Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3849
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Speichelgangepithel
Die GOÄ-Ziffer 3849 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der immunologischen Diagnostik. Im Fokus steht der quantitative Nachweis von Autoantikörpern, die sich gegen das Speichelgangepithel richten. Diese Untersuchung erfordert den Einsatz der quantitativen Immunfluoreszenz (IFT) über mindestens drei Titerstufen oder vergleichbare, moderne Testverfahren.
Für die korrekte Abrechnung ist es essenziell, dass die erbrachte Leistung den methodischen Anforderungen entspricht. Die Bestimmung muss quantitativ erfolgen, eine rein qualitative Aussage reicht für die Berechnung dieser Ziffer nicht aus. Zudem ist die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation eine zwingende formale Voraussetzung.
GOÄ 3849 in der Praxis: Diagnostik bei Sicca-Symptomatik
In der ambulanten Versorgung kommt die GOÄ-Ziffer 3849 vor allem bei der Abklärung von Autoimmunerkrankungen zum Einsatz. Das primäre Anwendungsgebiet ist der begründete Verdacht auf ein Sjögren-Syndrom. Betroffene Patienten klagen häufig über ausgeprägte Trockenheit der Schleimhäute, insbesondere der Augen und des Mundes.
Die Bestimmung der Antikörper gegen das Speichelgangepithel liefert hierbei wertvolle diagnostische Hinweise. Sie dient der Abgrenzung gegenüber anderen Ursachen einer Sialadenitis oder einer altersbedingten Sicca-Symptomatik. Auch im Rahmen der Verlaufskontrolle bereits bekannter Autoimmunprozesse kann die Untersuchung medizinisch indiziert sein.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3849
Fallbeispiel 1: Abklärung eines primären Sjögren-Syndroms
Eine Patientin stellt sich mit anhaltender Mundtrockenheit und rezidivierenden Schwellungen der Speicheldrüsen vor. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird eine quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Antikörper gegen Speichelgangepithel veranlasst. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3849 mit dem Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Ausschlussdiagnostik bei rheumatoider Arthritis
Bei einem Patienten mit bekannter rheumatoider Arthritis tritt neu eine ausgeprägte Augentrockenheit auf. Zum Ausschluss eines sekundären Sjögren-Syndroms wird die Bestimmung der spezifischen Autoantikörper durchgeführt. Die Laborleistung wird ordnungsgemäß unter Angabe des Parameters Speichelgangepithel-Antikörper liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei chronischer Sialadenitis
Zur Beurteilung der Krankheitsaktivität bei einer chronisch-autoimmunen Entzündung der Speicheldrüsen wird eine Titerbestimmung durchgeführt. Da die Analyse über mehr als zwei Titerstufen erfolgt, ist die Berechnung der GOÄ 3849 vollumfänglich gerechtfertigt. Das Ergebnis wird detailliert in der Patientenakte dokumentiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3849: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter transparent aufgeführt werden müssen. Fehlt diese Angabe, kann dies zur Beanstandung der Liquidation durch private Krankenversicherungen führen.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3849 darf unter keinen Umständen am selben Behandlungstag gemeinsam mit der GOÄ-Ziffer 3852 abgerechnet werden. Ein Verstoß gegen diesen Ausschluss führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Streichung einer der beiden Positionen.
Zudem bemängeln Prüfstellen gelegentlich die Abrechnung, wenn die quantitative Bestimmung nicht ordnungsgemäß über mehr als zwei Titerstufen dokumentiert ist. Eine rein qualitative Ja/Nein-Bestimmung rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer nicht. Hier muss penibel auf die Einhaltung der Leistungslegende geachtet werden.
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Dokumentation der GOÄ 3849: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung klar aus der Anamnese hervorgehen. Die Verdachtsdiagnose, wie etwa ein Sjögren-Syndrom, sollte explizit verschlüsselt oder im Freitext vermerkt sein.
Darüber hinaus müssen das angewandte Testverfahren und die exakten Titerstufen im Laborblatt hinterlegt werden. Dies stellt sicher, dass bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfestellen der Nachweis der erbrachten Leistung sofort erbracht werden kann.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf primäres Sjögren-Syndrom bei ausgeprägter Xerostomie. Durchführung der quantitativen Immunfluoreszenzuntersuchung auf Speichelgangepithel-Antikörper. Ergebnis: Positiv bei einem Titer von 1:320 (Bestimmung über 4 Titerstufen).
GOÄ 3849: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3849 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der normale Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Eine solche Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine verständliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand durch schwierige Probenaufbereitung oder unerwartete Kreuzreaktionen, die eine wiederholte Durchführung der Titerstufen notwendig machten.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die Bestimmung der Speichelgangepithel-Antikörper häufig durch weitere immunologische Parameter ergänzt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von ANA (Antinukleäre Antikörper) oder SSA/SSB-Antikörpern. Diese ergänzenden Analysen unterstützen die differenzialdiagnostische Absicherung.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer Autoantikörper-Bestimmungen darauf, dass keine gegenseitigen Ausschlusskriterien vorliegen. Die parallele Abrechnung von Speziallabor-Ziffern sollte immer streng auf die medizinische Indikation abgestimmt sein.
Ziffer 3849 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3849 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Speichelgangepithel) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11164. Titel: Speichelgang/Epithel, IFT quantitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 35,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3849
Was hat nicht gestimmt?