Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3835
GOÄ-Ziffer 3835: Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Extrahierbare, nukleäre Antigene (ENA)
Die Leistungsbeschreibung definiert die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen extrahierbare nukleäre Antigene (ENA) mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Methoden. Zu diesen vergleichbaren Methoden zählen moderne Verfahren wie der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder die Lumineszenz-Immunassays.
Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungslegende ist die Vorgabe, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung einzeln anzugeben sind. Die Ziffer ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet und unterliegt den dortigen allgemeinen Bestimmungen.
GOÄ 3835 in der Praxis: Diagnostik von Kollagenosen
Die Bestimmung von ENA-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der rheumatologischen und immunologischen Stufendiagnostik. Typischerweise erfolgt diese Untersuchung, wenn im Vorfeld ein positiver Befund für antinukleäre Antikörper (ANA) vorliegt und eine genauere Differenzierung der Autoantikörperspezifität notwendig ist.
Klinische Indikationen umfassen den begründeten Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes (SLE), das Sjögren-Syndrom, die systemische Sklerodermie oder das Sharp-Syndrom. Die präzise Identifikation der Antikörper (z. B. Anti-Sm, Anti-SSA, Anti-SSB, Anti-Scl-70) erlaubt eine verlässliche Diagnosesicherung und Prognoseabschätzung.
Tipp: Da für die Diagnose oft mehrere ENA-Spezifitäten parallel bestimmt werden müssen, kann die Ziffer 3835 für jeden einzelnen untersuchten Parameter (z. B. SSA und SSB getrennt) berechnet werden, sofern es sich um eigenständige Analysen handelt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3835
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Systemischen Lupus Erythematodes (SLE)
Eine Patientin stellt sich mit Gelenkschmerzen, Schmetterlingserythem und positivem ANA-Vortest vor. Zur weiteren Abklärung veranlasst das Labor die quantitative Bestimmung von Anti-Sm-Antikörpern und Anti-RNP-Antikörpern.
Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der Ziffer 3835 GOÄ (einmal für Anti-Sm, einmal für Anti-RNP). In der Rechnung werden beide Parameter explizit namentlich aufgeführt, um die Transparenz zu gewährleisten.
Fallbeispiel 2: Abklärung eines primären Sjögren-Syndroms
Ein Patient klagt über ausgeprägte Mund- und Augentrockenheit (Sicca-Symptomatik). Zur Bestätigung des Verdachts auf ein Sjögren-Syndrom wird das Serum auf Anti-SSA (Ro)- und Anti-SSB (La)-Antikörper untersucht.
Beide Analysen werden als eigenständige quantitative Bestimmungen durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 3835 GOÄ (2-fach) unter Angabe der Bezeichnungen "Anti-SSA" und "Anti-SSB".
Fallbeispiel 3: Verdacht auf diffuse systemische Sklerodermie
Bei einem Patienten mit Raynaud-Syndrom und Hautverhärtungen an den Fingern besteht der Verdacht auf eine systemische Sklerose. Es erfolgt die quantitative Bestimmung von Anti-Scl-70-Antikörpern.
Die Analyse wird erfolgreich durchgeführt und erbringt einen positiven Titer. Abgerechnet wird die Ziffer 3835 GOÄ (1-fach) mit dem Rechnungszusatz "Anti-Scl-70".
Häufige Fehler bei der GOÄ 3835: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Versäumnis, die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn dort lediglich die Ziffer 3835 ohne den spezifischen Zusatz des Antigens (z. B. "Anti-Jo-1") aufgeführt ist.
Zudem ist der strikte Ausschluss der Ziffer 3852 zu beachten. Die Ziffer 3852 regelt Multiplex-Untersuchungen; wird ein solches simultanes Mehrfachverfahren (z. B. mittels Line-Immunoassay/LIA) angewendet, darf die Ziffer 3835 nicht für die Einzelparameter nebeneinander berechnet werden.
Achtung: Die Aufspaltung eines Multiplex-Blots in Einzelabrechnungen nach Ziffer 3835 ist unzulässig und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Rückforderung des Honorars.
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Dokumentation der GOÄ 3835: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarverlusten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das konkrete Testverfahren sowie die quantitativen Messergebnisse inklusive der laborinternen Referenzbereiche dokumentiert werden.
Auch die vorausgegangenen Befunde, wie beispielsweise ein erhöhter ANA-Titer aus der Ziffer 3834, sollten in der Dokumentation verlinkt sein. Dies begründet die medizinische Notwendigkeit der differenzierenden ENA-Diagnostik zweifelsfrei.
Dokumentationsbeispiel:
Indikation: V. a. Sjögren-Syndrom bei ausgeprägter Xerostomie. ANA-Vorbefund positiv (1:1280, gesprenkelt).
Labor: Bestimmung von Anti-SSA (Ro) und Anti-SSB (La) mittels ELISA (quantitativ).
Ergebnis: Anti-SSA: 120 U/ml (Referenz < 10 U/ml), Anti-SSB: 85 U/ml (Referenz < 10 U/ml).
GOÄ 3835: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) ist die Steigerung der Ziffer 3835 stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (34,19 €), während der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (38,64 €) gedeckelt ist.
Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine individuelle, medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand bei stark lipämischen oder hämolytischen Serumproben, die eine aufwendige Vorbereitung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3835 wird im klinischen Alltag häufig mit anderen labordiagnostischen Leistungen kombiniert. Zulässig und sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der Ziffer 3834 (Bestimmung von antinukleären Antikörpern) zur initialen Abklärung.
Ebenfalls häufig kombiniert wird die Leistung mit der Bestimmung von Antikörpern gegen doppelsträngige DNA (dsDNA) nach Ziffer 3841 oder rheumatologischen Basisparametern wie dem Rheumafaktor nach Ziffer 3814. Es ist stets darauf zu achten, dass keine methodischen Überschneidungen mit Ausschlussziffern vorliegen.
Ziffer 3835 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3835 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Extrahierbare, nukleäre Antigene (ENA)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11241: Antigen-Pool, insgesamt Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 26,45 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €). Die Leistung ist 1x je Profil berechnungsfähig. Abrechnungshinweis: Die untersuchten Zielantigene sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3835
Was hat nicht gestimmt?