GOÄ 3810.H2: Gliadin-Antikörper korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3810.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Gliadin
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3810.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Gliadin

Die GOÄ-Ziffer 3810.H2 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Immunologie. Im Fokus steht der qualitative Nachweis von Gliadin-Antikörpern, die eine zentrale Rolle bei der Diagnostik von glutenassoziierten Erkrankungen spielen. Die Leistung umfasst die Untersuchung mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer immunologischer Methoden bis zu zwei Titerstufen.

Ein wichtiger formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung zur Spezifikation. Die untersuchten Parameter müssen zwingend auf der Liquidation einzeln angegeben werden, um die Transparenz der Abrechnung für den Kostenträger zu gewährleisten.

GOÄ 3810.H2 in der Praxis: Diagnostik der Zöliakie und Glutensensitivität

Die Bestimmung von Gliadin-Antikörpern wird primär bei Verdacht auf eine Zöliakie (einheimische Sprue) oder eine nicht-zöliakische Glutensensitivität veranlasst. Typische klinische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind chronische Diarrhöen, unerklärlicher Gewichtsverlust, Mangelerscheinungen oder rezidivierende Bauchschmerzen. Auch bei Kindern mit Gedeihstörungen ist diese Labordiagnostik ein Standardverfahren.

In der modernen Labordiagnostik wird die Bestimmung von Gliadin-Antikörpern (insbesondere deamidierte Gliadin-Peptide, DGP) häufig als Ergänzung zur Bestimmung von Transglutaminase-Antikörpern eingesetzt. Dies ist besonders bei sehr jungen Kindern unter zwei Jahren von Bedeutung, da hier die Sensitivität anderer Marker teilweise eingeschränkt ist. Die Ziffer ermöglicht eine präzise Zuordnung dieser immunologischen Spezialdiagnostik im Praxisalltag.

Tipp: Bei Kindern unter zwei Jahren liefert die Bestimmung von deamidierten Gliadin-Peptiden (DGP-IgG) oft zuverlässigere Ergebnisse als die reine Transglutaminase-Bestimmung. Die Abrechnung erfolgt hierbei ebenfalls über die Ziffer 3810.H2.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3810.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zöliakie bei adultem Patienten

Ein Patient stellt sich mit chronischen Blähungen, rezidivierenden Durchfällen und Eisenmangelanämie vor. Zur differentialdiagnostischen Abklärung veranlasst der Arzt eine immunologische Stufendiagnostik. Neben anderen Parameterbestimmungen erfolgt die qualitative Bestimmung von Gliadin-Antikörpern (IgA und IgG).

Die Abrechnung erfolgt durch den Ansatz der GOÄ-Ziffer 3810.H2 für die Gliadin-Antikörper. Da zwei unterschiedliche Immunglobulinklassen (IgA und IgG) untersucht wurden, kann die Ziffer für jeden Parameter gesondert aufgeführt werden, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist.

Fallbeispiel 2: Pädiatrische Abklärung bei Gedeihstörung

Ein 18 Monate altes Kleinkind zeigt eine unzureichende Gewichtsentwicklung und chronisch weiche Stühle. Aufgrund des Alters wird die Bestimmung von deamidierten Gliadin-Peptiden (DGP-IgG) veranlasst, da diese in dieser Altersgruppe eine hohe diagnostische Aussagekraft besitzen.

Die Durchführung der Analyse mittels ELISA (als ähnliche Untersuchungsmethode) rechtfertigt den Ansatz der Ziffer 3810.H2. Auf der Rechnung wird der Parameter als "DGP-Antikörper IgG" ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter glutenfreier Diät

Bei einer Patientin mit gesicherter Zöliakie soll die Einhaltung und der Erfolg der glutenfreien Diät überprüft werden. Nach sechs Monaten strenger Diät wird der Abfall der Gliadin-Antikörper im Serum kontrolliert.

Die erneute Bestimmung der Gliadin-Antikörper ist medizinisch begründet und wird über die GOÄ-Ziffer 3810.H2 abgerechnet. Die Dokumentation zeigt den Erfolg der therapeutischen Maßnahme durch sinkende Titerwerte.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3810.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3810.H2 ist das Versäumnis, die konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Antikörper (z. B. "Gliadin-Antikörper IgA") namentlich genannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Erstattung rechtmäßig verweigern.

