Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4028
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Plazentalaktogen (HPL)
Die GOÄ-Ziffer 4028 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Untersuchungen (Abschnitt M III der Gebührenordnung für Ärzte). Die Bestimmung erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer etablierten Methode zur quantitativen Analyse von Hormonkonzentrationen im Blutserum. Diese methodische Vorgabe impliziert, dass moderne immunologische Testverfahren wie ELISA, RIA oder Chemilumineszenz-Immunoassays zur Anwendung kommen.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Pauschalierung bestimmter Teilschritte. Eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Kalibrierung des Messsystems sind bereits vollständig mit der Gebühr abgegolten. Diese vorbereitenden und qualitätssichernden Maßnahmen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Zudem gilt für diese Ziffer die strenge Vorgabe, dass der konkret untersuchte Parameter – in diesem Fall das Plazentalaktogen (HPL) – explizit auf der Liquidation ausgewiesen werden muss. Dies dient der Transparenz gegenüber dem Zahlungspflichtigen und den privaten Krankenversicherungen.
GOÄ 4028 in der Praxis: Indikationen zur HPL-Bestimmung
Das humane Plazentalaktogen (HPL) ist ein Proteinhormon, das während der Schwangerschaft ausschließlich von der Plazenta synthetisiert wird. Die Konzentration im mütterlichen Serum korreliert direkt mit der Plazentamasse und dem Schwangerschaftsalter. Daher stellt die Bestimmung nach GOÄ 4028 ein wichtiges Werkzeug zur Beurteilung der Plazentafunktion dar.
Typische klinische Szenarien für den Einsatz dieser Laboruntersuchung umfassen den begründeten Verdacht auf eine intrauterine Wachstumsverzögerung (IUGR) des Feten. Auch bei Schwangerschaften, die durch mütterlichen Diabetes mellitus oder Gestationshypertonie kompliziert sind, liefert der HPL-Wert wertvolle Hinweise auf eine drohende Plazentainsuffizienz. Ein plötzlicher Abfall des HPL-Spiegels im letzten Schwangerschaftsdrittel gilt als kritisches Signal für eine Gefährdung des ungeborenen Kindes.
Obwohl moderne sonografische Verfahren und die Doppler-Sonografie heute im Vordergrund der Schwangerschaftsüberwachung stehen, behält die laborchemische HPL-Bestimmung in speziellen Risikokonstellationen ihre Berechtigung. Sie dient als ergänzender, objektiver Parameter zur Absicherung klinischer Entscheidungen und zur Verlaufsbeurteilung bei Risikoschwangerschaften.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4028
Fallbeispiel 1: Verdacht auf intrauterine Wachstumsverzögerung
Eine Schwangere in der 32. Schwangerschaftswoche stellt sich mit einer auffälligen Fundusstand-Messung vor, die auf ein zu geringes fetales Wachstum hindeutet. Zur weiteren Abklärung und Beurteilung der plazentaren Versorgungssituation veranlasst der behandelnde Gynäkologe die Bestimmung von HPL im Serum. Die Laboranalyse bestätigt einen erniedrigten HPL-Wert, was den Verdacht auf eine chronische Plazentainsuffizienz erhärtet. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 4028 zum 1,15-fachen Regelhöchstsatz (16,76 €), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse im Labor vorlagen.
Fallbeispiel 2: Engmaschige Überwachung bei Gestationsdiabetes
Bei einer insulinpflichtigen Schwangeren in der 34. Schwangerschaftswoche soll die Plazentafunktion engmaschig überwacht werden, um eine plötzliche Verschlechterung der fetalen Versorgung rechtzeitig zu erkennen. Neben den regelmäßigen Ultraschallkontrollen wird wöchentlich das Plazentalaktogen bestimmt. Die Abrechnung dieser wiederholten Untersuchungen ist zulässig, sofern jede Bestimmung medizinisch begründet ist. Für jede wöchentliche Blutuntersuchung wird die GOÄ-Ziffer 4028 separat liquidiert, wobei das Datum der jeweiligen Leistungserbringung präzise dokumentiert sein muss.
Fallbeispiel 3: Abklärung bei Verdacht auf Blasenmole
Eine Patientin stellt sich mit unklaren vaginalen Blutungen und einem für das Schwangerschaftsalter untypisch großen Uterus vor. Zum Ausschluss einer Trophoblasterkrankung (z. B. Blasenmole) wird eine differenzierte Hormonanalyse durchgeführt. Neben dem quantitativen hCG-Wert wird auch das HPL bestimmt, um die Diagnose abzusichern. In diesem Fall werden die GOÄ-Ziffer 4028 für das HPL und die entsprechende Ziffer für das freie hCG nebeneinander abgerechnet. Beide Parameter werden auf der Rechnung einzeln aufgeführt, um die Transparenz der Liquidation zu gewährleisten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4028: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4028 ist das Versäumnis, den konkreten Untersuchungsparameter auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter in der Liquidation genannt werden müssen. Steht auf der Rechnung lediglich die Ziffer 4028 ohne den Zusatz "Plazentalaktogen" oder "HPL", führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer Fallstrick betrifft die unzulässige Mehrfachberechnung. Da die Doppelbestimmung ausdrücklich Teil der Leistungsbeschreibung ist, darf die Ziffer 4028 pro Blutprobe nur einmal berechnet werden, selbst wenn das Labor zur Absicherung des Ergebnisses zwei Messungen durchgeführt hat. Eine Vervielfachung der Ziffer für dieselbe Probe ist unzulässig und wird von Prüfstellen sofort gestrichen.
