GOÄ 3957: Thrombelastogramm korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3957
Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,06 € 1,1x
Höchstsatz 13,64 € 1,3x

Erfahren Sie alles zur Abrechnung des Thrombelastogramms nach GOÄ 3957: Indikationen, typische Fehler und Tipps für eine rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3957

Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm (180 Punkte)

Die GOÄ-Ziffer 3957 beschreibt eine spezialisierte laboranalytische Leistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse- und Komplementsystem). Sie umfasst die apparategestützte grafische Darstellung sowie die EDV-gestützte Auswertung der globalen Hämostasekapazität des Patienten.

Im Fokus dieser Untersuchung steht die kontinuierliche Aufzeichnung des zeitlichen Ablaufs der Gerinnselentstehung, der Gerinnselstabilisierung sowie der anschließenden Gerinnselauflösung. Durch diese dynamische Echtzeit-Messung unterscheidet sich das Verfahren grundlegend von statischen Plasma-Gerinnungstests.

GOÄ 3957 in der Praxis: Patientennahe Gerinnungsdiagnostik

In der klinischen Praxis wird die Leistung nach GOÄ 3957 vor allem im Rahmen des sogenannten Point-of-Care-Testing (POCT) eingesetzt. Typische Einsatzgebiete sind die Akutdiagnostik bei schwer verletzten Traumapatienten sowie die perioperative Überwachung bei kardiochirurgischen Eingriffen oder Lebertransplantationen.

Technologisch basiert die Untersuchung entweder auf der klassischen Thrombelastografie (TEG) bzw. Rotationsthrombelastometrie (ROTEM) oder auf der moderneren Resonanzthrombografie (TEG 6s). Während bei TEG und ROTEM die mechanische Scherkraft des Gerinnsels gemessen wird, nutzt die Resonanzthrombografie hochfrequente Vibrationen zur Bestimmung der Viskoelastizität.

Tipp: Da diese Verfahren meist direkt im Operationssaal oder auf der Intensivstation durchgeführt werden, muss die Dokumentation den unmittelbaren klinischen Bezug und die therapeutische Konsequenz klar widerspiegeln.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3957

Fallbeispiel 1: Perioperative Überwachung bei Lebertransplantation

Ein Patient unterzieht sich einer komplexen Lebertransplantation. Zur Steuerung der Transfusionstherapie und Überwachung der Gerinnselstabilität wird intraoperativ ein Thrombelastogramm durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3957 zum Regelsatz (1,15-fach für Laborleistungen des Abschnitts M). Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich direkt aus dem hohen intraoperativen Blutungsrisiko und der Notwendigkeit einer zielgerichteten Gerinnungstherapie.

Fallbeispiel 2: Akutdiagnostik beim Polytrauma

Ein schwer verletzter Patient wird im Schockraum eingeliefert. Zur schnellen Differenzierung einer beginnenden Verbrauchskoagulopathie veranlasst das ärztliche Team ein Point-of-Care-Resonanzthrombogramm.

Neben den klinischen Akutmaßnahmen wird die GOÄ 3957 abgerechnet. Die schnelle Verfügbarkeit der Echtzeit-Parameter rechtfertigt den Einsatz dieser spezialisierten Methode im Notfalldienst.

Fallbeispiel 3: Postoperative Blutung nach kardiochirurgischem Eingriff

Nach einer Herzklappenoperation kommt es auf der Intensivstation zu diffusen Nachblutungen. Um eine Hyperfibrinolyse auszuschließen, wird eine viskoelastische Messung veranlasst.

Die Auswertung zeigt eine normale maximale Amplitude, was gegen eine systemische Fibrinolyse spricht. Abgerechnet wird die GOÄ 3957, wobei die Dokumentation den Ausschluss der Fibrinolyseaktivität als Indikation festhält.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3957: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Annahme, dass mit der GOÄ 3957 sämtliche Gerinnungsstörungen ausgeschlossen werden können. Private Krankenversicherungen prüfen zunehmend kritisch, ob die Untersuchung medizinisch notwendig war, da eine Von-Willebrand-Erkrankung durch dieses Verfahren prinzipiell nicht erfasst wird.