Zudem muss der strikte Ausschluss bezüglich der GOÄ-Ziffer 3852 beachtet werden. Die Ziffer 3852 (Endomysium-Antikörper) darf nicht am selben Behandlungstag für dieselbe Probe neben der Ziffer 3810.H2 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Abrechnungsausschlüsse automatisiert und kürzen entsprechende Rechnungen umgehend.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer gleichzeitigen Anforderung von Endomysium- und Gliadin-Antikörpern die Ausschlussregelungen der GOÄ greifen. Eine Nebeneinanderberechnung von 3810.H2 und 3852 ist ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 3810.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf Zöliakie bei chronischer Diarrhö) sowie die genaue Anforderung der Laborparameter dokumentiert sein. Auch das verwendete Testverfahren, beispielsweise ELISA oder Immunfluoreszenz, sollte im Laborbuch oder der Software hinterlegt sein.

Die Befundberichte müssen die quantitativen oder qualitativen Ergebnisse klar ausweisen. Für die Rechnungsstellung ist es ratsam, die exakte Bezeichnung des Antikörpers direkt in die Abrechnungszeile zu übernehmen, um Rückfragen der Kostenträger von vornherein zu vermeiden.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Zöliakie bei rezidivierenden abdominellen Schmerzen und Gewichtsverlust.
Laboranforderung: Gliadin-Antikörper (IgA/IgG) mittels ELISA.
Befund: Gliadin-IgA: positiv (Titer 1:80), Gliadin-IgG: negativ.

GOÄ 3810.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3810.H2 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (19,44 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (21,97 €) ist nur unter Angabe einer besonderen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Schwellenüberschreitung können beispielsweise ein ungewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung oder schwierige logistische Bedingungen bei der Probenaufbereitung sein. Die Begründung muss für den Laien verständlich und medizinisch plausibel auf der Liquidation dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der Gliadin-Antikörper häufig mit der Bestimmung von Gesamt-IgA im Serum (GOÄ-Ziffer 3562) kombiniert. Dies ist medizinisch notwendig, um einen selektiven IgA-Mangel auszuschließen, welcher zu falsch-negativen Ergebnissen bei den Gliadin-IgA-Antikörpern führen würde. Diese Kombination ist abrechnungstechnisch vollkommen zulässig und wird von den Kassen anerkannt.

Ziffer 3810.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3810.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Gliadin) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11234: Gliadin (IgA, IgG), je Immunglobulin Antikörpernachweis (z.B. gegen GAF-3X). Der Festpreis liegt bei 20,09 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist je Immunglobulin berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3810.H2

Die Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 3810.H2 kostet im Einfachsatz 16,90 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 19,44 €. Der maximale Höchstsatz beträgt bei entsprechender Begründung 21,97 €. Diese Sätze gelten für den Laborbereich gemäß Abschnitt M der GOÄ.
Die GOÄ-Ziffer 3810.H2 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 für Endomysium-Antikörper abgerechnet werden. Dieser Ausschluss soll eine Doppelabrechnung ähnlicher immunologischer Nachweisverfahren verhindern. Bei der Rechnungsstellung ist diese Regelung strikt zu beachten.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten Parameter ist bei der GOÄ-Ziffer 3810.H2 zwingend erforderlich. Auf der Liquidation muss beispielsweise explizit 'Gliadin-Antikörper IgA' vermerkt sein. Ohne diese Spezifikation riskieren Praxen Erstattungskürzungen durch die Kostenträger.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 3810.H2 ist bis zum Höchstsatz von 1,3 (21,97 €) möglich. Da es sich um eine Laborleistung handelt, liegt der Regelhöchstsatz jedoch bei 1,15. Jede Überschreitung dieses Schwellenwertes erfordert eine patientenbezogene, medizinische Begründung.
Die Bestimmung ist bei Verdacht auf Zöliakie, Glutensensitivität oder zur Verlaufskontrolle unter glutenfreier Diät indiziert. Typische Symptome wie chronische Durchfälle oder Gedeihstörungen bei Kleinkindern rechtfertigen diese Diagnostik. Sie dient als wichtiger Baustein der immunologischen Abklärung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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