GOÄ 4001: Kreuzprobe korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4001
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO-System
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x

Die Leistung nach Nummer 4001* ist für die Identitätssicherung im ABO-System am Krankenbett (bedside-test) nicht berechnungsfähig.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4001

Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO-System

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 4001 umfasst die klassische Kreuzprobe im Labor zur Vermeidung von Transfusionsreaktionen. Diese Untersuchung stellt sicher, dass das Spenderblut mit dem Empfängerblut kompatibel ist. Der Prozess beinhaltet sowohl die Testung im Kochsalz-Milieu als auch den sensitiven Anti-Humanglobulintest (Coombs-Test).

Zusätzlich ist die laborinterne Identitätssicherung im ABO-System fest in der Leistungsbeschreibung verankert. Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung zu patientennahen Schnelltests. Die Leistung nach Nummer 4001 ist explizit nicht für die Identitätssicherung im ABO-System am Krankenbett (den sogenannten Bedside-Test) berechnungsfähig.

GOÄ 4001 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4001 ist im klinischen und ambulanten Alltag eng an die Vorbereitung von Bluttransfusionen gekoppelt. Jede geplante Verabreichung von Erythrozytenkonzentraten erfordert im Vorfeld diese laborseitige Absicherung. Die Untersuchung minimiert das Risiko lebensbedrohlicher hämolytischer Transfusionsreaktionen.

Typische Indikationen sind geplante operative Eingriffe mit hohem Blutungsrisiko oder die Therapie chronischer Anämien. Auch bei akuten Blutverlusten im Rahmen von Notfällen wird die Kreuzprobe durchgeführt, sofern die Zeitspanne dies zulässt. Die Ziffer deckt dabei die vollständige labortechnische Durchführung ab.

Tipp: Die Ziffer 4001 bezieht sich immer auf eine einzelne Blutkonserve. Werden für einen Patienten mehrere Konserven vorbereitet und gekreuzt, ist die Ziffer für jede geprüfte Konserve gesondert berechnungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4001

Fallbeispiel 1: Geplante Hüft-Endoprothetik

Ein Patient stellt sich zur Operationsvorbereitung für eine elektive Hüft-TEP vor. Aufgrund des erwarteten Blutverlusts fordert die Klinik zwei Erythrozytenkonzentrate an. Das Labor führt für beide Konserven die serologische Verträglichkeitsprobe durch.

Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ-Ziffer 4001, da zwei separate Kreuzproben durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bestimmung der Blutgruppe und der Antikörpersuchtest abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Transfusion bei chronischer Anämie

Eine Patientin mit fortgeschrittener renaler Anämie benötigt ambulant eine Bluttransfusion. Im praxiseigenen Labor wird vor der Transfusion die Kreuzprobe einer Konserve im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest durchgeführt.

Hier wird die GOÄ-Ziffer 4001 einfach mit dem Regelsatz von 1,15-fach abgerechnet. Der am Krankenbett durchgeführte Bedside-Test muss separat über die dafür vorgesehene Ziffer liquidiert werden.

Fallbeispiel 3: Akute gastrointestinale Blutung

Bei einem Patienten mit einer akuten oberen Magenblutung müssen im Notfall rasch drei Erythrozytenkonzentrate bereitgestellt werden. Das Labor führt unter Zeitdruck die Identitätssicherung und die Kreuzproben für alle drei Konserven durch.

In der Abrechnung wird die GOÄ-Ziffer 4001 dreimal angesetzt. Aufgrund des erhöhten Zeitdrucks und des Notfallcharakters kann für die Laborleistung eine Begründung zur Überschreitung des Regelsatzes geprüft werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4001: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Verwechslung der laborinternen Identitätssicherung mit dem Bedside-Test. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die Ziffer 4001 für den Schnelltest am Krankenbett herangezogen wird. Für diesen patientennahen Test existiert mit der GOÄ-Ziffer 4005 eine eigene Position.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die mehrfache Abrechnung der Ziffer 4001, wenn die Anzahl der abgerechneten Leistungen nicht mit der Anzahl der tatsächlich bereitgestellten und dokumentierten Erythrozytenkonzentrate übereinstimmt. Jede Abrechnungseinheit muss präzise einer spezifischen Konservennummer zugeordnet werden können.

