Der Glukosesuppressionstest nach GOÄ 4101 ist der Goldstandard bei Akromegalie-Verdacht. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4101
Glukosesuppressionstest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Insulin)
Die GOÄ-Ziffer 4101 beschreibt eine komplexe laborchemische Funktionsuntersuchung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste). Diese Leistung umfasst die sechsmalige Bestimmung von drei zentralen Parametern: Glukose, Wachstumshormon (HGH) und Insulin. Insgesamt werden im Rahmen dieses Tests somit 18 Einzelbestimmungen durchgeführt und ausgewertet.
Das primäre Ziel dieses Funktionstests ist die Überprüfung der Supprimierbarkeit des Wachstumshormons durch eine standardisierte orale Glukosebelastung. Unter physiologischen Bedingungen führt der sprunghafte Anstieg des Blutzuckerspiegels zu einer fast vollständigen Unterdrückung der HGH-Ausschüttung. Bleibt diese Suppression aus, liegt der dringende Verdacht auf eine autonome HGH-Sekretion nahe.
GOÄ 4101 in der Praxis: Diagnostik bei Akromegalie-Verdacht
In der klinischen Praxis wird der Glukosesuppressionstest auch als HGH-Suppressionstest bezeichnet. Er gilt als der unumstrittene Goldstandard zur Diagnosesicherung einer Akromegalie bei Erwachsenen oder eines hypophysären Riesenwuchses (Gigantismus) bei Kindern. Meist liegt diesen Erkrankungen ein gutartiges, Wachstumshormon-produzierendes Adenom des Hypophysenvorderlappens zugrunde.
Die Durchführung erfolgt streng am nüchternen Patienten nach einer nächtlichen Nahrungskarenz. Nach einer ersten Blutentnahme zur Bestimmung der Ausgangswerte erfolgt die orale Gabe von 75 Gramm Glukose gelöst in Wasser. In festgelegten Intervallen von 30, 60, 90 und 120 Minuten nach dem Probetrunk werden die weiteren Blutproben entnommen, um den Verlauf präzise zu dokumentieren.
Tipp: Vor der Durchführung des aufwendigen Suppressionstests empfiehlt sich die Bestimmung des basalen IGF-1-Wertes. Ein normaler IGF-1-Spiegel schließt einen HGH-Exzess in den allermeisten Fällen bereits zuverlässig aus, wodurch dem Patienten der Belastungstest erspart werden kann.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4101
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei klinischem Verdacht auf Akromegalie
Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit typischen klinischen Veränderungen wie einer Vergrößerung der Akren und veränderten Gesichtszügen vor. Die laborchemische Voruntersuchung zeigt ein deutlich erhöhtes IGF-1 im Serum. Zur Diagnosesicherung wird ein standardisierter Glukosesuppressionstest durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 4101 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Postoperative Verlaufskontrolle nach Hypophysenadenom-Resektion
Bei einer Patientin wurde vor drei Monaten ein HGH-produzierendes Hypophysenadenom operativ entfernt. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs und zum Ausschluss von Restgewebe wird der HGH-Suppressionstest durchgeführt. Da die HGH-Konzentration unter Glukosebelastung auf unter 1,0 µg/l abfällt, gilt die Patientin als biochemisch geheilt. Die Leistung wird korrekt über die Ziffer 4101 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle unter medikamentöser Behandlung
Ein Patient mit inoperabler Akromegalie wird dauerhaft mit Somatostatin-Analoga therapiert. Zur regelmäßigen Überprüfung der medikamentösen Suppression wird der Test in der Praxis durchgeführt. Aufgrund von extrem schwierigen Venenverhältnissen gestaltet sich die sechsmalige Blutentnahme als hochgradig zeitaufwendig. Die Abrechnung der Ziffer 4101 erfolgt hier mit dem 1,3-fachen Höchstsatz unter Angabe der Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4101: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche, separate Berechnung der Einzelparameter. Die Bestimmungen von Glukose, HGH und Insulin dürfen am Testtag nicht zusätzlich über die Ziffern 3514, 4043 oder 4025 abgerechnet werden. Diese Einzelleistungen sind durch die Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M vollständig mit der Ziffer 4101 abgegolten.
Ebenso beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig, wenn die geforderte Anzahl an Bestimmungen nicht exakt eingehalten wurde. Der Leistungstext verlangt zwingend eine sechsmalige Bestimmung aller drei Parameter. Wird der Test vorzeitig abgebrochen oder unvollständig durchgeführt, darf die Ziffer 4101 nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
Achtung: Achten Sie darauf, dass auch die labortechnische Dokumentation alle 18 Einzelwerte lückenlos ausweist. Fehlen Werte in der Dokumentation, droht bei einer nachträglichen Rechnungsprüfung die vollständige Honorarkürzung für diesen Funktionstest.
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Dokumentation der GOÄ 4101: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der medizinischen Indikation auch der genaue Ablauf des Tests festgehalten werden. Dazu gehören die exakten Uhrzeiten der jeweiligen Blutentnahmen sowie die Bestätigung der oralen Glukosegabe von 75 Gramm.
Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten während des zweistündigen Testverlaufs, wie beispielsweise Kreislaufinstabilitäten des Patienten, vermerkt werden. Diese Notizen dienen im Nachgang auch als fundierte Basis für eine eventuelle Faktorerhöhung des Gebührensatzes.
Dokumentation: Glukosesuppressionstest bei V. a. Akromegalie (IGF-1 zuvor erhöht). Patient nüchtern seit 22:00 Uhr des Vorabends. 1. BE um 08:00 Uhr (-30 Min), 2. BE um 08:30 Uhr (0 Min). Gabe von 75g Glukose in 250ml Wasser oral (Trinkzeit 4 Min). Weitere Blutentnahmen planmäßig nach 30, 60, 90 und 120 Minuten. Keine Komplikationen.
GOÄ 4101: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4101 um eine Leistung des Abschnitts M III handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz und der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum maximalen Höchstsatz von 1,3 erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein extrem zeitaufwendiger Venenstatus oder die Notwendigkeit einer engmaschigen ärztlichen Überwachung bei metabolischen Instabilitäten.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer 4101 können die notwendigen Blutentnahmen berechnet werden. Hierbei ist zu prüfen, ob die mehrfachen venösen Punktionen über die Ziffer 250 GOÄ separat angesetzt werden können. Zudem ist im Vorfeld des Tests die Bestimmung von IGF-1 (GOÄ-Ziffer 4060) ein Standardverfahren, das regelhaft auf einer separaten Rechnung oder am Vortag auftaucht.
Ziffer 4101 in der neuen GOÄ
Ziffer 4101 (Glukosesuppressionstest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Insulin), bisher beim 2,3-fachen Satz: 257,39 €) wird in der neuen GOÄ aufgeteilt. Die Haupttestleistung bildet Nummer 11875 — „Wachstumshormon-(GH-)Suppressions-Test Abklärung Akromegalie; Serum oder Plasma; sechsmal Wachstumshormon (GH), zweimal Glukose; Auswertung: apparativ-quantitativ-deskriptiv.“ — mit festem Satz von 136,25 €.
Die im alten Test zusätzlich enthaltene Bestimmung wird separat über Nummer 12009 abgerechnet — „Insulin Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit 10,15 € je Bestimmung (je Bestimmung; alte Leistung nennt sechsmal Insulin).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4101
Was hat nicht gestimmt?