Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3956 (Ristocetin-Cofaktor): Erfahren Sie alles über die korrekte Anwendung, Analogabrechnung des PFA und typische Fehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3956
GOÄ-Ziffer 3956: Ristocetin-Cofaktor (F VIII Rcof ), Agglutination - 200 Punkte (Einfachsatz 11,66 €, Regelhöchstsatz 13,41 €, Höchstsatz 15,16 €)
Die Bestimmung des Ristocetin-Cofaktors (heute meist als vWF:RCo bezeichnet) ist ein essenzieller Baustein in der Diagnostik von Gerinnungsstörungen. Konkret dient das Verfahren dem Nachweis oder Ausschluss der Von-Willebrand-Erkrankung (vWE). Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.
Medizinisch erfasst dieser funktionelle Test die Fähigkeit des Von-Willebrand-Faktors (vWF), Thrombozyten nach der Zugabe von Ristocetin zu agglutinieren. Die Adhäsivität des vWF an die Thrombozyten ist stark vom Vorhandensein hochmolekularer vWF-Multimere sowie einem intakten Glykoprotein-Ib-Rezeptor abhängig. Die Analyse erfolgt in der Regel aus standardisiert gewonnenem Citratplasma.
GOÄ 3956 in der Praxis: Diagnostik des Von-Willebrand-Syndroms und PFA-Analytik
In der klinischen Praxis wird die Bestimmung des Ristocetin-Cofaktors bei Verdacht auf eine hereditäre oder erworbene Thrombozytenfunktionsstörung durchgeführt. Typische Indikationen sind eine ungeklärte Blutungsneigung, häufiges Nasenbluten oder verstärkte postoperative Nachblutungen. Da die vWF-Konzentration stark von der AB0-Blutgruppe des Patienten beeinflusst wird (Blutgruppe 0 weist ca. 25 Prozent niedrigere Werte auf), muss dies bei der Befundung berücksichtigt werden.
Ein hochrelevantes Praxisgebiet für die GOÄ 3956 ist zudem die Analogabrechnung für die In-vitro-Blutungszeit mittels Platelet-Function-Analyzer (PFA). Dieses System simuliert die kapilläre Blutstillung unter hohen Scherkräften in einer Einweg-Kartusche. Da die Verschlusszeit maßgeblich von der vWF-Aktivität abhängt, ist die analoge Anwendung der Ziffer 3956 für diese moderne Thrombozytenfunktionsdiagnostik fachlich und gebührenrechtlich etabliert.
Tipp: Da die Verbrauchskosten beim PFA-Verfahren primär durch die speziellen Einweg-Kartuschen entstehen, ist es gerechtfertigt, die GOÄ-Ziffer 3956 analog je eingesetzter Messzelle (Cartridge) abzurechnen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3956
Fallbeispiel 1: Abklärung einer hämorrhagischen Diathese
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Hämatomen und verlängerten Blutungen nach zahnärztlichen Eingriffen vor. Zum Ausschluss eines Von-Willebrand-Syndroms veranlasst der Arzt die parallele Bestimmung von vWF-Antigen (GOÄ 3963) und vWF-Ristocetin-Cofaktor. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3956 für den Ristocetin-Cofaktor und der GOÄ-Ziffer 3963 für das Antigen. Die Berechnung der diagnostisch wegweisenden Ratio ist mit den Gebühren abgegolten.
Fallbeispiel 2: Präoperatives Screening bei auffälliger Anamnese
Vor einer geplanten Tonsillektomie berichtet eine Patientin über eine subjektiv verstärkte Blutungsneigung. Zum Ausschluss einer primären Hämostasestörung wird eine In-vitro-Blutungszeit mittels PFA unter Verwendung einer Kollagen/Adrenalin-Kartusche (COL/EPI) durchgeführt. Da diese hochsensitive Kartusche eine normale Verschlusszeit zeigt, ist eine Störung der primären Hämostase ausgeschlossen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3956 analog für die durchgeführte Messung.
