GOÄ 4106: Insulinhypoglykämietest korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4106
Insulinhypoglykämietest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Cortisol)
Punktzahl 3840  
Einfachsatz 223,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 257,39 € 1,1x
Höchstsatz 290,97 € 1,3x

Der Insulinhypoglykämietest nach GOÄ 4106: Erfahren Sie alles über Abrechnungsvoraussetzungen, Fallbeispiele und die Vermeidung von Honorarverlusten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4106

Insulinhypoglykämietest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Cortisol)

Die GOÄ-Ziffer 4106 beschreibt eine hochspezifische laborchemische Funktionsuntersuchung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 15 (Funktionsteste). Diese Leistung umfasst die strukturierte Durchführung des Insulinhypoglykämietests (IHT), welcher als Goldstandard in der Endokrinologie gilt.

Inbegriffen in der Ziffer ist die sechsmalige Bestimmung der Parameter Glukose, Wachstumshormon (HGH) und Cortisol zu definierten Zeitpunkten. Die Ziffer deckt somit die gesamte laboranalytische Auswertung dieser spezifischen Testreihe ab.

GOÄ 4106 in der Praxis: Indikationen und Testprotokolle

Der Insulinhypoglykämietest dient der definitiven Abklärung eines vermuteten Wachstumshormonmangels (HGH-Mangel) oder einer Störung der ACTH-Cortisol-Funktionsachse. Durch die gezielte Induktion einer Hypoglykämie mittels intravenöser Gabe von Normalinsulin (0,1 IE/kg Körpergewicht) wird ein starker physischer Stressreiz gesetzt, der physiologisch zu einer maximalen Ausschüttung von HGH und ACTH führt.

Aufgrund der potenziellen Risiken einer schweren Hypoglykämie muss dieser Test unter engmaschiger ärztlicher Überwachung, meist im stationären Rahmen, durchgeführt werden. Das Standardprotokoll sieht eine basale Blutentnahme vor der Insulingabe sowie weitere Entnahmen nach 15, 30, 45, 60 und 90 Minuten vor.

Achtung: Wegen der Gefahr schwerer hypoglykämischer Komplikationen sollte der Test bei Kindern erst ab einem Alter von über 4 Jahren und unter ständiger ärztlicher Präsenz durchgeführt werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4106

Fallbeispiel 1: Verdacht auf hypophysären Kleinwuchs bei einem Kind

Ein 6-jähriges Kind stellt sich mit ausgeprägtem Minderwuchs vor. Zur definitiven Diagnose eines HGH-Mangels wird ein Insulinhypoglykämietest stationär durchgeführt. Die HGH-Konzentration bleibt zu allen Messpunkten unter 5,0 µg/l, was die Diagnose eines kompletten Wachstumshormonmangels sichert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4106 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer sekundären Nebennierenrindeninsuffizienz

Bei einem erwachsenen Patienten mit Verdacht auf eine HVN-Insuffizienz zeigen die Basalwerte keine eindeutigen Ergebnisse. Der IHT wird zur Überprüfung der ACTH-Cortisol-Funktionsachse eingesetzt. Da die Cortisol-Konzentration im Verlauf auf über 200 µg/l ansteigt, kann eine Insuffizienz sicher ausgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 4106.

Fallbeispiel 3: Durchführung eines Arginin-Infusionstests als Alternative

Bei einem Patienten mit Kontraindikationen gegen eine insulininduzierte Hypoglykämie wird ein Arginin-Infusionstest durchgeführt. Da dieser Test analog zur Ziffer 4106 bewertet wird, erfolgt die Abrechnung der sechsmaligen HGH- und Glukosebestimmung analog nach GOÄ 4106a.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4106: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der zusätzlichen, separaten Abrechnung der Einzelparameter. Die Bestimmung von Glukose (z. B. nach Nr. 3560), Cortisol (Nr. 4020) oder HGH (Nr. 4043) während des laufenden Tests ist mit der Gebühr nach GOÄ 4106 abgegolten und darf nicht nebeneinander berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn das geforderte sechsmalige Entnahmeschema nicht vollständig dokumentiert ist. Weicht das Testprotokoll ab und werden weniger als sechs Bestimmungen durchgeführt, ist die Ziffer 4106 nicht in voller Höhe ansetzbar.

