M abgerechnet. Sinnvoll ist die Kombination mit Suchtests wie der GOÄ 3807 für antinukleäre Antikörper. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Doppelabrechnung von methodisch identischen Leistungen erfolgt.

Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Steigerungen konkrete medizinische Sachverhalte, wie zum Beispiel "erhöhter Zeitaufwand bei der Differenzierung aufgrund atypischer Überlagerungen der Fluoreszenzmuster" im Labor.

Ziffer 3808.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3808.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Extrahierbare, nukleäre Antigen (ENA)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11241: Antigen-Pool, insgesamt Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 26,45 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Abrechnungshinweis: Die untersuchten Zielantigene sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3808.H2

Die GOÄ-Ziffer 3808.H2 regelt die qualitative Untersuchung auf Antikörper gegen extrahierbare nukleäre Antigene (ENA) mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Methoden. Sie ist mit 290 Punkten bewertet und kommt vor allem bei der Diagnostik von Kollagenosen zum Einsatz.
Die Ziffer 3808.H2 darf nicht nebeneinander mit der GOÄ-Ziffer 3852 berechnet werden. Achten Sie bei der Laborabrechnung strikt auf diesen Ausschluss, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten ENA-Parameter auf der Rechnung ist eine zwingende formelle Voraussetzung für die Abrechnung der GOÄ 3808.H2. Fehlt diese Angabe, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für diese Laborleistung liegt beim 1,15-fachen Satz, was einem Betrag von 19,44 € entspricht. Der maximale Steigerungssatz beträgt das 1,3-fache (21,97 €).
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei besonders schwierigen oder zeitaufwendigen Analysen möglich, beispielsweise bei atypischen Reaktionsmustern, die eine wiederholte Überprüfung erfordern. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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