Die Bestimmung von Insulin-Antikörpern nach GOÄ 3898 wirft oft Fragen zur Abgrenzung auf. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3898
Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3898 lautet im Gebührenverzeichnis:
Antikörper gegen Insulin , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Diese Leistung ist mit 450 Punkten bewertet. Sie fällt unter den Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und dort in den Unterabschnitt 9, welcher sich mit Antikörpern gegen körperfremde Antigene befasst. Die Ziffer deckt die labortechnische Analyse mittels eines Ligandenassays vollständig ab.
GOÄ 3898 in der Praxis: Diagnostik bei nachlassender Insulinwirkung
In der täglichen Praxis ist die Bestimmung von Insulin-Antikörpern (IA) vor allem dann indiziert, wenn bei einem insulinpflichtigen Diabetiker die Wirkung des verabreichten Insulins rasch abnimmt. Dies kann ein Hinweis auf eine immunologisch bedingte Insulinresistenz sein. Der Körper bildet in diesen Fällen Antikörper gegen das exogen zugeführte therapeutische Insulin.
Klinisch wichtig ist die Abgrenzung zu den sogenannten Insulin-Autoantikörpern (IAA), die unter der GOÄ-Ziffer 3877 abgerechnet werden. Sobald ein Patient jedoch einmal exogenes Insulin erhalten hat, lassen sich IA und IAA labortechnisch nicht mehr voneinander unterscheiden. In diesem Stadium ist daher primär die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3898 angezeigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3898
Fallbeispiel 1: Verdacht auf insulininduzierte Insulinresistenz
Ein Patient mit bekanntem Diabetes mellitus Typ 2 zeigt unter einer intensivierten Insulintherapie plötzlich stark schwankende und insgesamt unzureichend eingestellte Blutzuckerwerte. Zur Abklärung einer Antikörperbildung gegen das eingesetzte Analoginsulin wird eine Blutprobe entnommen. Die Bestimmung der Insulin-Antikörper erfolgt mittels Ligandenassay. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3898 zum Regelhöchstsatz.
Fallbeispiel 2: Therapiekontrolle bei instabilem Typ-1-Diabetes
Bei einer jugendlichen Patientin mit Typ-1-Diabetes kommt es trotz kontinuierlicher subkutaner Insulininfusion zu unerklärlichen Hyperglykämien. Es besteht der Verdacht auf eine immunologische Reaktion gegen das Pumpeninsulin. Die Laboruntersuchung weist spezifische Antikörper gegen Insulin nach. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 3898.
Fallbeispiel 3: Abklärung lokaler Hautreaktionen
Ein Patient klagt über juckende Rötungen an den Einstichstellen nach der Insulininjektion. Um eine allergische Reaktion vom Typ III auszuschließen, veranlasst der Arzt die Bestimmung der Insulin-Antikörper. Das Labor führt die Analyse inklusive Doppelbestimmung durch. Die Leistung wird nach GOÄ 3898 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3898: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Nebeneinanderberechnung der Ziffern 3898 und 3877. Da sich die Antikörper nach begonnener Insulintherapie nicht mehr differenzieren lassen, beanstanden private Krankenversicherungen die gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern regelmäßig. Es darf in diesem Fall nur die GOÄ-Ziffer 3898 angesetzt werden.
Achtung: Die in der Leistungsbeschreibung erwähnte Doppelbestimmung sowie die Erstellung der aktuellen Bezugskurve sind zwingende Bestandteile der Ziffer 3898. Diese dürfen unter keinen Umständen als eigenständige Leistungen oder über andere Ziffern zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zudem ist darauf zu achten, dass der Ligandenassay als methodischer Oberbegriff gilt. Die Verwendung modernerer Verfahren rechtfertigt keine zusätzliche Abrechnung von methodischen Zuschlägen, da diese bereits in der Bewertung der Ziffer berücksichtigt sind.
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Dokumentation der GOÄ 3898: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit, insbesondere der rasche Wirkungsverlust des Insulins, klar dokumentiert sein. Auch der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme und der Bezug zur aktuellen Insulintherapie sollten festgehalten werden.
Dokumentation: V. a. insulininduzierte Insulinresistenz bei rapidem Wirkungsverlust unter Therapie mit Humulin. Blutentnahme zur Bestimmung der Insulin-Antikörper (GOÄ 3898) erfolgt.
Der schriftliche Laborbefund, der die Doppelbestimmung und die Bezugskurve dokumentiert, muss als Befundbericht in der Akte archiviert werden. Dies dient als Nachweis für die vollständige Erbringung des Leistungsinhalts.
GOÄ 3898: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Spielraum für Steigerungen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach, der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen, wie etwa stark lipämischem oder hämolytischem Serum, mit entsprechender Begründung zulässig.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Insulin-Antikörper wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll und abrechnungsfähig ist die Kombination mit der Bestimmung des HbA1c-Wertes nach GOÄ 3561 zur Beurteilung der langfristigen Stoffwechsellage. Auch die gleichzeitige Bestimmung des C-Peptids nach GOÄ 3815 zur Einschätzung der endogenen Restsekretion ist eine häufige und zulässige Kombination.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborleistungen darauf, dass die Höchstgrenzen für Laboruntersuchungen gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M eingehalten werden, sofern diese für die jeweilige Praxisform zutreffen.
Ziffer 3898 in der neuen GOÄ
Der Nachweis von Antikörpern gegen Insulin mittels Ligandenassay führt in der neuen GOÄ je nach klinischem Kontext zu zwei unterschiedlichen Ziffern:
- 11265 „Antikörper gegen rekombinante Arzneimittel" bei bereits mit Insulin behandelten Patienten — z. B. zur Abklärung von Insulinresistenz oder nachlassender Insulinwirkung (exogenes Insulin als Arzneimittel): 30,02 €. Der untersuchte Antikörper ist auf der Rechnung anzugeben.
- 11199 „Insulin, IA Autoantikörpernachweis" beim prätherapeutischen Autoantikörper-Screening vor Beginn einer Insulintherapie — z. B. bei T1DM-Diagnostik als Insulin-Autoantikörper (IAA): 31,63 €
Heute bringt die 3898 beim 2,3-fachen Satz 30,16 €. Ob der Patient bereits Insulin erhalten hat, entscheidet über die Ziffer — diese Dokumentation wird damit abrechnungsrelevant.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3898
Was hat nicht gestimmt?