GOÄ 4043: HGH-Bestimmung rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4043
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Wachstumshormon (HGH)
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 23,46 € 1,1x
Höchstsatz 26,52 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4043

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Wachstumshormon (HGH)

Die GOÄ-Ziffer 4043 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung des humanen Wachstumshormons (HGH) im Serum oder Plasma mittels eines Ligandenassays. Zu den typischen Methoden gehören der Radioimmunoassay (RIA), der Enzymimmunoassay (EIA) oder moderne Chemilumineszenz-Assays (CLIA).

In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine separate Berechnung dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen ist daher nicht zulässig. Zudem bestimmt die Legende der Ziffer, dass die untersuchten Parameter zwingend auf der Rechnung anzugeben sind.

GOÄ 4043 in der Praxis: Diagnostik von Wachstumsstörungen und Hypophysenfunktion

Die Bestimmung von HGH ist ein zentraler Baustein in der endokrinologischen Diagnostik. Da die Sekretion von HGH pulsatil erfolgt, ist eine einmalige basale Bestimmung oft nur eingeschränkt aussagekräftig. Daher wird die GOÄ 4043 sehr häufig im Rahmen von dynamischen Funktionstests eingesetzt.

Typische Indikationen für diese Untersuchung sind der Verdacht auf einen Wachstumshormonmangel bei Kindern mit Minderwuchs oder der Verdacht auf eine Überproduktion (Akromegalie) bei Erwachsenen. Zu den Standardtests gehören der Insulin-Toleranztest, der Arginin-Stimulationstest oder der orale Glukosetoleranztest (oGTT) zur Suppressionstherapie. Bei diesen Tests werden dem Patienten zu definierten Zeitpunkten mehrere Blutproben entnommen, was eine mehrfache Berechnung der Ziffer am selben Tag rechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4043

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Akromegalie bei Erwachsenen

Ein erwachsener Patient stellt sich mit klinischen Zeichen einer Akromegalie vor. Zur Diagnosesicherung wird ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) mit HGH-Suppression durchgeführt. Es erfolgen Blutentnahmen vor der Glukosegabe sowie 30, 60 und 120 Minuten danach.

Die vier gewonnenen Blutproben werden separat auf HGH analysiert. Die Abrechnung erfolgt durch den Ansatz von viermal der GOÄ-Ziffer 4043 (jeweils zum 1,15-fachen Satz). Zusätzlich können die Blutentnahmen nach GOÄ 250 und die Glukosebestimmungen berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Abklärung von Minderwuchs bei einem Kind

Bei einem siebenjährigen Kind mit ausgeprägtem Minderwuchs soll ein Wachstumshormonmangel ausgeschlossen werden. Es wird ein Arginin-Stimulationstest durchgeführt, bei dem basal sowie nach 30, 60 und 90 Minuten Blut entnommen wird.

Da die Stimulation des HGH-Spiegels an vier verschiedenen Messpunkten analysiert wird, ist die viermalige Berechnung der GOÄ-Ziffer 4043 medizinisch begründet und voll erstattungsfähig. Die genauen Entnahmezeiten müssen in der Dokumentation festgehalten werden.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Hypophysen-Operation

Ein Patient nach operativer Entfernung eines HGH-produzierenden Hypophysenadenoms stellt sich zur Routinekontrolle vor. Es wird eine einfache basale HGH-Bestimmung durchgeführt.

In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 4043 einmalig zum Regelhöchstsatz von 1,15 berechnet. Der Parameter "HGH" wird auf der Liquidation explizit ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4043: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4043 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt unmissverständlich vor, dass der Name des untersuchten Hormons aufgeführt sein muss. Fehlt das Kürzel "HGH" oder die Bezeichnung "Wachstumshormon", führt dies regelmäßig zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Mehrfachabrechnung bei Funktionstests. Private Kostenträger neigen dazu, die mehrfache Berechnung am selben Tag als unzulässige Doppelbestimmung abzulehnen. Hier muss klar argumentiert werden, dass es sich um zeitlich getrennte Probenentnahmen im Rahmen eines dynamischen Tests handelt und nicht um eine doppelte Analyse derselben Probe.

Achtung: Die Doppelbestimmung aus ein und derselben Blutprobe zur internen Labor-Qualitätssicherung ist mit der Ziffer abgegolten. Nur die Analyse von physiologisch zu unterschiedlichen Zeiten gewonnenen Proben rechtfertigt den mehrfachen Ansatz der GOÄ 4043 an einem Kalendertag.

