Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3961 für den Thrombozytenaggregationstest. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Präanalytik und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3961
Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren
Die Gebührenordnungsziffer 3961 beschreibt eine spezialisierte laboranalytische Untersuchung aus dem Bereich der Gerinnungsdiagnostik. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie dient der qualitativen und quantitativen Erfassung der primären Hämostase.
Im Rahmen dieser Untersuchung wird das Aggregationsverhalten der Blutplättchen nach Zugabe von mindestens drei verschiedenen stimulierenden Substanzen, sogenannten Agonisten, analysiert. Die Methode erfasst den zeitlichen Verlauf sowie das Ausmaß der Verklumpung. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf spezifische Defekte der Thrombozytenmembran oder des zellulären Stoffwechsels.
GOÄ 3961 in der Praxis: Indikationen und präanalytische Hürden
Die Durchführung eines Thrombozytenaggregationstests ist medizinisch indiziert bei Verdacht auf seltene, angeborene Erkrankungen wie das Bernard-Soulier-Syndrom oder die Glanzmann-Thrombasthenie. Weitaus häufiger in der täglichen Praxis sind jedoch erworbene Funktionsstörungen. Diese treten oft im Rahmen von fortgeschrittenen Lebererkrankungen, terminaler Niereninsuffizienz oder durch die Einnahme bestimmter Medikamente auf.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist das Monitoring einer therapy mit Thrombozytenfunktionshemmern wie Acetylsalicylsäure (ASS) oder Clopidogrel. Hierbei soll die individuelle Ansprechbarkeit überprüft werden, um sowohl Thromboserisiken als auch Blutungskomplikationen zu minimieren. Die Untersuchung erfordert eine äußerst präzise Präanalytik, da Thrombozyten hochsensibel auf äußere Reize reagieren.
Achtung: Um eine vorzeitige In-vitro-Aktivierung der Thrombozyten zu verhindern, darf die Blutprobe keinesfalls per Rohrpost transportiert werden. Zudem müssen Patienten vor der Entnahme eine zweistündige Kaffeekarenz und eine 30-minütige Rauchkarenz einhalten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3961
Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Blutungsneigung
Ein Patient stellt sich mit rezidivierendem Nasenbluten und Hämatomen ohne adäquates Trauma vor. Zum Ausschluss einer angeborenen Thrombozytopathie wird eine Lichttransmissionsaggregometrie mit den Stimulatoren ADP, Kollagen und Epinephrin durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3961 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Therapiekontrolle bei dualer Plättchenhemmung
Bei einem Patienten nach Koronarstent-Implantation soll die Wirksamkeit der thrombozytenaggregationshemmenden Medikation überprüft werden. Die Untersuchung erfolgt mittels Impedanzaggregometrie im Vollblut unter Verwendung von drei Agonisten. Neben der Ziffer 3961 wird die Bestimmung der Thrombozytenzahl nach Ziffer 3550 gesondert abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf erworbene Thrombozytopathie bei Urämie
Eine Patientin mit terminaler Niereninsuffizienz zeigt eine verlängerte Blutungszeit vor einem geplanten operativen Eingriff. Es erfolgt der Thrombozytenaggregationstest mit drei Stimulatoren zur Erfassung der urämischen Thrombozytopathie. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3961, ergänzt durch die Fibrinogenbestimmung nach Ziffer 3933.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3961: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Mehrfachabrechnung der Ziffer 3961 bei Verwendung von mehr als drei Stimulatoren. Auch wenn vier oder fünf Agonisten eingesetzt werden, ist die Leistung nur einmalig berechnungsfähig. Ebenso dürfen unterschiedliche Konzentrationen desselben Stimulators nicht als separate Stimulatoren gezählt werden.
Ein weiterer Streitpunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist der Ristocetin-induzierte Plättchenagglutinationstest (RIPA-Test). Wird dieser Test isoliert mit nur einem Stimulator durchgeführt, ist die Abrechnung der Ziffer 3961 ausgeschlossen. In diesem Fall muss eine Analogabrechnung nach Ziffer 3956 erfolgen.
Tipp: Die Kalibration der Transmissionsskala, das Mitführen von Kontrollen sowie die Messung einer eventuellen Spontanaggregation sind integrale Bestandteile der Ziffer 3961. Diese Einzelschritte dürfen nicht über andere Ziffern separat in Rechnung gestellt werden.
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Dokumentation der GOÄ 3961: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation der präanalytischen Bedingungen und der Testergebnisse unerlässlich. In der Patientenakte müssen die verwendeten Stimulatoren namentlich genannt werden. Auch die Einhaltung der Ruhezeit der aufbereiteten Probe vor der Messung sollte vermerkt sein.
Zusätzlich muss die dokumentierte Interpretation der Aggregationskurven durch den verantwortlichen Arzt ersichtlich sein. Da die Thrombozytenzahl und die Fibrinogenkonzentration wesentlichen Einfluss auf das Testergebnis haben, sollten diese Vorabwerte ebenfalls in der Dokumentation festgehalten werden.
Dokumentation: Thrombozytenaggregationstest (LTA) durchgeführt mit ADP, Kollagen und Epinephrin. Präanalytik eingehalten (kein Kaffee/Rauch, manuelle Probenverbringung, Ruhezeit 15 Min.). Thrombozytenzahl vorab bestimmt (185.000/µl). Befund: Normale Aggregationskurven ohne Hinweis auf Thrombozytopathie. Dr. med. Muster.
GOÄ 3961: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer 3961 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, unterliegt sie besonderen Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens. Der Regelhöchstsatz liegt hier beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 kann beispielsweise durch eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei Vorliegen von Riesenthrombozyten begründet werden. Hierbei muss anstelle der schnellen Zentrifugation eine zeitaufwendige Spontansedimentation abgewartet werden, was den zeitlichen Aufwand signifikant erhöht.
Typische Ziffernkombinationen
Sehr häufig wird vor dem Aggregationstest die Thrombozytenzahl bestimmt, da diese für die Verwertbarkeit des Tests entscheidend ist. Diese Vorabmessung ist eigenständig nach Ziffer 3550 (oder Ziffer 3506 im Basislabor) berechnungsfähig. Auch die notwendige Fibrinogenbestimmung kann zusätzlich über die Ziffer 3933 abgerechnet werden.
Ziffer 3961 in der neuen GOÄ
Der Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11955 mit einem Festpreis von 42,26 € je Patientenprobe (heute beim 2,3-fachen Satz: 60,33 €). Die neue Legende erlaubt Plasma oder Vollblut sowie Lichttransmissions- oder Impedanzaggregometrie; die Mindestanzahl von drei Stimulatoren bleibt. Die Ziffer 11955 ist nicht neben 11951 berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3961
Was hat nicht gestimmt?