GOÄ 3953: Protein S-Aktivität korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3953
Protein S -Aktivität
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Erfahren Sie, wie Sie die Bestimmung der Protein S-Aktivität nach GOÄ-Ziffer 3953 rechtssicher abrechnen, Fehler vermeiden und optimal kombinieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3953

Protein S-Aktivität - Punktzahl: 450

Die GOÄ-Ziffer 3953 beschreibt die Bestimmung der Protein S-Aktivität im Labor. Diese Untersuchung gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem). Die Leistung wird mit 450 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 26,23 € entspricht.

Medizinisch umfasst diese Ziffer die funktionelle, koagulometrische Bestimmung des Protein S in der Blutbahn. Da Protein S ein wichtiger, Vitamin-K-abhängiger Cofaktor für das aktivierte Protein C ist, dient dieser Test der Beurteilung des körpereigenen Gerinnungssystems. Die Messung erfolgt in der Regel mittels modifizierter aPTT oder TPZ-Bestimmung im Citratplasma.

GOÄ 3953 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung der Protein S-Aktivität ist ein zentraler Baustein in der Thrombophiliediagnostik. Ein Mangel an aktivem Protein S führt zu einer verminderten Inaktivierung der Gerinnungsfaktoren Va und VIIIa, was das Risiko für venöse Thromboembolien drastisch erhöht. Die Untersuchung ist daher besonders bei jungen Patienten mit thromboembolischen Ereignissen ohne erkennbare Ursache indiziert.

Auch bei einer ausgeprägten familiären Thromboseneigung oder bei rezidivierenden Spontanaborten ist die Diagnostik medizinisch begründet. Ein erworbener Mangel tritt häufig bei schweren Lebererkrankungen, Vitamin-K-Mangel oder unter einer oralen Antikoagulation auf. In diesen Fällen hilft die Bestimmung, das individuelle Risiko des Patienten präzise einzuschätzen.

Tipp: Da eine alleinige Aktivitätsmessung einen seltenen Typ-II-Mangel übersehen lässt, sollte die Aktivitätsbestimmung stets durch einen Antigentest des freien Protein S nach GOÄ 3954 ergänzt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3953

Fallbeispiel 1: Abklärung einer juvenilen Thrombose

Eine 34-jährige Patientin stellt sich nach einer gesicherten tiefen Beinvenenthrombose zur Abklärung einer Thrombophilie vor. Da das Ereignis vor dem 40. Lebensjahr auftrat, besteht eine klare Indikation zur Bestimmung der Protein S-Aktivität. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3953 zum Regelhöchstsatz von 30,16 €.

Fallbeispiel 2: Screening bei positiver Familienanamnese

Eine asymptomatische 22-jährige Patientin wünscht die Verordnung eines oralen Kontrazeptivums. Aufgrund einer bekannten, schweren thrombophilen Familienanamnese (Mutter erlitt eine Lungenembolie mit 35 Jahren) ist ein Screening indiziert. Die Bestimmung der Protein S-Aktivität nach GOÄ 3953 wird durchgeführt, um ein erhöhtes Risiko vor der Hormoneinnahme auszuschließen.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf erworbenen Mangel bei Lebererkrankung

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Leberzirrhose und rezidivierenden thromboembolischen Komplikationen soll der Gerinnungsstatus erhoben werden. Da Protein S hauptsächlich in der Leber synthetisiert wird, liegt der Verdacht auf einen erworbenen Protein-S-Mangel nahe. Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3953 liefert hierbei den entscheidenden diagnostischen Hinweis.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3953: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Durchführung der Diagnostik während einer laufenden Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten wie Marcumar. Da diese Medikamente die Synthese von Protein S hemmen, ist das Testergebnis in dieser Phase nicht verwertbar und führt zu falsch-niedrigen Werten. Prüfstellen bemängeln in solchen Fällen oft die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung.

Zudem kann das Vorliegen einer Faktor-V-Leiden-Mutation zu einer methodisch bedingten, falsch-niedrigen Protein S-Aktivität führen. Wird dies bei der Interpretation und Abrechnung nicht berücksichtigt, kann dies zu Fehldiagnosen führen. Private Krankenversicherungen fordern bei unplausiblen Mehrfachbestimmungen ohne differenzierte Diagnostik häufig detaillierte Begründungen ein.