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Dokumentation der GOÄ 4043: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation und der genaue Ablauf des Funktionstests detailliert festgehalten werden. Insbesondere bei Stimulationstests müssen die exakten Uhrzeiten der Blutentnahmen dokumentiert sein.

Auch die Laborbefunde selbst müssen inklusive der herstellerspezifischen Referenzbereiche archiviert werden. Dies erleichtert im Falle einer Prüfung den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Untersuchung.

Dokumentationsbeispiel: V. a. Wachstumshormonmangel bei Minderwuchs. Durchführung Arginin-Stimulationstest. Blutentnahmen: 08:15 Uhr (basal), 08:45 Uhr (+30 min), 09:15 Uhr (+60 min), 09:45 Uhr (+90 min). Bestimmung von HGH (GOÄ 4043) aus allen vier Proben zur Beurteilung der hypophysären Sekretionsleistung.

GOÄ 4043: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) unterliegt die GOÄ 4043 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (23,46 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (26,52 €). Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Als Begründung für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz kommen beispielsweise schwierige Probenverhältnisse in Betracht. Stark lipämische oder hämolytische Seren, die eine aufwendige Vorbehandlung im Labor erfordern, können einen solchen Mehraufwand rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

In der endokrinologischen Praxis wird die GOÄ 4043 selten isoliert angewendet. Häufig erfolgt die Kombination mit der Bestimmung von IGF-1 (Insulin-like Growth Factor 1), da dieser Parameter die HGH-Sekretion der letzten Tage widerspiegelt und weniger schwankt. IGF-1 wird in der Regel nach GOÄ 4040 abgerechnet.

Zudem können für die Durchführung der Blutentnahmen die Ziffer 250 GOÄ und für die Beratung des Patienten im Vorfeld oder Nachgang die Ziffern 1, 3 oder 34 GOÄ herangezogen werden, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Tipp: Kombinieren Sie bei der Diagnostik der Akromegalie die HGH-Bestimmung (GOÄ 4043) stets mit der Bestimmung von IGF-1 (GOÄ 4040). Diese Kombination liefert die höchste diagnostische Sicherheit und ist gebührenrechtlich vollkommen unabhängig voneinander berechenbar.

Ziffer 4043 in der neuen GOÄ

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Die Wachstumshormon-Bestimmung (HGH/STH) mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12034 — „Wachstumshormon (Somatotropin, GH, STH)" — mit 22,35 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 23,46 €). Die neue Legende nennt Serum oder Plasma; für Stimulationstests oder Stimulations-Suppressionstests gelten eigenständige Testziffern.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4043

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4043 beträgt 23,46 Euro bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungssatzes. Für Speziallaborleistungen des Abschnitts M III gilt dieser reduzierte Gebührenrahmen. Ein Überschreiten bis zum Höchstsatz von 1,3 (26,52 Euro) ist nur mit einer besonderen medizinischen Begründung zulässig.
Ja, die GOÄ-Ziffer 4043 darf für jede im Rahmen eines medizinisch indizierten Stimulationstests entnommene Blutprobe einzeln abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Proben zu unterschiedlichen Zeiten gewonnen und separat analysiert wurden. Die genauen Entnahmezeiten müssen auf der Rechnung oder in der Dokumentation nachvollziehbar sein.
Auf der Liquidation muss zwingend der konkrete untersuchte Parameter, in diesem Fall 'HGH' oder 'Wachstumshormon', angegeben werden. Dies ist eine explizite Vorgabe der Leistungsbeschreibung der GOÄ 4043. Ohne diese Angabe gilt die Rechnung als formal fehlerhaft und kann beanstandet werden.
Ja, die Bestimmung von HGH nach GOÄ 4043 und die Bestimmung von IGF-1 nach GOÄ 4040 sind nebeneinander berechenbar. Da es sich um zwei unterschiedliche physiologische Parameter handelt, ist die gemeinsame Abrechnung bei entsprechender Indikation medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich zulässig. Beide Parameter müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Satz erfordert außergewöhnliche Umstände bei der Probenvorbereitung oder Analyse. Typische Begründungen sind stark lipämische oder hämolytische Proben, die einen erheblichen Mehraufwand bei der Aufbereitung erforderten. Auch eine extrem dringliche Notfallanalyse außerhalb der regulären Laborzeiten kann eine Steigerung rechtfertigen.
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