Die Abrechnung der Blutungszeit nach GOÄ 3932 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, die Ivy-Methode und typische Abrechnungsfehler.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3932
GOÄ-Ziffer 3932: Blutungszeit - Punktzahl: 60
Die Ziffer 3932 beschreibt die Bestimmung der Blutungszeit im Rahmen der labormedizinischen Diagnostik. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie dient der funktionellen Überprüfung der primären Blutstillung direkt am Patienten.
Unter der Blutungszeit versteht man den Zeitraum zwischen dem Beginn und dem Ende einer beim Patienten mittels standardisierter Hautinzision verursachten Blutung. Die Leistung umfasst die Durchführung der Inzision, die standardisierte Überwachung der Blutung sowie die Zeitmessung bis zum vollständigen Sistieren des Blutflusses.
GOÄ 3932 in der Praxis: Indikation und Methodik
Die Bestimmung der Blutungszeit ist indiziert zur schnellen, oft notfallmäßigen Beurteilung der primären Hämostase. Dies ist die erste Phase der Blutstillung, die durch die Adhäsion und Aggregation von Thrombozyten an verletzten Gefäßwänden initiiert wird. Ein klinischer Verdacht auf eine Störung in diesem Bereich rechtfertigt die Durchführung.
In der modernen Praxis gilt ausschließlich die Blutungszeit nach Ivy als ausreichend standardisierbar und reproduzierbar. Hierbei wird eine standardisierte Inzision am Unterarm unter einem definierten Manschettendruck von 40 mm Hg durchgeführt. Das austretende Blut wird alle 15 Sekunden vorsichtig mit Filterpapier aufgenommen, ohne die Wunde direkt zu berühren.
Achtung: Die Methoden nach Duke (Stichinzision am Ohrläppchen) und die subaquale Blutungszeit nach Marx gelten heute als obsolet. Sie weisen eine mangelnde Standardisierung auf und bergen erhebliche Risiken wie unstillbare Nachblutungen.
Eine deutlich verlängerte Blutungszeit von über zehn Minuten weist auf eine gestörte Thrombozytenfunktion oder das Fehlen wichtiger Adhäsionsfaktoren hin. Typische Beispiele hierfür sind das Von-Willebrand-Syndrom oder eine ausgeprägte Thrombozytopenie. Die Untersuchung liefert somit wertvolle Hinweise auf eine klinisch relevante hämorrhagische Diathese.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3932
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Von-Willebrand-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem Nasenbluten und verstärkter Hämatomneigung vor. Zur orientierenden Abklärung der primären Hämostase führt der Arzt eine standardisierte Blutungszeitbestimmung nach Ivy durch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3932 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Umstände vorlagen.
Fallbeispiel 2: Notfallmäßige Abklärung vor dringlicher Intervention
Bei einem Patienten vor einem dringlichen Kleineingriff besteht der Verdacht auf eine nicht dokumentierte Einnahme von Thrombozytenaggregationshemmern. Um das akute Blutungsrisiko abzuschätzen, wird die Blutungszeit am Krankenbett bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3932 mit dem Schwellenwert von 4,02 Euro.
Fallbeispiel 3: Vordiagnostik bei Thrombozytopathie
Bei einer Patientin mit bekannter Thrombozytopathie soll die aktuelle Funktionstüchtigkeit der Blutplättchen im klinischen Verlauf überprüft werden. Der Arzt führt die Untersuchung nach Ivy durch und dokumentiert die verlängerte Blutungszeit von 12 Minuten. Dies rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 3932.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3932: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist der Einsatz der Blutungszeit als routinemäßiges präoperatives Screening. Da die diagnostische Sensitivität für leichte Gerinnungsstörungen bei nur etwa 30 Prozent liegt, ist diese Anwendung medizinisch nicht indiziert. Private Krankenversicherungen lehnen die Erstattung bei reinem Routine-Screening ohne konkreten Verdacht regelmäßig ab.
Zudem darf die Leistung nicht bei Patienten mit schwerer Anämie (Hämatokrit unter 30 Prozent) abgerechnet werden. Der niedrige Hämatokritwert führt physiologisch zu einer Verlängerung der Blutungszeit, ohne dass eine thrombozytäre Störung vorliegt. Auch bei zentralisierten Intensivpatienten ist das Ergebnis verfälscht und die Abrechnung somit angreifbar.
Tipp: Für eine modernere und präzisere In-vitro-Diagnostik der Thrombozytenfunktion empfiehlt sich die Bestimmung der In-vitro-Blutungszeit (z. B. mittels PFA-100). Diese wird nach der GOÄ-Ziffer 3956 abgerechnet und bietet eine deutlich höhere Standardisierung.
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Dokumentation der GOÄ 3932: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die angewandte Methode (bevorzugt Ivy), der gemessene Zeitwert sowie die klinische Indikation exakt festgehalten werden. Auch der verwendete Manschettendruck und das Ausbleiben von Komplikationen sollten vermerkt sein.
Besonders bei Abweichungen vom Normwert ist eine präzise Angabe der gemessenen Minuten und Sekunden zwingend erforderlich. Dies dient nicht nur der Abrechnungssicherheit, sondern auch der klinischen Verlaufskontrolle.
Dokumentationsbeispiel: Bestimmung der Blutungszeit nach Ivy am linken Unterarm bei Verdacht auf Thrombozytenfunktionsstörung. Standardisierte Inzision bei 40 mm Hg Manschettendruck. Blutungszeit: 4 Minuten 45 Sekunden (Normbereich). Keine Komplikationen.
GOÄ 3932: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelhöchsatzes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist bei der GOÄ 3932 nur mit einer patientenbezogenen Begründung zulässig. Relevante Gründe für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise extrem schwierige Hautverhältnisse (z. B. ausgeprägte Narbenbildung oder Sklerodermie) oder eine stark verlängerte Blutungszeit, die eine zeitaufwendige Nachsorge und Kompression erfordert.
Auch die Durchführung bei unkooperativen Patienten (z. B. in der Pädiatrie oder Geriatrie), die den standardisierten Ablauf erschweren, kann als Begründung herangezogen werden. Die Begründung muss auf der Rechnung für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3932 wird häufig im Rahmen einer breiteren Gerinnungsdiagnostik eingesetzt. Sie ist neben anderen Laborleistungen des Abschnitts M kombinierbar, sofern die jeweiligen Ausschlusskriterien beachtet werden. Häufig erfolgt die gemeinsame Erbringung mit Basistests der plasmatischen Gerinnung wie dem Quick-Wert (GOÄ 3512) oder der partiellen Thromboplastinzeit (PTT).
Ziffer 3932 in der neuen GOÄ
Die Blutungszeit wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11896 mit einem Festpreis von 4,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 4,02 €). Die neue Legende beschreibt den Test am Patienten mit standardisierter Hautinzision und Messung bis zur spontanen Blutstillung — Leistungsinhalt und Bewertung bleiben praktisch unverändert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3932
Was hat nicht gestimmt?