GOÄ 3809.H2: SMA-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3809.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Glatte Muskulatur (SMA)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3809.H2

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3809.H2 wie folgt:

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Glatte Muskulatur (SMA)

Diese Ziffer deckt die labordiagnostische Untersuchung auf spezifische Autoantikörper ab. Konkret geht es um den Nachweis von Antikörpern gegen Glatte Muskulatur (SMA). Die methodische Durchführung erfolgt in der Regel über eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung, wobei bis zu zwei Titerstufen im Leistungsumfang enthalten sind.

GOÄ 3809.H2 in der Praxis: Diagnostik der Autoimmunhepatitis

Der klinische Haupteinsatzbereich dieser Ziffer liegt in der Abklärung chronisch-entzündlicher Lebererkrankungen. Insbesondere bei Verdacht auf eine Autoimmunhepatitis (AIH) vom Typ 1 ist der Nachweis von SMA-Antikörpern ein zentraler diagnostischer Baustein. Diese Antikörper richten sich gegen Strukturproteine des Zytoskeletts wie F-Aktin.

Die Indikation zur Bestimmung ist meist durch unklare Erhöhungen der Transaminasen gegeben. Häufig wird die Untersuchung mit dem Nachweis antinukleärer Antikörper (ANA) kombiniert, um die diagnostische Sicherheit zu erhöhen. Auch zur Abgrenzung gegenüber viralen oder toxischen Leberschäden ist die Bestimmung der Antikörper gegen glatte Muskulatur essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3809.H2

Fallbeispiel 1: Abklärung unklarer Transaminasenerhöhung

Eine 45-jährige Patientin stellt sich mit chronisch erhöhten Leberwerten (ALT und AST) vor. Nach dem Ausschluss einer viralen Hepatitis veranlasst der Arzt ein Autoimmunscreening. Die Bestimmung der SMA-Antikörper erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3809.H2 neben den entsprechenden Grundleistungen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Autoimmunhepatitis

Bei einem Patienten mit gesicherter Autoimmunhepatitis Typ 1 unter immunsuppressiver Therapie wird eine Verlaufskontrolle durchgeführt. Zur Beurteilung der Krankheitsaktivität wird der SMA-Titer bestimmt. Die Abrechnung erfolgt regelhaft nach der Ziffer 3809.H2 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnose bei chronischer Müdigkeit und Ikterus

Eine junge Patientin klagt über ausgeprägte Müdigkeit und zeigt einen leichten Sklerenikterus. Laborchemisch zeigt sich eine Hypergammaglobulinämie. Zum Ausschluss einer autoimmunen Genese wird die Differenzialdiagnose mittels SMA-Antikörper-Bestimmung eingeleitet und über die Ziffer 3809.H2 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3809.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Versäumen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen. Fehlt der Zusatz "Glatte Muskulatur (SMA)", kann dies zur Zurückweisung der Erstattung führen.

Achtung: Die Ziffer 3809.H2 darf unter keinen Umständen neben der Ausschlussziffer 3852 (Multiplex-PCR) für dieselbe Probe abgerechnet werden. Achten Sie im Laborverbund strikt auf diese Ausschlussregelung, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer am selben Behandlungstag für denselben Parameter. Die Ziffer deckt bereits die Untersuchung bis zu zwei Titerstufen ab, weshalb eine Splittung der Leistung unzulässig ist.

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Dokumentation der GOÄ 3809.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das exakte Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Angabe der Titerstufe bei positiven Befunden gehört zwingend in den Befundbericht.

Dokumentation: Verdacht auf Autoimmunhepatitis bei unklarer GPT-Erhöhung. Durchführung IFT auf SMA (Glatte Muskulatur). Befund: Positiv, Titer 1:80. Methode: Indirekte Immunfluoreszenz.

Durch diese strukturierte Erfassung erfüllen Praxen die medizinische Dokumentationspflicht vollumfänglich. Dies erleichtert nicht nur die interne Qualitätskontrolle, sondern wehrt auch unberechtigte Regressansprüche effektiv ab.

GOÄ 3809.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Höchstsatz liegt hier beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwerts von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.

Typische Begründungen für eine Steigerung auf den Schwellenwert von 1,15 hinaus sind stark lipämische, ikterische oder hämolytische Serumproben, die den Analyseprozess erheblich erschweren. Auch ein untypisches Fluoreszenzmuster, das eine zeitaufwendige manuelle Nachbewertung durch den Laborarzt erfordert, rechtfertigt den Ansatz des 1,3-fachen Satzes.

Typische Ziffernkombinationen

Tipp: Kombinieren Sie die Bestimmung der SMA-Antikörper bei Verdacht auf Autoimmunhepatitis sinnvoll mit anderen Autoantikörper-Ziffern wie der Ziffer für ANA (Antinukleäre Antikörper). Dies sichert eine leitliniengerechte Diagnostik und optimiert das Abrechnungsvolumen.

Häufige und zulässige Ziffernkombinationen umfassen neben der Ziffer 3809.H2 auch weitere Ziffern aus dem Bereich der Immunologie, sofern unterschiedliche Zielantigene untersucht werden. Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffern für AMA (Antimitochondriale Antikörper) oder LKM-Antikörper ist bei entsprechender klinischer Fragestellung problemlos möglich.

Ziffer 3809.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3809.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Glatte Muskulatur (SMA)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11135. Titel: Glatte Muskulatur (ASMA), IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (z.B. F-Actin-Autoantikörper). Der Festpreis liegt bei 18,33 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3809.H2

Mit der GOÄ-Ziffer 3809.H2 wird der qualitative Nachweis von Antikörpern gegen glatte Muskulatur (SMA) mittels Immunfluoreszenz oder ähnlichen Methoden abgerechnet. Diese Untersuchung dient primär der Diagnostik der Autoimmunhepatitis Typ 1. Die Abrechnung umfasst bis zu zwei Titerstufen.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 3809.H2 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 19,44 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 €, während der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Faktor mit 21,97 € bewertet ist. Eine Überschreitung des Schwellenwerts erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 3809.H2 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 3852 für dieselbe Probe abgerechnet werden. Die Ziffer 3852 betrifft aufwendige molekularbiologische Untersuchungen (Multiplex-Verfahren). Andere Antikörpernachweise aus dem Bereich der Autoimmun-Diagnostik sind in der Regel parallel berechenbar.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters (hier: Glatte Muskulatur bzw. SMA) ist auf der Liquidation zwingend erforderlich. Ohne diese spezifische Bezeichnung ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden. Dies ergibt sich direkt aus den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ.
Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse wie stark lipämischen oder hämolytischen Serumproben zulässig. Auch ein atypisches Fluoreszenzmuster, das eine zeitaufwendige manuelle Differenzierung erfordert, rechtfertigt den erhöhten Faktor. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert werden.
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