GOÄ 3938: D-Dimer quantitativ korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3938
Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest) , quantitativ
Punktzahl 360  
Einfachsatz 20,98 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 1,1x
Höchstsatz 27,27 € 1,3x

Die quantitative D-Dimer-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3938 ist essenziell für die Thrombosediagnostik. Dieser Leitfaden zeigt die korrekte Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3938

Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ - Gebühr: 360 Punkte (Einfachsatz 20,98 €)

Die GOÄ-Ziffer 3938 beschreibt den quantitativen Nachweis von quervernetzten Fibrinspaltprodukten, auch bekannt als D-Dimere. Diese Laborleistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 12 (Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Komplementsystem) angesiedelt. Die Bestimmung erfolgt in der Regel aus Citratplasma, kann jedoch je nach Testverfahren auch aus heparinisiertem Vollblut durchgeführt werden.

Im Gegensatz zu qualitativen Verfahren liefert diese Ziffer einen exakten Konzentrationswert des Analyten. Die Messung basiert meist auf immunologischen Ligandenassays unter Verwendung hochspezifischer monoklonaler Antikörper. Da kein internationaler Standard existiert, sind die Referenzbereiche herstellerspezifisch zu bewerten.

GOÄ 3938 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die quantitative Bestimmung der D-Dimere besitzt einen hohen Stellenwert in der Ausschlussdiagnostik thromboembolischer Ereignisse. Liegt eine niedrige bis moderate klinische Wahrscheinlichkeit für eine tiefe Beinvenenthrombose (TVT) oder eine Lungenembolie (LE) vor, kann ein negativer D-Dimer-Wert diese Diagnosen nahezu sicher ausschließen. Hierbei zeigt sich der Vorteil der quantitativen Messung, da der Cut-off-Wert altersadaptiert angepasst werden kann, was die Spezifität bei älteren Patienten deutlich erhöht.

Ein weiteres kritisches Einsatzgebiet ist die Diagnostik und Verlaufsbeobachtung der disseminierten intravasalen Gerinnung (DIG). Bei dieser lebensbedrohlichen Verbrauchskoagulopathie kommt es zu einer massiven Aktivierung der Fibrinolyse, was extrem hohe D-Dimer-Konzentrationen zur Folge hat. Durch die quantitative Bestimmung lässt sich der Therapieerfolg engmaschig überwachen, da die D-Dimer-Konzentration nach erfolgreicher Intervention mit einer Halbwertszeit von etwa acht Stunden abfallen sollte.

Tipp: Nutzen Sie bei Patienten über 50 Jahren den altersadaptierten Cut-off (Alter x 10 µg/l), um unnötige Folgeuntersuchungen zu vermeiden und die diagnostische Präzision zu steigern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3938

Fallbeispiel 1: Ausschluss einer tiefen Beinvenenthrombose

Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einer leichten, einseitigen Schwellung des Unterschenkels vor. Die klinische Wahrscheinlichkeit nach dem Wells-Score ist gering. Zum sicheren Ausschluss einer Thrombose wird eine Blutprobe entnommen und die quantitative D-Dimer-Bestimmung im Labor veranlasst. Der Befund ist negativ, wodurch eine TVT ausgeschlossen werden kann. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3938 mit dem Regelsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 2: Verdacht auf disseminierte intravasale Gerinnung (DIG)

Bei einer Patientin mit beginnender Sepsis besteht der dringende Verdacht auf eine Verbrauchskoagulopathie. Neben Thrombozytenzahl und Fibrinogen wird die quantitative D-Dimer-Konzentration bestimmt. Der extrem erhöhte Wert bestätigt den Verdacht. Zur engmaschigen Verlaufskontrolle wird die Bestimmung nach 12 Stunden wiederholt. Beide Analysen werden jeweils separat nach GOÄ-Ziffer 3938 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Risikostratifizierung nach idiopathischer Thrombose

Ein Patient hat vor fünf Wochen die anticoagulative Therapie nach einer ersten idiopathischen Thrombose beendet. Zur Abschätzung des Rezidivrisikos wird eine quantitative D-Dimer-Bestimmung durchgeführt. Ein erneut ansteigender oder persistierend erhöhter Wert signalisiert ein hohes Rezidivrisiko. Die labormedizinische Leistung wird regelkonform nach GOÄ-Ziffer 3938 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3938: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von Labor- und Schnelltest-Abrechnungen. Wird die quantitative D-Dimer-Bestimmung als Point-of-Care-Test (POCT) direkt in der Praxis oder Notfallambulanz durchgeführt, darf die GOÄ-Ziffer 3938 nicht abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da die Ziffer 3938 eine klassische Laborleistung des Abschnitts M II darstellt.