Zudem beanstanden Prüfstellen die Abrechnung, wenn parallel standardmäßige Plasma-Gerinnungstests ohne eigenständige Indikation durchgeführt und voll liquidiert werden. Es muss stets plausibel sein, warum die dynamische Vollblutanalytik zusätzlich zu den klassischen Laborwerten erforderlich war.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3957 setzt eine eigenständige Indikationsstellung voraus. Eine routinemäßige Durchführung bei jedem chirurgischen Eingriff ohne konkretes Risikoprofil wird von den Kostenträgern regelmäßig als nicht medizinisch notwendig zurückgewiesen.

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Dokumentation der GOÄ 3957: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der gemessenen Parameter unerlässlich. Dazu gehören insbesondere die Reaktionszeit (r-Zeit), die Clot-Formation-Time (k-Zeit) sowie die maximale Amplitude (MA) als Maß für die Gerinnselfestigkeit.

Auch der klinische Kontext, wie beispielsweise das Vorliegen einer diffusen Blutung oder der Verdacht auf eine Hyperfibrinolyse, muss explizit in der Patientenakte vermerkt werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen erheblich.

Dokumentation: Durchführung eines Resonanzthrombogramms (TEG 6s) bei postoperativem Blutungsverdacht nach ACB-OP. Parameter: r-Zeit verlängert (120s), MA vermindert (45mm). Verdacht auf Thrombozytenfunktionsstörung. Therapeutische Konsequenz: Gabe von Thrombozytenkonzentraten erwogen.

GOÄ 3957: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3957 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz für diese Laborleistungen liegt beim 1,15-fachen Satz (12,06 €), während der Höchstsatz auf das 1,3-fache (13,64 €) begrenzt ist.

Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus auf bis zu 1,3 ist nur mit einer detaillierten, patientenbezogenen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher technischer Aufwand bei stark lipämischen Proben oder extreme logistische Herausforderungen bei der zeitkritischen Probenverarbeitung im Notfall.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3957 wird häufig im Verbund mit anderen Gerinnungsanalysen eingesetzt. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von D-Dimeren (GOÄ 3938) oder der quantitativen Bestimmung von Fibrinogen, um ein umfassendes Bild der Hämostasesituation zu erhalten.

Nicht zulässig ist hingegen die additive Abrechnung von methodisch identischen Alternativverfahren am selben Untersuchungstag, sofern diese keine zusätzliche therapeutische Relevanz besitzen. Die zeitgleiche Durchführung dient der präzisen Steuerung von Gerinnungstherapien und muss entsprechend begründet werden.

Ziffer 3957 in der neuen GOÄ

Das Thrombelastogramm (TEG) und das Resonanzthrombogramm werden in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11953 — Thrombelastographie, einschließlich ROTEM — mit einem Festpreis von 20,99 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €). Beide Verfahren sind in der neuen Legende ausdrücklich erfasst.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3957

Die GOÄ 3957 darf abgerechnet werden, wenn ein Thrombelastogramm oder ein Resonanzthrombogramm zur Beurteilung der globalen Hämostasekapazität durchgeführt wird. Typische Indikationen sind perioperative Kontrollen bei schweren Blutungen, Polytraumata oder Organtransplantationen. Die Untersuchung dient der dynamischen Echtzeit-Analyse der Gerinnselbildung.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3957 beträgt 12,06 €. Da es sich um eine Leistung des Laborabschnitts M handelt, liegt der maximale Steigerungssatz bei 1,3 (13,64 €). Eine Steigerung darüber hinaus ist für diese Ziffer nicht möglich.
Ja, die Abrechnung neben klassischen Plasma-Gerinnungstests wie Quick oder aPTT ist grundsätzlich zulässig. Da das Thrombelastogramm viskoelastische Eigenschaften im Vollblut misst, liefert es komplementäre Informationen. Die medizinische Notwendigkeit der parallelen Diagnostik sollte jedoch klar dokumentiert werden.
Nein, eine Von-Willebrand-Erkrankung kann durch ein Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm nicht zuverlässig erfasst werden. Bei Verdacht auf diese Störung müssen spezifische Funktionstests durchgeführt und gesondert abgerechnet werden. Ein unauffälliger Befund der GOÄ 3957 schließt diese Erkrankung somit nicht aus.
Für eine vollständige Dokumentation sollten die wesentlichen berechneten Parameter der Kurve erfasst werden. Dazu gehören die r-Zeit (Reaktionszeit), die k-Zeit (Clot-Formation-Time), die maximale Amplitude (MA) sowie der Alpha-Winkel. Diese Werte belegen die fachgerechte Durchführung und Auswertung der viskoelastischen Messung.
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