GOÄ 3877: Antikörper-Ligandenassay korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3877
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3877

Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand

Die GOÄ-Ziffer 3877 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Laboratoriumsuntersuchungen (Abschnitt M). Sie dient dem Nachweis von Antikörpern mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise dem Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder dem Radioimmunoassay (RIA). Diese Methoden zeichnen sich durch eine hohe Sensitivität und Spezifität aus.

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen. Zudem schreibt die GOÄ vor, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung einzeln anzugeben sind.

GOÄ 3877 in der Praxis: Indikationen und methodische Anwendung

Die Ziffer 3877 kommt in der täglichen Praxis vor allem bei der Diagnostik von Infektionskrankheiten, Autoimmunerkrankungen und Allergien zum Einsatz. Typische Indikationen sind der Nachweis von spezifischen IgG-, IgM- oder IgA-Antikörpern gegen virale oder bakterielle Erreger. Auch der Nachweis von Autoantikörpern bei Verdacht auf rheumatische Erkrankungen fällt unter diese Ziffer.

Die Abgrenzung zu einfacheren immunologischen Nachweisverfahren ist essenziell. Während einfache Schnelltests oder Agglutinationstests unter niedrigere Ziffern fallen, erfordert die GOÄ 3877 den methodischen Aufwand eines Ligandenassays. Die präzise Zuordnung sichert eine leistungsgerechte Vergütung der aufwendigen Laborarbeit.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Bestimmung verschiedener Immunglobulinklassen (z. B. IgG und IgM) gegen denselben Erreger die Ziffer für jeden Parameter separat angesetzt werden kann, sofern es sich um eigenständige Ligandenassays handelt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3877

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Borreliose

Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine Lyme-Borreliose nach einem Zeckenbiss vor. Es erfolgt die Bestimmung von Borrelien-Antikörpern (IgG und IgM) mittels ELISA im Labor.

Da es sich um zwei getrennte Parameter (IgG und IgM) handelt, die jeweils mittels Ligandenassay bestimmt werden, ist die Abrechnung der GOÄ 3877 gerechtfertigt. Die Begründung liegt in der getrennten Analyse der unterschiedlichen Immunglobulinklassen.

Abrechnung: 2 × GOÄ 3877 (unter Angabe von Borrelien-IgG-Antikörper und Borrelien-IgM-Antikörper).

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Autoimmunhepatitis

Bei einer Patientin mit unklaren Leberwerten besteht der Verdacht auf eine Autoimmunhepatitis. Das Labor führt eine Bestimmung von Autoantikörpern gegen glatte Muskulatur (ASMA) mittels eines spezifischen Ligandenassays durch.

Der Nachweis dieser spezifischen Autoantikörper erfordert den methodischen Aufwand der Ziffer 3877. Die Abrechnung erfolgt einfach mit dem entsprechenden Parameterhinweis auf der Liquidation.

Abrechnung: 1 × GOÄ 3877 (Parameter: ASMA-Antikörper).

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Epstein-Barr-Virus-Infektion (EBV)

Zur Abklärung eines chronischen Erschöpfungssyndroms wird der Antikörperstatus gegen das Epstein-Barr-Virus erhoben. Bestimmt werden EBV-VCA-IgG, EBV-VCA-IgM und EBNA-1-IgG.

Diese drei unterschiedlichen Antikörperspezifitäten werden jeweils in separaten Ligandenassays analysiert. Die dreifache Berechnung der Ziffer ist somit medizinisch und methodisch begründet.

Abrechnung: 3 × GOÄ 3877 (unter Nennung der drei spezifischen Parameter zur Epstein-Barr-Virus-Infektion (EBV)).

Häufige Fehler bei der GOÄ 3877: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3877 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffer ohne den Zusatz des untersuchten Antikörpers aufgeführt wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Doppelabrechnung. Wird derselbe Analyt am selben Tag mit zwei unterschiedlichen Methoden untersucht, darf nur die höherwertige Leistung berechnet werden. Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beachtet werden, die bestimmte Kombinationen einschränken.

Achtung: Die Erstellung einer Bezugskurve oder eine Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung darf niemals als eigene Leistung oder über einen erhöhten Steigerungssatz abgerechnet werden, da diese bereits in der Ziffer 3877 inkludiert sind.

