GOÄ 3962: Thrombozytenausbreitung – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3962
Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch
Punktzahl 60  
Einfachsatz 3,50 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,02 € 1,1x
Höchstsatz 4,55 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3962 für die Thrombozytenausbreitung gilt heute als obsolet. Erfahren Sie alles über moderne Abrechnungsalternativen und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3962

GOÄ-Ziffer 3962: Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch – Gebühr: 60 Punkte (Einfachsatz 3,50 €, Regelhöchstsatz 4,02 €, Höchstsatz 4,55 €).

Die Ziffer 3962 beschreibt die mikroskopische Beurteilung der Thrombozytenausbreitung. Diese Untersuchung diente historisch der Erfassung funktioneller Störungen der Blutplättchen, indem deren Adhäsions- und Ausbreitungsfähigkeit auf einer definierten Oberfläche visuell ausgewertet wurde.

Da diese Methode jedoch eine sehr hohe subjektive Fehlerquote aufweist und schwer zu standardisieren ist, hat sie in der modernen Labordiagnostik kaum noch Relevanz. Die Gerinnungsdiagnostik greift heute auf präzisere, automatisierte Verfahren zurück.

GOÄ 3962 in der Praxis: Relevanz und moderne Alternativen

In der modernen hämatologischen Praxis gilt die Bestimmung der Thrombozytenausbreitung nach GOÄ 3962 als medizinisch obsolet. Die Methode ist im aktuellen medizinischen Schrifttum nicht mehr als Standardverfahren aufgeführt, da die Ergebnisse stark untersucherabhängig sind.

Bei Verdacht auf angeborene oder erworbene Thrombozytenfunktionsstörungen, wie das Bernard-Soulier-Syndrom oder das Gray-Platelet-Syndrom, kommen heute standardisierte Alternativen zum Einsatz. Hierzu gehört primär die Bestimmung der Thrombozytenverteilung und des Thrombozytenvolumens nach GOÄ-Ziffer 3550.

Zusätzlich liefert die mikroskopische Beurteilung der Thrombozytenmorphologie im gefärbten Blutausstrich (analog zu GOÄ-Ziffer 3680) verlässlichere qualitative Aussagen. Für eine weiterführende funktionelle Abklärung stehen moderne apparative Verfahren wie die In-vitro-Blutungszeit (GOÄ 3956) oder die Aggregometrie (GOÄ 3961) zur Verfügung.

Tipp: Da private Krankenversicherungen die Erstattung veralteter Methoden zunehmend verweigern, sollte die Praxis direkt auf moderne, leitlinienkonforme Abrechnungsziffern wie GOÄ 3550 oder GOÄ 3961 ausweichen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3962

Obwohl die Ziffer 3962 theoretisch noch in der GOÄ existiert, zeigt die Praxis, dass moderne diagnostische Pfade bevorzugt werden müssen. Die folgenden Beispiele verdeutlichen den Übergang von der historischen Ziffer zu aktuellen Abrechnungsalternativen.

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Bernard-Soulier-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit einer unklaren Blutungsneigung und dem Verdacht auf ein Riesenplättchensyndrom vor. Anstelle der unpräzisen Thrombozytenausbreitung nach GOÄ 3962 erfolgt die moderne Stufendiagnostik.

Abgerechnet werden die Bestimmung des Thrombozytenvolumens nach GOÄ-Ziffer 3550 sowie die morphologische Beurteilung im gefärbten Blutausstrich nach GOÄ-Ziffer 3680. Dies sichert eine präzise Diagnose und eine beanstandungsfreie Erstattung.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Gray-Platelet-Syndroms

Bei Verdacht auf eine Storage-Pool-Erkrankung soll die Funktion und Struktur der Thrombozyten beurteilt werden. Die veraltete mikroskopische Ausbreitungsprüfung wird durch modernere Verfahren ersetzt.

Die Praxis führt eine In-vitro-Blutungszeit nach GOÄ-Ziffer 3956 durch, ergänzt durch eine Durchflusszytometrie nach den GOÄ-Ziffern 3696 und 3697. Diese Kombination liefert standardisierte Werte und ist voll erstattungsfähig.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Thrombozytenfunktionsstörung

Zur präoperativen Abklärung bei verlängerter Blutungszeit wird eine detaillierte Thrombozytenanalyse benötigt. Die historische Ziffer 3962 wird nicht herangezogen.

Stattdessen erfolgt eine Thrombozytenaggregometrie nach GOÄ-Ziffer 3961. Die Abrechnung dieser modernen Methode spiegelt den aktuellen Stand der Wissenschaft wider und wird von den Kostenträgern problemlos anerkannt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3962: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler im Zusammenhang mit der GOÄ-Ziffer 3962 ist deren tatsächliche Abrechnung in der heutigen Zeit. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen verstärkt auf die medizinische Notwendigkeit gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ.

