GOÄ 4093: Cortisoltagesprofil korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4093
Cortisoltagesprofil (Viermalige Bestimmung von Cortisol)
Punktzahl 1000  
Einfachsatz 58,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,03 € 1,1x
Höchstsatz 75,78 € 1,3x

Das Cortisoltagesprofil nach GOÄ 4093 dient dem Nachweis eines gestörten zirkadianen Rhythmus. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung und Abgrenzung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4093

GOÄ-Ziffer 4093: Cortisoltagesprofil (Viermalige Bestimmung von Cortisol) - Punktzahl: 1000

Die Gebührenordnungsziffer 4093 beschreibt das klassische Cortisoltagesprofil im Rahmen der endokrinologischen Funktionsdiagnostik. Diese Leistung umfasst die viermalige Bestimmung von Cortisol innerhalb eines definierten Zeitraums von 24 Stunden. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste) verortet.

Die medizinische Notwendigkeit dieser Untersuchung ergibt sich aus der Überprüfung der zirkadianen Rhythmik der Cortisolsekretion. Da die Nebennierenrinde das Hormon physiologisch in Schüben mit einem Maximum am frühen Morgen ausschüttet, erfordert die Beurteilung dieser Dynamik zwingend mehrere Messpunkte über den Tag verteilt.

GOÄ 4093 in der Praxis: Diagnostik des zirkadianen Rhythmus

In der klinischen Praxis dient das Cortisoltagesprofil primär dem Ausschluss oder dem Nachweis eines Cushing-Syndroms (Hypercortisolismus). Die standardmäßigen Entnahmezeiten für die vier Proben liegen üblicherweise bei 8:00, 12:00, 18:00 und 24:00 Uhr. Als Probenmaterial kann entweder Serum/Plasma oder Speichel herangezogen werden.

Bei der Verwendung von Serum oder Plasma ist für die Mitternachts-Entnahme aus praktischen Gründen meist eine stationäre Aufnahme des Patienten erforderlich. Die Speichelanalytik hingegen ermöglicht eine vollkommen ambulante Durchführung, da der Patient die Proben zu den vorgegebenen Zeiten selbstständig zu Hause gewinnen kann.

Tipp: Die ambulante Speichelgewinnung erhöht die Patienten-Compliance erheblich und vermeidet stressbedingte Verfälschungen der Cortisolwerte, die bei einer nächtlichen Venenpunktion im stationären Setting auftreten können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4093

Fallbeispiel 1: Ambulantes Cortisoltagesprofil aus Speichel

Ein Patient stellt sich mit klinischen Zeichen eines Cushing-Syndroms (Stammfettsucht, Plethora) in der endokrinologischen Schwerpunktpraxis vor. Zur Abklärung der zirkadianen Rhythmik wird ein ambulantes Profil mittels Speichelproben veranlasst. Der Patient entnimmt die Proben selbstständig um 8, 12, 18 und 24 Uhr.

Die Abrechnung dieses kompletten Profils erfolgt über die Ziffer 4093 GOÄ zum Regelsatz (1,15-fach). Die Materialkosten für die Speichel-Entnahmesets können zusätzlich gemäß Paragraph 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 2: Stationäres Cortisoltagesprofil aus Serum

Bei einer Patientin mit hochgradigem Verdacht auf ein ACTH-produzierendes Hypophysenadenom ist eine präzise Serum-Analytik indiziert. Die Patientin wird stationär aufgenommen, und es wird tagsüber ein venöser Verweilkatheter gelegt, um die nächtliche Blutentnahme im Schlaf nicht zu stören.

Neben den stationären Pflegesätzen und den ärztlichen Basisleistungen wird das labormedizinische Profil mit der GOÄ-Ziffer 4093 abgerechnet. Die viermalige Blutentnahme selbst ist mit den Laborleistungen abgegolten, sofern sie im eigenen Labor erbracht wird.

Fallbeispiel 3: Ausschlussdiagnostik bei unklarem Befund

Ein Patient zeigt grenzwertig erhöhte morgendliche Cortisolwerte. Zum Ausschluss einer autonomen Sekretion wird ein Tagesprofil veranlasst, welches einen flachen Kurvenverlauf ohne den physiologischen nächtlichen Abfall zeigt. Dies erhärtet den Verdacht auf eine autonome Cortisol-Sekretion.

Die Erbringung und Auswertung der vier Messungen berechtigt zur Abrechnung der GOÄ 4093. Aufgrund des pathologischen Befundes schließt sich in den Folgetagen ein Dexamethason-Hemmtest an.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4093: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler im Zusammenhang mit der GOÄ 4093 ist die fehlerhafte Abrechnung bei reduzierten Testprotokollen. Wird in der modernen Praxis auf das vollständige Profil verzichtet und stattdessen nur das hochsensitive Mitternachts-Cortisol als Einzelwert bestimmt, darf die GOÄ 4093 nicht herangezogen werden.

