Die Abrechnung des Thrombin-Antithrombin-Komplexes (TAT) nach GOÄ-Ziffer 3958 birgt Fallstricke wie die 2/3-Regel. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3958
Thrombin-Antithrombin-Komplex (TAT-Komplex), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve – (480 Punkte, Einfachsatz 27,98 €)
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3958 erfasst die quantitative Bestimmung des Thrombin-Antithrombin-Komplexes (TAT) im Labor. Diese Untersuchung dient als sensitiver Marker für die Aktivierung des Gerinnungssystems. Der TAT-Komplex entsteht, wenn das aktive Enzym Thrombin durch seinen natürlichen Inhibitor Antithrombin neutralisiert wird.
Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) angesiedelt. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit die Durchführung als Ligandenassay. Zudem sind die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve standardmäßig in der Gebühr enthalten.
GOÄ 3958 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung des TAT-Komplexes liefert direkte Hinweise auf eine gesteigerte In-vivo-Thrombinbildung. Erhöhte Konzentrationen im Blut weisen auf eine bestehende intravasale Gerinnungsaktivität und somit auf eine gesteigerte Thromboseneigung (Thrombophilie) hin. Die Analyse erfolgt in der Regel aus sorgfältig gewonnenem Citratplasma.
Klinisch ist die Bestimmung insbesondere bei der Abklärung einer Hyperkoagulabilität indiziert. Dies betrifft Patientenszenarien wie den Verdacht auf eine beginnende Verbrauchskoagulopathie (DIC) oder die Akutdiagnostik bei einem Polytrauma. Auch bei venösen und arteriellen Gefäßverschlüssen sowie im Rahmen von malignen Erkrankungen liefert der Parameter wertvolle diagnostische Zusatzinformationen.
Tipp: Der TAT-Komplex eignet sich hervorragend zur Verlaufsbeurteilung und Risikoabschätzung unter einer laufenden fibrinolytischen Therapie oder bei der Behandlung mit unfraktioniertem Heparin (UFH).
Ein wichtiger Aspekt in der Praxis is die Abgrenzung zu den D-Dimeren (GOÄ-Ziffer 3938). Da ein genereller Vorteil der TAT-Bestimmung gegenüber den D-Dimeren wissenschaftlich nicht flächendeckend belegt ist, sollte eine parallele Anforderung beider Parameter gut begründet sein.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3958
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Verbrauchskoagulopathie
Ein Patient auf der Intensivstation zeigt klinische Zeichen einer beginnenden Sepsis mit Verdacht auf eine Verbrauchskoagulopathie (DIC). Zur Erfassung der intravasalen Gerinnungsaktivierung veranlasst die behandelnde Ärztin die Bestimmung des TAT-Komplexes. Die Analyse erfolgt als automatisierter ELISA im Labor.
Da moderne Laborautomaten die Bestimmung meist als Einfachbestimmung durchführen, greift hier die Minderungsregel. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3958, gemindert um ein Drittel, mit dem 1,15-fachen Satz.
Fallbeispiel 2: Risikoabschätzung bei fibrinolytischer Therapie
Bei einer Patientin unter laufender fibrinolytischer Therapie soll das aktuelle Thromboserisiko abgeschätzt werden. Der behandelnde Arzt fordert die Bestimmung des TAT-Komplexes an, um die Thrombinaktivität engmaschig zu überwachen. Das Labor führt eine manuelle Doppelbestimmung inklusive Bezugskurve durch.
In diesem Fall ist die Leistung vollumfänglich ohne Abzüge berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt mit der vollen GOÄ-Ziffer 3958 zum Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Thrombophilie bei Malignom
Bei einem Patienten mit einem bekannten malignen Tumorleiden besteht der Verdacht auf eine paraneoplastische Thrombophilie. Zur Abklärung der Hyperkoagulabilität wird der TAT-Komplex im Citratplasma bestimmt. Die Dokumentation belegt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung zur Differenzialdiagnostik.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3958. Da die Bestimmung im Fremdlabor als automatisierter Einzelschritt lief, wird die Zwei-Drittel-Gebühr angesetzt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3958: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3958 betrifft das Ignorieren der Minderungsregel bei Einfachbestimmungen. Viele automatisierte Laborsysteme führen standardmäßig keine Doppelbestimmung mehr durch. Wird dennoch die volle Gebühr liquidiert, führt dies bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zu Beanstandungen.
Achtung: Wird der Ligandenassay nach GOÄ 3958 in einer Einfachbestimmung durchgeführt, ist die Gebühr zwingend um ein Drittel zu mindern. Es dürfen dann nur zwei Drittel des jeweiligen Gebührensatzes abgerechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die parallele Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3938 (D-Dimere). Da eine routinemäßige Parallelbestimmung medizinisch als nicht gerechtfertigt gilt, streichen Prüfstellen die Ziffer 3958 häufig zusammen, wenn kein plausibler klinischer Sonderfall dokumentiert ist.
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Dokumentation der GOÄ 3958: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische medizinische Indikation für die Bestimmung des TAT-Komplexes klar hervorgehen. Insbesondere bei der parallelen Anforderung von D-Dimeren muss die differenzialdiagnostische Notwendigkeit explizit begründet werden.
Zudem sollte das Laborprotokoll eindeutig ausweisen, ob eine Doppelbestimmung oder eine Einfachbestimmung stattgefunden hat. Dies sichert die korrekte Anwendung der Zwei-Drittel-Minderungsregel ab und beugt Missverständnissen bei Rechnungsprüfungen vor.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf hyperkoagulablen Zustand bei V. a. Verbrauchskoagulopathie (DIC). Blutentnahme von Citratplasma unter standardisierten präanalytischen Bedingungen. Anforderung TAT-Komplex (GOÄ 3958) zur Beurteilung der In-vivo-Thrombinbildung.
GOÄ 3958: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3958 dem Abschnitt M (Labor) angehört, liegt der normale Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Gründe für eine Faktorerhöhung können beispielsweise eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Blutproben sein. Auch ein unvorhergesehener, erheblicher diagnostischer Mehraufwand im Rahmen der präanalytischen Aufbereitung kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Bestimmung des TAT-Komplexes mit anderen Parametern des Gerinnungssystems kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung von Antithrombin III (GOÄ-Ziffern 3930 oder 3931), da der TAT-Komplex direkt die Interaktion dieser beiden Komponenten widerspiegelt.
Auch die Kombination mit Basistests der Gerinnung wie der Thromboplastinzeit (Quick-Wert, GOÄ-Ziffer 3924) oder der partiellen Thromboplastinzeit (aPTT, GOÄ-Ziffer 3926) ist im klinischen Alltag bei der Abklärung von Gerinnungsstörungen üblich und abrechnungstechnisch vollkommen unbedenklich.
Ziffer 3958 in der neuen GOÄ
Der Thrombin-Antithrombin-Komplex (TAT-Komplex) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11954 mit einem Festpreis von 24,25 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 32,18 €). Die neue Ziffer benennt den Signal-(Tracer-)verstärkten Immunoassay explizit; die alte Ligandenassay-Bezeichnung war ein GOÄ-Oberbegriff für dieselbe Methodik.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3958
Was hat nicht gestimmt?