Achtung: Die Ziffer 4001 darf nicht berechnet werden, wenn lediglich eine Blutgruppenbestimmung ohne tatsächliche Durchführung der Kreuzprobe im NaCl- und Coombs-Milieu stattgefunden hat.

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Dokumentation der GOÄ 4001: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das Datum, die Uhrzeit der Probenentnahme sowie die spezifischen Nummern der geprüften Blutkonserven dokumentiert sein. Auch die Testergebnisse der Kreuzprobe im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest gehören zwingend in den Befundbericht.

Die Dokumentation sollte zudem den Namen des durchführenden Laborantrags oder Arztes enthalten. Bei der Abrechnung mehrerer Proben muss die medizinische Notwendigkeit der Anzahl der Konserven aus der Krankenakte hervorgehen.

Dokumentationsbeispiel: Kreuzprobe vor Transfusion am 15.10.2023. Konserve Nr. DE123456789: NaCl-Milieu negativ, Anti-Humanglobulintest negativ. Laborinterne ABO-Identitätssicherung bestätigt Kompatibilität (Empfänger A pos, Spender A pos). Freigabe erteilt.

GOÄ 4001: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4001 um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Gebührenrahmen eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach, der maximale Steigerungssatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15-fach hinaus erfordert eine medizinische Begründung.

Typische Begründungen für das Erreichen des Höchstsatzes (1,3-fach) sind schwierige Antigen-Antikörper-Verhältnisse, das Vorliegen von Kälteantikörpern oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei irregulären Antikörpern, die zusätzliche Testschritte erforderlich machen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4001 wird selten isoliert abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Blutgruppenbestimmung nach Ziffer 3981 sowie den Antikörpersuchtest nach Ziffer 3991. Auch die Bestimmung des Rhesusfaktors ist eine häufige Begleituntersuchung im Rahmen der Transfusionsvorbereitung.

Ziffer 4001 in der neuen GOÄ

Die serologische Verträglichkeitsprobe mit laborinterner AB0-Identitätssicherung wird in der neuen GOÄ nach Durchführungsart abgebildet:

  • 11803 Kreuzprobe AHG einschließlich AB0-Kontrolltestung, je Erythrozytenkonzentrat — manuell (27,21 €); nicht neben 11802 oder 11804; nicht für den Bedside-Test
  • 11802 Kreuzprobe automatisiert, je Erythrozytenkonzentrat — mit obligatorischer AB0-Kontrolle (15,49 €); nicht neben 11803 oder 11804

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 20,11 €. Für die manuelle Kreuzprobe mit AB0-Identitätssicherung gilt 11803 mit 27,21 €; bei Automatisierung ist 11802 anzusetzen. Die Ziffer 11803 gilt ausdrücklich nicht für die AB0-Identitätssicherung am Krankenbett (Bedside-Test).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4001

Nein, die GOÄ-Ziffer 4001 ist für den Bedside-Test am Krankenbett ausdrücklich nicht berechnungsfähig. Für diese patientennahe Identitätssicherung im ABO-System muss stattdessen die GOÄ-Ziffer 4005 herangezogen werden.
Die Ziffer 4001 ist je geprüfter Blutkonserve einmal berechnungsfähig. Werden für einen Patienten also beispielsweise drei Erythrozytenkonzentrate gekreuzt, kann die Ziffer dreimal in Ansatz gebracht werden.
Für die GOÄ 4001 gilt als Laborleistung des Abschnitts M der reduzierte Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (20,11 €) und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach (22,73 €).
Eine Steigerung auf den Höchstsatz ist bei besonderem Schwierigkeitsgrad gerechtfertigt, beispielsweise bei störenden Kälteantikörpern oder unspezifischen Reaktionen. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand durch irreguläre Antikörper kann als Begründung dienen.
Typische zulässige Kombinationen im Rahmen der Transfusionsvorbereitung sind die Blutgruppenbestimmung nach GOÄ 3981 und der Antikörpersuchtest nach GOÄ 3991. Diese Leistungen müssen jedoch eigenständig erbracht und dokumentiert werden.
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