Da die Thrombozytenausbreitungsprüfung als obsolet gilt, wird die Erstattung der Ziffer 3962 von Prüfern regelmäßig mit Verweis auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft abgelehnt. Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit dem einfachen Blutausstrich nach GOÄ 3680.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3962 neben modernen Funktionstests wie der Aggregometrie (GOÄ 3961) führt fast immer zur Beanstandung, da dies als unzulässige Doppelabrechnung für dieselbe diagnostische Fragestellung gewertet wird.

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Dokumentation der GOÄ 3962: Praxisbewährte Hinweise

Falls in seltenen wissenschaftlichen Ausnahmefällen dennoch eine Thrombozytenausbreitung durchgeführt wird, ist eine lückenlose Dokumentation zwingend erforderlich. Die bloße Erwähnung des Testergebnisses reicht für eine wirtschaftliche Rechnungsprüfung nicht aus.

In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die methodischen Details der mikroskopischen Auswertung sowie die Qualifikation des Untersuchers festgehalten werden. Bei der Nutzung moderner Alternativen sollte die Dokumentation die spezifische Fragestellung (z. B. Ausschluss Bernard-Soulier-Syndrom) klar benennen.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Thrombozytenfunktionsstörung bei rezidivierender Epistaxis. Durchführung einer Thrombozytenmorphologie im gefärbten Ausstrich (GOÄ 3680) und Bestimmung des mittleren Thrombozytenvolumens (GOÄ 3550). Befund: Riesenplättchen nachweisbar, V. a. Bernard-Soulier-Syndrom.

GOÄ 3962: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist stark eingeschränkt. Der Regelsatz für die Ziffer 3962 liegt bei 1,15 (4,02 €), der Höchstsatz bei 1,3 (4,55 €). Eine Faktorerhöhung über den Regelsatz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Als Begründung für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz kommen ein außergewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der mikroskopischen Differenzierung oder extrem schwer abgrenzbare morphologische Anomalien der Thrombozyten in Betracht. Aufgrund des geringen finanziellen Unterschieds ist eine Steigerung in der Praxis jedoch selten wirtschaftlich.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer umfassenden Gerinnungsdiagnostik wird die Ziffer 3962 – sofern sie noch angewendet wird – meist mit anderen hämatologischen Parametern kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit dem kleinen Blutbild (GOÄ 3501) oder der Bestimmung von Gerinnungsfaktoren.

Nicht kombiniert werden sollte sie mit Ziffern, die denselben diagnostischen Zweck mit moderneren Methoden erfüllen, um den Vorwurf der Überdiagnostik zu vermeiden. Die moderne Praxis setzt stattdessen direkt auf die Kombination von GOÄ 3550, GOÄ 3680 und gegebenenfalls GOÄ 3961.

Ziffer 3962 in der neuen GOÄ

Die mikroskopische Thrombozytenausbreitung hat im Entwurf der neuen GOÄ keine Nachfolgeziffer. Diese Leistung entfällt im Katalog; für die Abklärung von Thrombozytenfunktionsstörungen stehen andere, funktionell ausgerichtete Leistungen zur Verfügung. Heute bringt die 3962 beim 2,3-fachen Satz 4,02 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3962

Die GOÄ-Ziffer 3962 beschreibt die mikroskopische Untersuchung der Thrombozytenausbreitung zur Diagnostik von Thrombozytenfunktionsstörungen. Da diese Methode veraltet und schwer zu standardisieren ist, wird sie in der modernen Medizin kaum noch angewendet. Stattdessen greift man auf präzisere Laborverfahren zurück.
Der einfache Gebührensatz (1,0-fach) für die GOÄ-Ziffer 3962 beträgt 3,50 €. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,15 liegt das Honorar bei 4,02 €. Der Höchstsatz von 1,3 beträgt 4,55 €.
Private Krankenversicherungen lehnen die Erstattung der GOÄ 3962 häufig ab, weil das Verfahren als medizinisch obsolet eingestuft wird. Nach § 1 Abs. 2 GOÄ dürfen nur medizinisch notwendige Leistungen berechnet werden. Da moderne Alternativen existieren, fehlt für die Ziffer 3962 meist die Begründung der Notwendigkeit.
Als moderne Alternativen dienen die Bestimmung des Thrombozytenvolumens nach GOÄ 3550 sowie der gefärbte Blutausstrich nach GOÄ 3680. Für funktionelle Analysen werden zudem die In-vitro-Blutungszeit (GOÄ 3956) oder die Aggregometrie (GOÄ 3961) empfohlen. Diese Methoden sind standardisiert und voll erstattungsfähig.
Ja, eine Steigerung der GOÄ-Ziffer 3962 bis zum Höchstsatz von 1,3 (4,55 €) ist unter Angabe einer schriftlichen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein außergewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der mikroskopischen Beurteilung. In der Praxis ist dies aufgrund des geringen Honorarunterschieds jedoch unüblich.
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