Tipp: Sollten zusätzliche engmaschige Glukose-Messungen (z. B. alle 5 Minuten als Bedside-Test) medizinisch notwendig sein, können diese unter Umständen separat begründet oder über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden.

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Dokumentation der GOÄ 4106: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist für die rechtssichere Abrechnung der GOÄ 4106 unerlässlich. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten der Insulingabe sowie aller sechs Blutentnahmen präzise festgehalten werden. Auch die verabreichte Insulindosis in Relation zum Körpergewicht des Patienten muss dokumentiert sein.

Zusätzlich sollten eventuelle klinische Symptome der Hypoglykämie und die Vitalparameter während des gesamten Testverlaufs protokolliert werden. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit der stationären Überwachung ab.

Dokumentation: Insulinhypoglykämietest am [Datum] von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]. Patient nüchtern, venöser Zugang vorhanden. Gabe von 0,1 IE/kg Normalinsulin i.v. Blutentnahmen für Glukose, HGH, Cortisol zu den Zeitpunkten 0, 15, 30, 45, 60, 90 Minuten ordnungsgemäß durchgeführt und laborchemisch analysiert.

GOÄ 4106: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 4106 um eine Leistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten oder eines ungewöhnlichen Zeitaufwands zulässig. Dies kann beispielsweise bei extrem schwierigen Venenverhältnissen oder verzögertem Eintritt der Hypoglykämie der Fall sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Laborleistung nach GOÄ 4106 können die klinischen Begleitdienstleistungen separat abgerechnet werden. Hierzu gehören das Legen des Verweilkatheters (GOÄ 272) sowie die eigentliche Infusion oder Injektion (GOÄ 252 bzw. 253). Auch die stationäre Überwachung oder die Beratung des Patienten im Vorfeld sind gesondert berechnungsfähig.

Ziffer 4106 in der neuen GOÄ

Ziffer 4106 (Insulinhypoglykämietest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Cortisol), bisher beim 2,3-fachen Satz: 257,39 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 11855 „Insulin-Hypoglykämie-(IHT-)Test Abklärung Wachstumshormonmangel und/oder ACTH-Cortisol-Funktionsachse“ (461,96 €) — bei: Insulinhypoglykämietest (IHT)
  • 11856 „Insulin-Hypoglykämie-Test (GH) Abklärung kindlicher Wachstumshormonmangel“ (187,42 €) — bei: Insulinhypoglykämietest (IHT)
  • 11839 „Arginin-Infusionstest Abklärung Wachstumshormonmangel“ (134,10 €) — bei: Arginin-Infusionstest

Je nach Konstellation sind 134,10 € bis 461,96 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4106

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 4106 beträgt 223,82 € bei einer Bewertung mit 3840 Punkten. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes von 1,15-fach belaufen sich die Kosten auf 257,39 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 290,97 €.
Die GOÄ-Ziffer 4106 umfasst die sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon (HGH) und Cortisol. Eine separate Abrechnung dieser Einzelparameter während des Tests ist nicht zulässig. Alle labortechnischen Analysen dieser Werte sind mit der Ziffer abgegolten.
Ja, der Arginin-Infusionstest kann analog nach der GOÄ-Ziffer 4106 abgerechnet werden. Da der Testablauf und der Aufwand der sechsmaligen HGH- und Glukosebestimmung vergleichbar sind, ist diese Analogbewertung fachlich etabliert. Es empfiehlt sich, die Kennzeichnung mit einem „a“ (4106a) vorzunehmen.
Beanstandungen erfolgen meist aufgrund unvollständiger Dokumentation des sechsmaligen Entnahmeschemas oder der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Einzelparametern. Private Krankenversicherungen fordern den Nachweis aller sechs Messzeitpunkte ein. Auch die medizinische Notwendigkeit der stationären Durchführung wird gelegentlich hinterfragt.
Neben der Laborziffer 4106 können klinische Leistungen wie das Legen eines Verweilkatheters nach GOÄ 272 berechnet werden. Auch die intravenöse Injektion des Insulins nach GOÄ 252 oder 253 ist separat ansetzbar. Beratungen und körperliche Untersuchungen im Vorfeld sind ebenfalls gesondert berechnungsfähig.
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