Achtung: Die Bestimmung der Protein-S-Aktivität unter laufender Antikoagulation ist medizinisch meist nicht sinnvoll und sollte zur Vermeidung von Honorarkürzungen vermieden oder explizit begründet werden.

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Dokumentation der GOÄ 3953: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, wie beispielsweise eine thrombophile Familienanamnese oder das Alter bei Erstmanifestation, klar festgehalten werden. Auch der aktuelle Medikationsstatus, insbesondere die Einnahme von Antikoagulantien oder oralen Kontrazeptiva, ist zwingend zu dokumentieren.

Zusätzlich sollte die standardisierte Präanalytik im Citratplasma vermerkt werden, um die Qualität der Probe zu belegen. Die Dokumentation sollte zudem die Ergebnisse anderer Thrombophiliemarker einbeziehen, um ein vollständiges Bild der Gerinnungssituation darzustellen.

Dokumentation: V. a. hereditäre Thrombophilie bei Erstthrombose mit 38 Jahren. Keine aktuelle Antikoagulation. Blutentnahme in Citratplasma nach standardisierter Präanalytik. Bestimmung der Protein S-Aktivität nach GOÄ 3953 veranlasst.

GOÄ 3953: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3953 kann im Rahmen des Speziallabors bis zum Höchstsatz von 1,3 gesteigert werden. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind schwierige präanalytische Bedingungen oder das Vorliegen von Störfaktoren wie Lupus-Antikoagulanzien, die die Messung erheblich erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Protein S-Aktivität selten isoliert bestimmt. Sinnvolle und abrechnungsfähige Kombinationen umfassen die Bestimmung von Protein C (GOÄ 3951 oder 3952) sowie des freien Protein-S-Antigens (GOÄ 3954). Auch die Bestimmung von Antithrombin (GOÄ 3930) und die Abklärung der Faktor-V-Leiden-Mutation sind häufige und zulässige Kombinationspartner im Rahmen eines umfassenden Thrombophilie-Screenings.

Ziffer 3953 in der neuen GOÄ

Die Protein-S-Aktivitätsbestimmung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11948 mit einem Festpreis von 38,50 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die neue Ziffer ist methodenneutral. Hinweis: Nach dem alten Kommentar reicht die alleinige Aktivitätsmessung bei Protein S nicht aus — eine ergänzende Konzentrationsbestimmung ist für die Typisierung regelmäßig erforderlich.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3953

Die Bestimmung nach GOÄ 3953 ist primär bei der Abklärung von thromboembolischen Ereignissen indiziert, insbesondere bei Patienten unter 40 Jahren oder mit positiver Familienanamnese. Auch bei Neugeborenen mit Verdacht auf Purpura fulminans oder als Screening vor der Verordnung oraler Kontrazeptiva bei familiärer Thromboseneigung ist die Leistung medizinisch begründet. Erhöhte Werte haben hingegen keine klinische Relevanz.
Ja, die Bestimmung der Protein-S-Aktivität nach GOÄ 3953 kann neben dem Antigentest des freien Protein S nach GOÄ 3954 abgerechnet werden. Diese Kombination ist medizinisch sogar dringend zu empfehlen, um seltene Typ-II-Mängel nicht zu übersehen. Die beiden Ziffern schließen sich in der Gebührenordnung nicht gegenseitig aus.
Für die GOÄ-Ziffer 3953 gilt im Laborbereich ein Regelhöchstsatz von 1,15-fach, was einem Betrag von 30,16 € entspricht. Unter Angabe einer patientenindividuellen Begründung kann die Gebühr bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (34,10 €) gesteigert werden. Typische Begründungen sind methodische Schwierigkeiten durch störende Begleitfaktoren wie Lupus-Antikoagulanzien.
Ja, eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten wie Marcumar senkt die Protein-S-Aktivität künstlich ab. Eine Messung unter laufender Antikoagulation führt daher zu verfälschten Ergebnissen und sollte vermieden werden. Für eine verlässliche Diagnostik eines angeborenen Mangels muss die Therapie vorübergehend pausiert oder auf alternative Präparate umgestellt werden.
Die Faktor-V-Leiden-Mutation kann im koagulometrischen Testverfahren eine falsch-niedrige Protein-S-Aktivität vortäuschen. Dies muss bei der Interpretation der Laborwerte zwingend berücksichtigt werden. In solchen Fällen ist die zusätzliche Bestimmung des freien Protein-S-Antigens nach GOÄ 3954 unerlässlich, um Fehldiagnosen zu vermeiden.
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