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Dokumentation der GOÄ 3877: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Indikation für die Antikörperbestimmung als auch die detaillierten Laborergebnisse dokumentiert sein. Dies umfasst den genauen Typ des Antikörpers (z. B. IgG, IgM) und den verwendeten Assay-Typ.

Für den Fall einer Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Rückfragen von Kostenträgern sollten auch die Qualitätskontrollprotokolle des Labors (Bezugskurven, Validierungen) archiviert werden. Dies belegt den korrekten methodischen Aufwand der erbrachten Leistung.

Dokumentation: Verdacht auf Borreliose nach Zeckenbiss vor 4 Wochen. Indikation zur Antikörperbestimmung. Laborbefund: Borrelien-IgG-Antikörper positiv (ELISA, Wert: 45 RU/ml), Borrelien-IgM-Antikörper negativ.

GOÄ 3877: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3877 um eine Leistung des Abschnitts MII/MIII handelt, ist der Gebührenrahmen für medizinisch-technische Leistungen anzuwenden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes können ein ungewöhnlich hoher methodischer Aufwand bei schwierigen Probenmatrizes oder extreme Kreuzreaktivitäten sein, die eine zusätzliche manuelle Differenzierung erfordern. Diese Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3877 wird häufig in Kombination mit der Ziffer 3500 (Blutentnahme) oder anderen labordiagnostischen Basisziffern abgerechnet. Auch die Kombination mit beratenden Leistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 ist im Rahmen eines Behandlungsfalles üblich, sofern die Beratung im zeitlichen Zusammenhang mit der Befundbesprechung steht.

Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von einfacheren Suchtests (z. B. nach Ziffer 3855) für denselben Erreger, wenn am selben Tag die spezifischere Bestimmung nach Ziffer 3877 erfolgt. Hier gilt das Prinzip der Zielleistung.

Ziffer 3877 in der neuen GOÄ

Die Auffangziffer 3877 — Ligandenassay für Antikörper mit „ähnlichem methodischen Aufwand" — hat im Entwurf keinen einheitlichen Nachfolger. Je nach tatsächlich untersuchtem Antikörper gilt:

  • 11218 bei Nachweis von MuSK-Antikörpern (Skelettmuskel-spezifische Tyrosinkinase, Abklärung AChR-negativer Myasthenia gravis): 25,92 €
  • 11265 bei Nachweis von Antikörpern gegen rekombinante Arzneimittel, z. B. gegen TNF-Blocker wie Adalimumab oder Infliximab: 30,02 € — der untersuchte Antikörper ist auf der Rechnung anzugeben
  • 11961 bei Nachweis von ADAMTS-13-Antikörpern (Von-Willebrand-Faktor-spaltende Protease, Abklärung thrombotischer Mikroangiopathie): 53,02 €

Für Antikörper, die keiner dieser Kategorien entsprechen, enthält der Katalog keine direkte Nachfolgeziffer. Heute bringt die 3877 beim 2,3-fachen Satz 30,16 €; das neue Spektrum reicht von 25,92 € bis 53,02 €, je nach Antigen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3877

Über die GOÄ-Ziffer 3877 werden quantitative oder qualitative Untersuchungen auf Antikörper mittels eines Ligandenassays abgerechnet. Dies umfasst beispielsweise ELISA- oder RIA-Verfahren zum Nachweis spezifischer Antikörper. Die untersuchten Parameter müssen dabei zwingend auf der Rechnung angegeben werden.
Für die GOÄ-Ziffer 3877 gilt im Regelfall der einfache Gebührensatz von 26,23 € oder der Regelhöchstsatz von 30,16 € (1,15-facher Satz). Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 34,10 € (1,3-facher Satz) ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Die GOÄ 3877 darf nicht neben anderen Ziffern für denselben Analyten am selben Untersuchungstag berechnet werden. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Bestimmungen des Abschnitts M der GOÄ zu berücksichtigen.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten Parameter ist auf der Liquidation zwingend erforderlich. Ohne diese genaue Bezeichnung gilt die Rechnung als formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden.
Ja, die Ziffer 3877 kann für unterschiedliche Antikörper-Parameter am selben Tag mehrfach berechnet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um verschiedene Analyten handelt und diese jeweils einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden.
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