GOÄ 3811.H2: Immunfluoreszenz Haut – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3811.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Haut (AHA, BMA und ICS)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3811.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Haut (AHA, BMA und ICS) - Punktzahl: 290. Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Diese Gebührenordnungsziffer beschreibt eine spezialisierte laborpathologische Untersuchung im Bereich der Dermatologie. Sie dient dem qualitativen Nachweis von Autoantikörpern, die sich gegen Strukturen der Haut richten. Die Abkürzungen stehen für spezifische Zielstrukturen: AHA für Antikörper gegen Hemidesmosomen, BMA für Antikörper gegen die epidermale Basalmembran und ICS für Antikörper gegen die interzelluläre Substanz der Epidermis.

Die Leistung umfasst die Durchführung der Immunfluoreszenz bis zu zwei Titerstufen. Höhere Titerstufen oder quantitative Bestimmungen fallen unter andere Abrechnungsbestimmungen. Die Angabe der konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 3811.H2 in der Praxis: Diagnostik autoimmuner Dermatosen

In der dermatologischen Praxis kommt diese Ziffer vor allem bei der Abklärung von blasenbildenden Autoimmundermatosen zum Einsatz. Die klinische Symptomatik äußert sich häufig in schmerzhaften Blasen, Erosionen oder chronischem Juckreiz der Haut und Schleimhäute. Der Nachweis von Autoantikörpern mittels indirekter Immunfluoreszenz (IIF) sichert die Diagnose und grenzt verschiedene Krankheitsbilder voneinander ab.

Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf ein bullöses Pemphigoid, Pemphigus vulgaris oder die Dermatitis herpetiformis Duhring. Die Differenzierung zwischen intraepidermaler und subepidermaler Blasenbildung gelingt durch die Bestimmung von ICS- beziehungsweise BMA-Antikörpern. Diese präzise Zuordnung ist für die anschließende immunsuppressive Therapie von entscheidender Bedeutung.

Tipp: Die Untersuchung sollte stets bei begründetem klinischem Verdacht eingeleitet werden, um eine medizinische Notwendigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen lückenlos darlegen zu können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ-Ziffer 3811.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bullöses Pemphigoid

Ein 75-jähriger Patient stellt sich mit prall gefüllten Blasen an den Extremitäten und starkem Juckreiz vor. Zur Abklärung erfolgt eine Blutentnahme für die indirekte Immunfluoreszenz auf Basalmembran-Antikörper (BMA). Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 3811.H2 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da die Untersuchung zwei Titerstufen umfasst. Auf der Rechnung wird der Parameter "BMA" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Ausschluss eines Pemphigus vulgaris

Eine Patientin leidet unter schmerzhaften, leicht vulnerablen Blasen der Mundschleimhaut. Es besteht der Verdacht auf einen Pemphigus vulgaris, weshalb eine Untersuchung auf Antikörper gegen die interzelluläre Substanz (ICS) veranlasst wird. Die Laboranalyse bestätigt das Vorliegen von ICS-Antikörpern. Abgerechnet wird die Ziffer 3811.H2 unter Angabe des Parameters "ICS".

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklaren Hautläsionen

Bei einem Patienten mit erosiven Hautveränderungen im Gesicht soll eine Lupus-Erythematodes-Variante von einer bullösen Dermatose abgegrenzt werden. Das Labor führt eine qualitative Immunfluoreszenz auf AHA (Antikörper gegen Hemidesmosomen) durch. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 3811.H2 mit der Rechnungsangabe "AHA".

Häufige Fehler bei der GOÄ-Ziffer 3811.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter (z. B. AHA, BMA oder ICS) einzeln aufgeführt werden müssen. Fehlt diese Angabe, kann die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Erstattung der Gebühr rechtmäßig verweigern.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 3811.H2 darf nicht neben der Ziffer 3852 (Spezifische Antikörperbestimmungen) abgerechnet werden. Prüfstellen filtern solche Doppelliquidationen systematisch heraus, was zu zeitaufwendigen Korrekturen und Honorarverlusten führt.

Achtung: Es ist penibel darauf zu achten, dass bei der gleichzeitigen Anforderung anderer Autoantikörpertests keine unzulässigen Überschneidungen mit Ziffern des Abschnitts M (Labor) entstehen.

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Dokumentation der GOÄ-Ziffer 3811.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die Art der Probenentnahme (Serum) sowie das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Auch die Anzahl der durchgeführten Titerstufen sollte im Laborblatt ersichtlich sein.

Für die Abrechnung ist es ratsam, das schriftliche Laborergebnis direkt in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf bullöses Pemphigoid bei prallen Blasen am Stamm. Blutentnahme Serum zur indirekten Immunfluoreszenz. Laborbefund: BMA-Antikörper positiv (Titer 1:80, 2 Titerstufen dokumentiert).

GOÄ 3811.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3811.H2 um eine Leistung des Abschnitts MII (Spezielle Laboruntersuchungen) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand bei der Probenaufbereitung oder eine erschwerte Differenzierung bei atypischen Fluoreszenzmustern sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung der Autoantikörper mit einer vorausgehenden klinischen Untersuchung kombiniert. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern für die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) oder die Beratung (GOÄ 1). Auch die Blutentnahme nach GOÄ 250 ist im Regelfall neben den Laborleistungen berechnungsfähig, sofern die Probenentnahme in der eigenen Praxis erfolgt.

Ziffer 3811.H2 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 3811.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Haut (AHA, BMA und ICS)) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 11123 Basalmembran/Haut, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €) – bei: Basalmembran/Haut (BMA)
  • 11129 Desmosomen/Haut, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €) – bei: Desmosomen/Haut (ICS)

Die Bandbreite reicht von 25,63 € bis 25,63 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3811.H2

Die GOÄ-Ziffer 3811.H2 kostet beim Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) 19,44 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 Euro, während der Höchstsatz mit 21,97 Euro berechnet wird.
Bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 3811.H2 müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend in der Rechnung aufgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Antikörper gegen epidermale Basalmembran (BMA), interzelluläre Substanz (ICS) oder epidermale Verankerungsfibrillen (AHA).
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffern 3811.H2 und 3852 ist laut den offiziellen Abrechnungsbestimmungen ausgeschlossen. Die Ziffer 3852 betrifft ebenfalls spezifische Antikörperbestimmungen, die nicht parallel liquidiert werden dürfen.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,30 (21,97 Euro) ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind schwierige Probenaufbereitungen oder atypische Antikörpermuster, die eine differenziertere Beurteilung erfordern.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf autoimmune Blasen bildende Dermatosen wie Pemphigus vulgaris oder bullöses Pemphigoid indiziert. Sie dient dem Nachweis spezifischer Autoantikörper im Serum der betroffenen Patienten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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