In diesem Fall ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 4020 (Cortisol, Einzelbestimmung) abrechenbar. Eine missbräuchliche Deklaration einer Einzelmessung als Tagesprofil führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig zur vollständigen Honorarkürzung.

Achtung: Die Bestimmung des Mitternachts-Cortisols an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zur Verifizierung darf nicht als ein Tagesprofil nach GOÄ 4093 zusammengefasst werden. Hier sind zweimal die GOÄ 4020 an den jeweiligen Untersuchungstagen anzusetzen.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Ziffer 4093 bereits eine viermalige Bestimmung impliziert. Die zusätzliche Nebeneinanderberechnung von Einzelbestimmungen nach GOÄ 4020 für denselben Untersuchungstag ist für diese vier Proben ausgeschlossen.

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Dokumentation der GOÄ 4093: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die exakten Entnahmezeiten aller vier Proben sowie das verwendete Probenmaterial (Serum/Plasma oder Speichel) dokumentiert sein.

Besonders bei der ambulanten Speichelgewinnung sollte vermerkt werden, dass der Patient detailliert instruiert wurde (z. B. Verzicht auf Nahrungsaufnahme und Zähneputzen vor der Entnahme). Dies sichert die Präanalytik und stützt die medizinische Plausibilität der Abrechnung.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf Cushing-Syndrom. Ambulantes Cortisoltagesprofil aus Speichel durchgeführt mit Probenentnahme um 08:00, 12:00, 18:00 und 24:00 Uhr. Der zirkadiane Rhythmus ist aufgehoben.

GOÄ 4093: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 4093 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach (67,03 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (75,78 €) ist nur unter Angabe einer fundierten, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können beispielsweise eine extrem erschwerte Probenaufbereitung im Labor oder erhebliche präanalytische Besonderheiten beim Patienten sein. Reine Organisationsprobleme der Praxis rechtfertigen eine Steigerung hingegen nicht.

Typische Ziffernkombinationen

Das Cortisoltagesprofil wird häufig als Screening-Test eingesetzt. Bei unklaren oder pathologischen Befunden ist die Kombination mit weiteren endokrinologischen Tests sinnvoll und abrechnungsfähig. Häufig kombiniert wird die Untersuchung mit dem Dexamethason-Hemmtest (GOÄ-Ziffern 4097, 4098 oder 4099) sowie der Bestimmung der freien Cortisol-Ausscheidung im 24-Stunden-Urin (GOÄ 4020).

Ziffer 4093 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4093 wird zur Nummer 11842 — „Cortisol-Tagesprofil Abklärung Cushing-Syndrom; Serum oder Plasma, Speichel; viermal Cortisol; Auswertung: apparativ-quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 40,93 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 67,03 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4093

Nein, für die alleinige Bestimmung des Mitternachts-Cortisols darf die GOÄ 4093 nicht abgerechnet werden. In diesem Fall ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 4020 für eine Einzelbestimmung anzusetzen. Das Cortisoltagesprofil nach GOÄ 4093 setzt zwingend eine viermalige Bestimmung voraus.
Für die GOÄ-Ziffer 4093 gilt als Laborleistung des Abschnitts M ein Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer detaillierten medizinischen Begründung zulässig. Höhere Sätze über 1,3-fach hinaus sind für Laborleistungen ausgeschlossen.
Ja, die Nebeneinanderberechnung des Cortisoltagesprofils und eines Dexamethason-Hemmtests (GOÄ 4097–4099) ist zulässig. Da es sich um unterschiedliche diagnostische Verfahren zum Ausschluss eines Hypercortisolismus handelt, können beide Tests bei entsprechender Indikation nebeneinander abgerechnet werden.
Die reine Gewinnung von Speichel durch den Patienten im ambulanten Umfeld ist nicht gesondert nach GOÄ berechenbar. Lediglich die anschließende Laboranalyse der vier Proben wird über die GOÄ-Ziffer 4093 abgerechnet. Eventuelle Materialkosten für die Speichel-Entnahmesets können jedoch gemäß Paragraph 10 GOÄ geltend gemacht werden.
Die GOÄ-Ziffer 4093 unterscheidet tariflich nicht zwischen den Probenmaterialien Serum, Plasma oder Speichel. Beide Analyseverfahren werden identisch mit der Ziffer 4093 abgerechnet, sofern vier Bestimmungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei Serum-Bestimmungen ist jedoch häufig zusätzlich die stationäre Überwachung medizinisch zu begründen.
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