Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3816.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Thyroperoxidase)
Die GOÄ-Ziffer 3816.H2 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung zur qualitativen Bestimmung von Schilddrüsen-Antikörpern. Im Fokus stehen hierbei die Antikörper gegen die thyreoidale Peroxidase (TPO), welche historisch auch als mikrosomale Antikörper bezeichnet werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel mittels der indirekten Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer qualitativer Testverfahren.
Die Leistung umfasst die Durchführung des Tests bis zu zwei Titerstufen. Gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte ist die Angabe der konkret untersuchten Parameter auf der Rechnung eine zwingende Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit. Diese Transparenz soll eine eindeutige Zuordnung der erbrachten Laborleistung ermöglichen.
GOÄ 3816.H2 in der Praxis: Diagnostik bei Autoimmunthyreoditiden
In der täglichen Praxis ist die Bestimmung von TPO-Antikörpern ein zentraler Baustein bei der Abklärung von Schilddrüsenerkrankungen. Die häufigste Indikation für den Einsatz der GOÄ-Ziffer 3816.H2 ist der begründete Verdacht auf eine Hashimoto-Thyreoiditis oder einen Morbus Basedow. Der qualitative Nachweis liefert dem behandelnden Arzt schnelle und richtungsweisende Erkenntnisse über das Vorliegen eines autoimmunen Prozesses.
Häufig wird die qualitative Untersuchung als Suchtest eingesetzt, um bei auffälligen Sonographiebefunden oder veränderten TSH-Werten eine autoimmune Genese zu bestätigen oder auszuschließen. Im Gegensatz zur quantitativen Bestimmung steht hierbei nicht die exakte Konzentrationsmessung, sondern der prinzipielle Nachweis der Antikörper im Vordergrund. Dies ist für die primäre Diagnosestellung in vielen klinischen Szenarien vollkommen ausreichend.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3816.H2
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis
Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Gewichtszunahme und depressiver Stimmung vor. Die laborchemische Untersuchung zeigt einen erhöhten TSH-Wert, woraufhin der Arzt eine qualitative Untersuchung auf TPO-Antikörper veranlasst. Die Durchführung des Tests bestätigt das Vorliegen von Mikrosomen-Antikörpern. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3816.H2 zum Regelhöchstsatz von 19,44 Euro, da eine qualitative Bestimmung zur Diagnosesicherung ausreicht.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer diffusen Struma
Bei einem Patienten wird sonographisch eine echoarme, inhomogene Schilddrüsenstruktur festgestellt, die auf eine Entzündung hindeutet. Zur weiteren Differenzierung wird eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf TPO-Antikörper durchgeführt. Der Befund ist positiv und sichert die Diagnose einer autoimmunen Thyreoiditis. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3816.H2, wobei der untersuchte Parameter explizit auf der Liquidation ausgewiesen wird.
Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei Hyperthyreose
Ein Patient zeigt klinische Zeichen einer Schilddrüsenüberfunktion mit Tachykardie und Gewichtsverlust. Um zwischen einer funktionellen Autonomie und einer autoimmunen Genese (Morbus Basedow) zu differenzieren, erfolgt die qualitative Bestimmung der Mikrosomen-Antikörper. Die Ziffer 3816.H2 wird neben den freien Schilddrüsenhormonen abgerechnet. Diese Kombination von Laborparametern ermöglicht eine präzise Zuordnung des Krankheitsbildes.
Häufige Fehler bei der GOÄ-Ziffer 3816.H2: Was Prüfer beanstanden
Ein sehr häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von qualitativen und quantitativen Methoden. Die GOÄ-Ziffer 3816.H2 darf explizit nicht neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden, welche die quantitative Bestimmung von TPO-Antikörpern regelt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau und streichen doppelt liquidierte Leistungen konsequent.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der qualitativen Bestimmung nach 3816.H2 und der quantitativen Bestimmung nach 3852 für denselben Parameter am selben Untersuchungstag ist unzulässig. Praxen müssen sich vorab entscheiden, welche Methodik medizinisch indiziert ist.
Ein weiterer formaler Mangel, der regelmäßig zu Beanstandungen führt, ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Es genügt nicht, lediglich die Ziffer 3816.H2 aufzuführen. Der Rechnungsbeleg muss zwingend den Zusatz
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Ziffer 3816.H2 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3816.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Thyroperoxidase)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11206: Mikrosomen (Thyreoperoxidase, TPO), IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 16,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3816.H2
Was hat nicht gestimmt?