Die Abrechnung der Protein S-Konzentration nach GOÄ 3954 birgt Fallstricke wie die Minderungspflicht bei Einfachbestimmung. So rechnen Sie rechtssicher ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3954
Protein S- Konzentration , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Die GOÄ-Ziffer 3954 beschreibt die quantitative Bestimmung der Protein S-Konzentration mittels eines Ligandenassays. Diese Leistung umfasst regulär die Durchführung einer Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung. In der modernen Laborpraxis findet diese Ziffer vor allem bei der Abklärung von angeborenen oder erworbenen Gerinnungsstörungen Anwendung.
GOÄ 3954 in der Praxis: Diagnostik des Protein-S-Mangels
Protein S ist ein wesentlicher Kofaktor im Protein-C-System und spielt eine Schlüsselrolle bei der Begrenzung der Blutgerinnung. Ein Mangel an Protein S führt zu einer deutlich erhöhten Neigung für Thromboembolien. Bei der immunologischen Bestimmung wird strikt zwischen dem freien und dem gesamten Protein S unterschieden.
Die Bestimmung des freien Protein S besitzt dabei den höchsten diagnostischen Stellenwert und ist für die Abklärung unentbehrlich. Zusammen mit der Aktivitätsbestimmung nach Ziffer 3953 ermöglicht die Konzentrationsbestimmung eine präzise Typisierung des Mangels. Für die Bestimmung des gesamten Protein S kommen meist klassische ELISA-Verfahren zum Einsatz.
Tipp: Achten Sie darauf, ob Ihr Labor eine Einfach- oder Doppelbestimmung durchführt. Die meisten modernen Analyseautomaten arbeiten standardmäßig mit Einfachbestimmungen, was eine Minderung der Gebühr nach sich zieht.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3954
Fallbeispiel 1: Abklärung einer rezidivierenden Thrombophilie
Ein Patient stellt sich nach wiederholten tiefen Beinvenenthrombosen zur Abklärung einer Thrombophilie vor. Das Labor bestimmt die Konzentration des freien Protein S mittels eines automatisierten ELISA-Verfahrens in Einfachbestimmung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3954, gemindert um ein Drittel gemäß den allgemeinen Bestimmungen.
Fallbeispiel 2: Bestimmung des freien Protein S mittels Immunturbidimetrie
Bei einer Patientin wird die freie Protein S-Konzentration über ein latexpartikel-verstärktes immunturbidimetrisches Verfahren auf einer Gerinnungsplattform bestimmt. Da dieses Verfahren in die Gruppe der Immundiffusionen fällt, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ 3954. Da es sich um eine Einfachbestimmung handelt, wird auch hier die Gebühr um ein Drittel gekürzt.
Fallbeispiel 3: Umfassende Typisierung eines Protein-S-Mangels
Zur genauen Differenzierung eines bekannten Protein-S-Mangels wird sowohl die Aktivität als auch die freie Konzentration bestimmt. Die Aktivität wird nach GOÄ-Ziffer 3953 abgerechnet, während die Konzentrationsbestimmung über die Ziffer 3954 erfolgt. Beide Ziffern sind in dieser Kombination voll nebeneinander berechnungsfähig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3954: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler liegt im Unterlassen der obligatorischen Gebührenminderung bei Einfachbestimmung. Wird ein automatisierter ELISA in Einfachbestimmung durchgeführt, darf die Ziffer 3954 nur mit zwei Dritteln der Gebühr abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen fordern hier regelmäßig Rückerstattungen, wenn die Minderung auf der Rechnung fehlt.
Ein weiterer Fehler betrifft vorbereitende Schritte wie die Ausfällung des gebundenen Protein S mittels Polyethylenglykol. Dieser Schritt ist ein integraler Bestandteil der Analyse und darf nicht als eigene Leistung deklariert werden. Er ist mit der Gebühr der Hauptleistung vollständig abgegolten.
Achtung: Auch bei der analogen Abrechnung von immunturbidimetrischen Verfahren muss die Minderungspflicht bei Einfachbestimmung zwingend beachtet werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 3954: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Nachfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert sein. Auch die Information, ob eine Einfach- oder Doppelbestimmung stattfand, gehört in die Dokumentation.
Dokumentation: Verdacht auf hereditäre Thrombophilie bei Zustand nach Lungenembolie. Bestimmung der freien Protein S-Konzentration mittels ELISA (Einfachbestimmung). Ergebnis: Freies Protein S-Antigen vermindert auf 45%.
Durch diese präzise Erfassung im Laborbuch oder der elektronischen Patientenakte kann die medizinische Notwendigkeit jederzeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.
GOÄ 3954: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Im Laborbereich des Abschnitts M ist der Spielraum für Steigerungen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz bei 1,3 liegt. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Probenverhältnissen, wie stark lipämischem oder hämolytischem Plasma, zulässig.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 3954 wird im Rahmen eines Thrombophilie-Screenings häufig mit anderen Gerinnungsparametern kombiniert. Typische Partnerziffern sind die GOÄ 3953 für die Protein-S-Aktivität sowie die GOÄ 3951 für die Bestimmung von Protein C. Diese Kombinationen sind medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch vollkommen zulässig.
Ziffer 3954 in der neuen GOÄ
Die Protein-S-Konzentrationsbestimmung mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11947 mit einem Festpreis von 58,30 € je Entität (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Strukturwechsel: Die neue Ziffer differenziert zwischen gesamtem und freiem Protein S als separate Entitäten — jede Entität ist gesondert berechnungsfähig, was die alte Einzelposition durch eine je-Entität-Logik ersetzt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3954
Was hat nicht gestimmt?