Die Abrechnung der geschachtelten PCR nach GOÄ-Ziffer 3923 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3923
Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)
Die Gebührenordnungsziffer 3923 beschreibt die geschachtelte Polymerasekettenreaktion (nested PCR) zur exponentiellen Vervielfältigung von humanen DNA- oder RNA-Abschnitten. Diese Methode zeichnet sich durch eine extrem hohe Sensitivität und Spezifität aus, da sie in zwei aufeinanderfolgenden Amplifikationsschritten durchgeführt wird. Der erste Durchgang vervielfältigt einen größeren Zielbereich, während der zweite Durchgang mit spezifischen inneren Primern das eigentliche Zielfragment amplifiziert.
Im Vergleich zur einfachen Amplifikation nach Ziffer 3922 ist der methodische Aufwand bei der nested PCR deutlich höher. Die Ziffer 3923 deckt beide Amplifikationsdurchgänge vollständig ab, da der zweite Schritt zwingend auf dem ersten aufbaut. Eine getrennte Abrechnung der beiden Phasen ist daher nicht zulässig.
GOÄ 3923 in der Praxis: Indikationen und Methodik
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 3923 ist in der modernen Molekulargenetik fest etabliert. Typische Indikationen umfassen den Nachweis von humanen Genanomalien, minimaler Resteerkrankung (Minimal Residual Disease) oder hochspezifischen genetischen Markern. Durch die zwei Schachtelungsschritte können selbst geringste Spuren humaner Nukleinsäuren in einer Probe zuverlässig detektiert werden.
Die Abgrenzung zur einfachen PCR nach Ziffer 3922 erfolgt ausschließlich über das angewandte Verfahren. Sobald ein zweistufiges Primer-System zur Erhöhung der Spezifität eingesetzt wird, ist der Ansatz nach Ziffer 3923 zu bewerten. Dies gilt auch für analoge Verfahren, sofern sie einen vergleichbaren methodischen Aufwand aufweisen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3923
Fallbeispiel 1: Nachweis einer Translokation bei Leukämie
Bei einem Patienten mit Verdacht auf ein Rezidiv einer chronischen myeloischen Leukämie soll das BCR-ABL-Fusionsgen mittels nested PCR hochsensitiv nachgewiesen werden. Nach der DNA-Isolierung erfolgt die zweistufige Amplifikation. Abgerechnet werden die DNA-Isolierung nach Ziffer 3920, die nested PCR nach Ziffer 3923 sowie die anschließende Detektion nach Ziffer 3924.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer seltenen humanen Genmutation
Zur Diagnostik einer seltenen erblichen Bindegewebserkrankung wird eine geschachtelte PCR durchgeführt, um ein spezifisches Exon zu amplifizieren. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3923 für die molekulargenetische Amplifikation. Da eine einfache PCR nicht stattfand, entfällt die Ziffer 3922 vollständig.
Fallbeispiel 3: Spezifitätskontrolle bei geringer Probenmenge
Bei einer sehr geringen Menge an Ausgangs-DNA wird eine nested PCR gewählt, um unspezifische Beiprodukte zu minimieren. Die Abrechnung der Ziffer 3923 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach) ist hierbei medizinisch begründet und korrekt. Die anschließende elektrophoretische Auftrennung wird separat liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3923: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der Ziffer 3923 ist die gleichzeitige Ansetzung der Ziffer 3922 für denselben Untersuchungsgang. Da die einfache Amplifikation integraler Bestandteil der geschachtelten PCR ist, besteht ein strikter Abrechnungsausschluss zwischen diesen beiden Ziffern. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.
Achtung: Die Ziffer 3922 darf niemals neben der Ziffer 3923 für dieselbe Zielsequenz berechnet werden. Prüfen Sie Ihre Laborsoftware auf entsprechende automatisierte Ausschlussregeln, um Honorarverluste oder Rückforderungen zu vermeiden.
Ein weiterer Kritikpunkt von Prüfstellen betrifft die Indikation. Die Ziffer 3923 bezieht sich explizit auf die Amplifikation von humanen Nukleinsäuren. Der Nachweis von viralen oder bakteriellen Erregern mittels nested PCR muss über die entsprechenden Abschnitte der GOÄ (z. B. Speziallabor) abgerechnet werden, sofern keine humanen Gene untersucht werden.
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Dokumentation der GOÄ 3923: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Laborbuch und im Befundbericht müssen die methodischen Details der nested PCR klar ersichtlich sein. Dazu gehören insbesondere die Angaben zu den verwendeten Primer-Paaren für beide Amplifikationszyklen.
Dokumentation: Durchführung einer zweistufigen nested PCR zur Amplifikation des humanen Genabschnitts X. Erster Zyklus mit Außenprimern A/B, zweiter Zyklus mit eingenisteten Innenprimern C/D. Erfolgreiche Amplifikation verifiziert.
Zusätzlich sollte die medizinische Notwendigkeit des zweistufigen Verfahrens gegenüber der einfachen PCR kurz dokumentiert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei Rückfragen der Kostenträger erheblich.
GOÄ 3923: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf den 1,3-fachen Steigerungssatz erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung, wie etwa einen extrem hohen GC-Gehalt der DNA oder schwierige Primer-Anlagerungsbedingungen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3923 steht selten allein, sondern ist Teil einer molekulargenetischen Kette. Typischerweise wird sie mit der DNA-Isolierung nach Ziffer 3920 kombiniert. Nach der Amplifikation folgt die Detektion des Amplifikats, welche beispielsweise nach den Ziffern 3924 oder 3925 abgerechnet werden kann.
Tipp: Nutzen Sie die Kombination aus Ziffer 3920 (Isolierung), Ziffer 3923 (Amplifikation) und Ziffer 3924 (Detektion) für eine vollständige und rechtssichere Abbildung des molekulargenetischen Arbeitsablaufs.
Ziffer 3923 in der neuen GOÄ
Die geschachtelte Polymerasekettenreaktion (nested PCR) wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 12170 — „Polymerasekettenreaktion, geschachtelt (nested PCR), menschliches Genom, je Ansatz" — mit einem Festpreis von 40,81 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 67,03 €). Die neue Ziffer enthält den ersten und den nachfolgenden zweiten PCR-Durchgang als einheitliche Leistung; sie ist nicht neben 12169, 12171 oder 12172 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3923
Was hat nicht gestimmt?