GOÄ 3817.H2: LKM-Antikörper richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3817.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3817.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)

Die Ziffer 3817.H2 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M III der Gebührenordnung für Ärzte. Sie dient dem qualitativen Nachweis von Autoantikörpern gegen Leber-Nieren-Mikrosomen (LKM) mittels indirekter Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Methoden. Diese Diagnostik ist ein wesentlicher Baustein in der Differenzialdiagnostik chronisch-entzündlicher Lebererkrankungen.

Die Leistung umfasst die Durchführung des Tests für bis zu zwei Titerstufen. Eine wichtige formale Vorgabe der GOÄ lautet, dass die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden müssen. Ohne diese Spezifizierung ist die Abrechnung formal unvollständig.

GOÄ 3817.H2 in der Praxis: Diagnostik autoimmuner Lebererkrankungen

In der täglichen Praxis wird die Bestimmung von LKM-Antikörpern vor allem bei Verdacht auf eine Autoimmunhepatitis (AIH) vom Typ 2 veranlasst. Diese Form betrifft häufig Kinder und junge Erwachsene und zeigt oft einen schweren Verlauf. Die Abgrenzung zu viralen Hepatitiden oder toxischen Leberschäden ist klinisch von überragender Bedeutung.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Abklärung unklarer, chronisch erhöhter Transaminasen. Wenn gängige Screening-Parameter negativ bleiben, liefert der Nachweis von LKM-1-Antikörpern den entscheidenden diagnostischen Hinweis. Die Ziffer darf jedoch nur dann angesetzt werden, wenn die methodischen Vorgaben der Immunfluoreszenz oder adäquater Verfahren exakt erfüllt sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3817.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Autoimmunhepatitis Typ 2

Eine 16-jährige Patientin stellt sich mit Müdigkeit, Ikterus und stark erhöhten Leberwerten in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer Autoimmunhepatitis Typ 2 veranlasst der Arzt die Bestimmung von LKM-Antikörpern mittels indirekter Immunfluoreszenz. Neben den klinischen Basisuntersuchungen wird die Ziffer 3817.H2 für die qualitative Bestimmung der Mikrosomen-Antikörper korrekt abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Abklärung unklarer Leberwerterhöhungen

Bei einem 45-jährigen Patienten zeigen sich seit Monaten leicht erhöhte GPT- und GOT-Werte ohne erkennbare Ursache. Nach Ausschluss einer Fettleber und viraler Genese erfolgt die erweiterte Autoimmundiagnostik. Der Arzt rechnet die Ziffer 3817.H2 für die Untersuchung auf LKM-Antikörper ab und gibt den Parameter auf der Rechnung an.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter immunsuppressiver Therapie

Bei einer Patientin mit bekannter AIH Typ 2 soll der Therapieerfolg unter Prednisolon-Gabe kontrolliert werden. Hierzu wird der Antikörpertiter mittels qualitativer beziehungsweise semi-quantitativer Verfahren überprüft. Die Bestimmung der Mikrosomen-Antikörper wird über die GOÄ-Ziffer 3817.H2 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3817.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Übersehen von Ausschlussziffern. Die Ziffer 3817.H2 darf explizit nicht neben der Ziffer 3852 (Antikörper gegen native doppelsträngige DNA) am selben Tag abgerechnet werden. Solche Überschneidungen führen bei privaten Krankenversicherungen regelmäßig zu automatisierten Kürzungen.

Achtung: Ein Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung führt fast immer zur Beanstandung. Stellen Sie sicher, dass Bezeichnungen wie "LKM-Antikörper" oder "Leber-Nieren-Mikrosomen-Antikörper" explizit aufgeführt sind.

Zudem wird fälschlicherweise manchmal versucht, mehr als zwei Titerstufen über diese Ziffer abzubilden oder die Ziffer mehrfach für verschiedene Verdünnungen anzusetzen. Dies ist durch den Leistungstext, der bis zu zwei Titerstufen einschließt, ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 3817.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das exakte Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Angabe der untersuchten Verdünnungsstufen sollte im Laborblatt ersichtlich sein.

Dokumentation: Verdacht auf AIH Typ 2 bei erhöhter GPT. Durchführung IFT auf LKM-Antikörper (Ziffer 3817.H2). Ergebnis: Positiv bei Titer 1:100. Parameter auf Liquidation ausgewiesen.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine für die Laboranforderung und Befundübernahme, um die Vollständigkeit der Dokumentation automatisch zu garantieren.

GOÄ 3817.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer 3817.H2 um eine Leistung des Abschnitts M III handelt, ist der Gebührenrahmen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei extrem schwieriger Differenzierung aufgrund von störender Hintergrundfluoreszenz.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Ziffer 3817.H2 häufig mit anderen Autoantikörper-Tests kombiniert, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Erlaubt ist die Kombination mit der Ziffer 3811 für antinukleäre Antikörper (ANA) oder der Ziffer 3812 für antimitochondriale Antikörper (AMA). Diese Kombinationen sind medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig, solange keine spezifischen Ausschlüsse vorliegen.

Ziffer 3817.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3817.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11143. Titel: Leber-Niere-Mikrosomen (LKM), IFT qualitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 19,20 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3817.H2

Mit dieser Ziffer wird die qualitative Untersuchung auf Antikörper gegen Mikrosomen (Leber, Niere), meist LKM-Antikörper, mittels Immunfluoreszenz abgerechnet. Die Leistung umfasst bis zu zwei Titerstufen.
Die Ziffer 3817.H2 darf nicht am selben Tag neben der Ziffer 3852 für den Nachweis von Antikörpern gegen native doppelsträngige DNA abgerechnet werden. Dies ist ein strikter Ausschluss der Gebührenordnung.
Als Laborleistung des Abschnitts M III beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache der Gebühr. Ein Überschreiten ist mit Begründung bis zum Höchstsatz von 1,3-Fach zulässig.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten Parameter ist bei der Abrechnung der Ziffer 3817.H2 zwingend erforderlich. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Nein, die Ziffer ist für die Untersuchung auf Antikörper gegen Mikrosomen pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Mehrfachansätze für verschiedene Titerstufen über die Definition hinaus sind nicht zulässig.
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