Fallbeispiel 3: Differenzierung einer Thrombozytenfunktionsstörung
Bei einem Patienten zeigt die erste PFA-Messung mit einer COL/EPI-Kartusche eine pathologisch verlängerte Verschlusszeit. Zur Differenzierung zwischen einer ASS-induzierten Hemmung und einer echten Erkrankung wird eine zweite Messung mit einer Kollagen/ADP-Kartusche (COL/ADP) durchgeführt. Da diese zweite Messung normal ausfällt, ist die Einnahme von Acetylsalicylsäure die wahrscheinlichste Ursache. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3956 analog zweifach (2 x analog GOÄ 3956), da zwei separate Messzellen verwendet wurden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3956: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist der Versuch, die Ristocetin-induzierte Agglutination über die höher bewertete GOÄ-Ziffer 3961 (Thrombozytenaggregation) abzurechnen. Dies wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig beanstandet. Die Ziffer 3961 setzt die Verwendung von mindestens drei verschiedenen Stimulatoren voraus, während bei der GOÄ 3956 nur Ristocetin zum Einsatz kommt.
Ebenfalls unzulässig ist die gesonderte Berechnung der Bezugskurvenerstellung bei manuellen oder photometrischen Testverfahren. Diese Kalibrierungsschritte sind integraler Bestandteil der Leistung und mit der Gebühr abgegolten. Gleiches gilt für die mathematische Ermittlung der Ratio aus vWF:RCo und vWF:Ag, die nicht als eigenständige Analyse berechnet werden darf.
Achtung: Die parallele Durchführung der In-vivo-Blutungszeit nach GOÄ 3932 und der In-vitro-Blutungszeit (PFA, analog GOÄ 3956) als Routine-Kombination ist medizinisch nicht begründbar und wird bei Prüfungen gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 3956: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung muss die medizinische Indikation in der Patientenakte lückenlos dokumentiert sein. Bei der analogen Anwendung für den PFA-Test sollte die Blutungsanamnese explizit festgehalten werden, da ein generelles, anlassloses Screening nicht den Kriterien einer wirtschaftlichen und notwendigen Behandlung entspricht. Auch präanalytische Faktoren wie der Hämatokritwert oder bekannte Thrombozytenzahlen sollten dokumentiert werden.
Zudem muss das konkrete Testverfahren (z. B. manuell auf Glasplatte, photometrisch oder vollautomatisiert) sowie bei der Analogabrechnung der genutzte Kartuschentyp (COL/EPI, COL/ADP oder INNOVANCE) vermerkt werden. Das Messergebnis ist idealerweise in internationalen Einheiten (IU/ml) oder bei PFA-Analysen als Verschlusszeit in Sekunden anzugeben.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf vWS bei rezidivierender Epistaxis. Durchführung PFA-Analytik analog GOÄ 3956 unter Verwendung einer COL/EPI-Kartusche. Verschlusszeit: 110 Sekunden (Normbereich). Primäre Hämostasestörung ausgeschlossen.
GOÄ 3956: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3956 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (13,41 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (15,16 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig. Solche Gründe können beispielsweise eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischem Plasma oder eine aufwendige präanalytische Koordination sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 3956 wird im klinischen Alltag fast immer in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3963 (Bestimmung des Von-Willebrand-Antigens) abgerechnet. Erst der direkte Vergleich beider Werte ermöglicht die Differenzierung zwischen quantitativen und qualitativen Defekten des vWF. Bei der PFA-Diagnostik kann die Ziffer 3956 analog mehrfach nebeneinander berechnet werden, sofern verschiedene Kartuschen zur differenzialdiagnostischen Abklärung eingesetzt werden.
Ziffer 3956 in der neuen GOÄ
Die Ristocetin-Cofaktor-Agglutination (Faktor VIII:Rcof) wird in der neuen GOÄ je nach tatsächlich eingesetztem Testverfahren auf drei Ziffern aufgeteilt:
- 11925 Platelet-Function-Analyzer (PFA), je Messzelle: 33,33 €
- 11951 Ristocetin-induzierte Plättchenagglutination (RIPA-Test): 42,27 € — nicht neben 11955 berechnungsfähig
- 11952 Ristocetin-Kofaktor-Agglutination (Direktnachfolger): 25,25 €
Heute bringt die 3956 beim 2,3-fachen Satz 13,41 €. Das eingesetzte Verfahren entscheidet — PFA, RIPA und Ristocetin-Kofaktor-Test sind jetzt klar getrennte Leistungen mit eigenen Ziffern.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3956
Was hat nicht gestimmt?