GOÄ 3818.H2: AMA-Antikörper richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3818.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mitochondrien (AMA)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3818.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mitochondrien (AMA)

Die GOÄ-Ziffer 3818.H2 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der immunologischen Diagnostik. Ziel dieser Untersuchung ist der qualitative Nachweis von Autoantikörpern gegen Mitochondrien (AMA). Diese Analyse wird mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer sensitiver Verfahren durchgeführt.

Die Leistungsbeschreibung umfasst die Untersuchung von bis zu zwei Titerstufen. Ein wesentlicher formaler Aspekt dieser Ziffer ist die Verpflichtung, die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Ohne diese Spezifizierung ist die Abrechnung formal unvollständig.

GOÄ 3818.H2 in der Praxis: Diagnostik der primär biliären Cholangitis

In der täglichen Praxis ist die Bestimmung der antimitochondrialen Antikörper (AMA) der entscheidende Baustein bei der Abklärung cholestatischer Lebererkrankungen. Insbesondere bei Verdacht auf eine primär biliäre Cholangitis (PBC) liefert dieser Test eine extrem hohe diagnostische Spezifität. Ärzte veranlassen diese Untersuchung häufig bei unklaren Erhöhungen der alkalischen Phosphatase (AP) und der Gammaglutamyltransferase (GGT).

Klinische Symptome wie chronische Müdigkeit (Fatigue) oder Pruritus ohne erkennbare Hauterkrankung sind ebenfalls typische Indikationen. Die Abgrenzung zu anderen Autoimmunerkrankungen der Leber, wie der Autoimmunhepatitis (AIH), erfordert oft eine parallele Bestimmung weiterer Antikörper. Hierbei ist die differenzialdiagnostische Abgrenzung für die therapeutische Weichenstellung essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3818.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf primär biliäre Cholangitis

Eine 45-jährige Patientin stellt sich mit anhaltender Müdigkeit und laborchemisch erhöhten Cholestaseparametern vor. Der behandelnde Arzt veranlasst zum Ausschluss einer PBC die Bestimmung der AMA. Die Laboruntersuchung erfolgt mittels IFT und liefert ein positives Ergebnis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3818.H2 für den Nachweis der Mitochondrien-Antikörper neben den entsprechenden Basislaborwerten.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Overlap-Syndroms

Bei einem Patienten mit bekannter Autoimmunhepatitis verschlechtern sich die cholestatischen Leberwerte drastisch. Zum Ausschluss eines Overlap-Syndroms (AIH und PBC) wird eine erneute Antikörperdifferenzierung inklusive AMA notwendig. Die Durchführung der qualitativen Immunfluoreszenz rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 3818.H2. Die medizinische Notwendigkeit wird in der Patientenakte präzise dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei unklarem Pruritus

Eine Patientin leidet unter quälendem Juckreiz ohne dermatologischen Befund. Zur hepatologischen Abklärung wird ein Autoimmunprofil angefordert, das auch die AMA-Bestimmung umfasst. Der negative Befund schließt eine klassische PBC weitgehend aus. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3818.H2 erfolgt korrekt unter Angabe des Parameters auf der Rechnung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3818.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter, in diesem Fall Mitochondrien (AMA), genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung verweigern.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3818.H2 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 (andere immunologische Untersuchungen) abgerechnet werden. Achten Sie strikt auf diese Ausschlussbestimmung, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die mehrfache Abrechnung der Ziffer für denselben Patienten am selben Tag, wenn verschiedene Titerstufen untersucht wurden. Da die Leistungsbeschreibung bereits bis zu zwei Titerstufen abdeckt, ist eine Splittung oder Mehrfachabrechnung unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 3818.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die angewandte Methode (z. B. IFT) sowie das exakte Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Validierung des Befundes durch den verantwortlichen Arzt muss klar ersichtlich sein.

Dokumentation: Verdacht auf PBC bei unklarer AP-Erhöhung. Durchführung einer qualitativen Immunfluoreszenzuntersuchung auf AMA (Mitochondrien-Antikörper). Ergebnis: Positiv (Titer 1:80). Befund ärztlich validiert.

Diese strukturierte Erfassung schützt die Praxis bei nachträglichen Rückfragen durch Kostenträger. Eine präzise Dokumentation erleichtert zudem die Argumentation bei einer eventuellen Schwellenwertüberschreitung.

GOÄ 3818.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelsatz (Schwellenwert) liegt bei 1,15-fach, der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz ist nur bei außergewöhnlichem Mehraufwand zulässig. Typische Begründungen sind schwierige Probenvorbereitungen oder stark störende Begleitfaktoren im Serum des Patienten.

Tipp: Dokumentieren Sie bei einer Steigerung auf den 1,3-fachen Satz die konkrete medizinische Begründung, wie beispielsweise ein atypisches Fluoreszenzmuster, direkt auf der Liquidation.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3818.H2 wird im klinischen Alltag häufig mit Ziffern für die Bestimmung von Leberenzymen (z. B. GOÄ 3584 für AP oder GOÄ 3585 für GGT) kombiniert. Auch die Kombination mit anderen Autoantikörper-Tests ist üblich, sofern keine Ausschlussbestimmungen wie bei Ziffer 3852 vorliegen. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsfähigkeit sichert das Praxisbudget.

Ziffer 3818.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3818.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mitochondrien (AMA)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11145. Titel: Mitochondrien (AMA), IFT qualitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 18,33 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3818.H2

Mit der GOÄ-Ziffer 3818.H2 wird die qualitative Untersuchung auf antimitochondriale Antikörper (AMA) mittels Immunfluoreszenz abgerechnet. Diese Laborleistung dient primär der Diagnostik der primär biliären Cholangitis (PBC). Es sind dabei bereits bis zu zwei Titerstufen in der Leistung enthalten.
Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 3818.H2 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 19,44 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 €, während der maximale Höchstsatz (1,3-fach) mit 21,97 € bewertet ist. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine medizinische Begründung.
Die GOÄ-Ziffer 3818.H2 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine laborübergreifende Ausschlussbestimmungen der GOÄ-Abschnitte M I bis M III zu beachten. Eine parallele Abrechnung führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter explizit angegeben werden. Im Fall der GOÄ 3818.H2 ist daher die Bezeichnung „Mitochondrien (AMA)“ oder ein gleichwertiger, eindeutiger Begriff aufzuführen. Fehlt diese Angabe, gilt die Rechnung als formal fehlerhaft.
Der Höchstsatz von 1,3-fach kann berechnet werden, wenn die Untersuchung einen außergewöhnlichen medizinischen Mehraufwand erfordert. Dies ist beispielsweise bei schwierigen Serum-Konstellationen, störenden Begleitfaktoren oder atypischen Fluoreszenzmustern der Fall. Die Begründung muss auf der Rechnung nachvollziehbar dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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