Achtung: Für die patientennahe quantitative D-Dimer-Bestimmung (POCT) existiert eine offizielle Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer. Diese muss analog nach Ziffer A3732 (analog zu Nr. 3741, CRP-Bestimmung) abgerechnet werden.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von qualitativen (GOÄ 3937) und quantitativen (GOÄ 3938) Fibrinspaltprodukten aus derselben Probe unzulässig. Da der quantitative Test den qualitativen medizinisch vollständig ersetzt und einen höheren Informationsgehalt bietet, ist stets der GOÄ-Ziffer 3938 der Vorzug zu geben.

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Dokumentation der GOÄ 3938: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Wells-Score bei Thromboseverdacht) sowie das konkrete quantitative Testergebnis inklusive des herstellerspezifischen Referenzbereichs dokumentiert werden. Da die Testergebnisse aufgrund fehlender internationaler Standards variieren, ist die Angabe des verwendeten Testsystems ratsam.

Bei Verlaufskontrollen, insbesondere im Rahmen einer DIG, sollten zudem die genauen Uhrzeiten der Probenentnahme festgehalten werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Mehrfachbestimmung innerhalb eines kurzen Zeitfensters.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf TVT (Wells-Score: 1 Punkt). Blutentnahme um 09:15 Uhr für quantitative D-Dimer-Bestimmung (Labor). Ergebnis: D-Dimer quantitativ 320 µg/l (Referenzbereich des Herst. < 500 µg/l). Thrombose somit klinisch ausgeschlossen.

GOÄ 3938: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3938 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in seltenen, begründeten Ausnahmefällen möglich. Gründe hierfür können ein außergewöhnlich hoher präanalytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Plasma) sein, die eine Sonderbehandlung im Labor erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die D-Dimer-Bestimmung selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und zulässige Kombinationen im Rahmen der Gerinnungsdiagnostik umfassen die Bestimmung von Fibrinogen (GOÄ 3933 oder 3934), der Thromboplastinzeit (Quick-Wert, GOÄ 3530 oder 3960) sowie der Thrombozytenzahl (GOÄ 3550). Diese Kombinationen sind bei Verdacht auf eine Verbrauchskoagulopathie medizinisch notwendig und nebeneinander abrechenbar.

Ziffer 3938 in der neuen GOÄ

Die quantitative D-Dimer-Bestimmung (quervernetzte Fibrinspaltprodukte, Dimertest quantitativ) führt in der neuen GOÄ je nach Testformat zu zwei verschiedenen Ziffern:

  • 11899 für die Standardmethode aus Citratplasma (Ligandenassay/ELISA): 21,34 € — nicht neben 11003 berechnungsfähig
  • 11003 für Vollblut/POCT-Schnelltestformat: 18,67 € — nicht neben 11899 berechnungsfähig

Heute bringt die 3938 beim 2,3-fachen Satz 24,13 €. Das eingesetzte Testformat entscheidet — in aller Regel wird 11899 aus Citratplasma abgerechnet; 11003 ist der Ausnahmefall für heparinisiertes Vollblut.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3938

Die GOÄ-Ziffer 3938 wird für den quantitativen Nachweis von quervernetzten Fibrinspaltprodukten (D-Dimeren) berechnet. Typische Indikationen sind der Ausschluss einer tiefen Beinvenenthrombose oder einer Lungenembolie sowie die Verlaufsbeurteilung einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIG).
Die GOÄ-Ziffer 3938 bewertet die quantitative Bestimmung der D-Dimere, während die GOÄ-Ziffer 3937 für den rein qualitativen oder semiquantitativen Nachweis herangezogen wird. Aufgrund des höheren Aufwands und des klinischen Nutzens ist die quantitative Messung nach Ziffer 3938 deutlich höher bewertet.
Nein, die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3938 ist im Rahmen eines patientennahen Point-of-Care-Tests ausgeschlossen. Für quantitative D-Dimer-Schnelltests in der Notfalldiagnostik empfiehlt die Bundesärztekammer die analoge Abrechnung nach Ziffer A3732 (analog zu Nr. 3741).
Da die Ziffer 3938 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (24,13 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (27,27 €) erfordert eine besondere, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Die quantitative Bestimmung der D-Dimere erfolgt im klinischen Labor routinemäßig aus Citratplasma. Bestimmte Testformate und patientennahe Systeme erlauben alternativ auch die Verwendung von heparinisiertem Vollblut.
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