Achtung: Es ist penibel darauf zu achten, dass bei der gemeinsamen Durchführung von verschiedenen Hormonanalysen keine unzulässigen Überschneidungen mit den allgemeinen Labor-Ausschlussregeln des Abschnitts M entstehen. Insbesondere sind die Höchstgrenzen für Laborleistungen am selben Behandlungstag zu beachten.
Zudem monieren Beihilfestellen gelegentlich die Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit der HPL-Bestimmung nicht aus der dokumentierten Diagnose hervorgeht. Eine reine Routinebestimmung ohne entsprechende Risikodiagnose (wie Gestose, Diabetes oder Wachstumsretardierung) wird oft als nicht erstattungsfähig eingestuft.
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Dokumentation der GOÄ 4028: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen und rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die Indikation für die HPL-Bestimmung klar ersichtlich sein. Dazu gehören die Erfassung des aktuellen Schwangerschaftsalters, die klinischen Befunde (z. B. Fundusstand, Blutdruckwerte) sowie die konkrete Fragestellung, die zur Laboranforderung führte.
Darüber hinaus müssen die Laborergebnisse inklusive des gemessenen HPL-Werts und der herangezogenen Referenzbereiche dokumentiert werden. Da der HPL-Spiegel im Verlauf der Schwangerschaft stark schwankt, ist die Angabe der Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Blutentnahme essenziell für die Interpretation des Befundes.
Dokumentationsbeispiel:
Schwangerschaftswoche: 33+2. V. a. intrauterine Wachstumsverzögerung bei mütterlicher Gestationshypertonie. Blutentnahme zur Bestimmung von Plazentalaktogen (HPL) zwecks Beurteilung der Plazentafunktion. Laborbefund: HPL-Wert bei 3,2 µg/ml (erniedrigt für Gestationsalter). Befundbesprechung erfolgt.
Diese strukturierte Erfassung schützt die Praxis bei eventuellen Rückfragen von Kostenträgern und sichert den Honoraranspruch nachhaltig ab.
GOÄ 4028: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 4028 gehört zum Abschnitt M III (Speziallabor). Für diese Leistungen gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen, der von 1,0-fach bis maximal 1,3-fach reicht. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3-fach (18,94 €) ist nur unter Angabe einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.
Als Begründung für das Überschreiten des Schwellenwertes kommen außergewöhnliche Umstände bei der Probenaufbereitung oder der Analytik infrage. Typische Beispiele sind eine stark erschwerte Messung durch lipämisches oder hämolytisches Serum, die einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand im Labor verursachte. Allgemeine Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug zur Probe werden von den Erstattungsstellen meist zurückgewiesen.
Typische Ziffernkombinationen
In der geburtshilflichen Praxis wird die HPL-Bestimmung selten isoliert durchgeführt. Häufig erfolgt sie in Kombination mit anderen endokrinologischen Parametern zur umfassenden Beurteilung des fetoplazentaren Systems. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmung von freiem Estriol (E3) oder humanem Choriongonadotropin (hCG).
Tipp: Die Kombination der GOÄ 4028 mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 ist bei entsprechender Indikation sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass die Blutentnahme nur einmal pro Sitzung berechnet werden darf, unabhängig davon, wie viele Laborparameter anschließend aus dieser Probe bestimmt werden.
Auch die Kombination mit sonografischen Leistungen (z. B. GOÄ-Ziffer 415 für die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft) ist im Rahmen eines komplexen Überwachungsschemas absolut üblich und abrechnungstechnisch vollkommen zulässig.
Ziffer 4028 in der neuen GOÄ
Die Plazentalaktogen-Bestimmung (HPL) mittels Ligandenassay ist in der neuen GOÄ auf eine Indikation begrenzt:
- 12021 Plazentalaktogen (HPL) zur Abklärung einer Risiko-Schwangerschaft (30,38 €)
Für andere Anlässe der HPL-Bestimmung sieht der Entwurf keinen gleichweit formulierten Nachfolger vor. Die Indikationsbeschränkung auf die Risiko-Schwangerschaft ist neu gegenüber der alten unbeschränkten Ziffer. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 16,76 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4028
Was hat nicht gestimmt?