GOÄ 4140: Folsäure & Vitamin B12 korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4140
Folsäure und/oder Vitamin B12 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die Abrechnung von Folsäure und Vitamin B12 nach GOÄ-Ziffer 4140 birgt durch die und/oder-Einschränkung Tücken. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4140

Folsäure und/oder Vitamin B12 , Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 4140 beschreibt die quantitative Bestimmung von Folsäure und/oder Vitamin B12 mittels eines Ligandenassays. Diese Laboruntersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 17 (Spurenelemente, Vitamine) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Ziffer deckt eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve vollständig ab.

Der Begriff Ligandenassay dient in der GOÄ als methodischer Oberbegriff für verschiedene immunologische und bindungsanalytische Testverfahren. Die Wahl des konkreten Testformats, ob getrennte Ansätze oder ein kombinierter Simulantest, hat keinen Einfluss auf die Berechnungsfähigkeit der Leistung.

GOÄ 4140 in der Praxis: Diagnostik von Mangelzuständen und Anämien

Die Bestimmung der Vitamine Folsäure und Vitamin B12 ist ein essenzieller Bestandteil der labormedizinischen Diagnostik bei Verdacht auf eine perniziöse Anämie oder makrozytäre Reifungsstörungen der Erythrozyten. Da beide Vitamine im C1-Stoffwechsel eng miteinander kooperieren, führt ein Mangel oft zu ähnlichen klinischen Symptomen wie hämatopoetischen Störungen oder neurologischen Defiziten. Eine gemeinsame Bestimmung ist daher medizinisch häufig sinnvoll.

Besondere Relevanz besitzt die Untersuchung bei definierten Risikogruppen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für Defizite. Hierzu zählen streng vegetarisch oder vegan lebende Personen, ältere Patienten sowie Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder nach bariatrischen Eingriffen. Auch unter der Einnahme bestimmter Medikamente wie Protonenpumpenhemmern ist die Überwachung der Serumspiegel indiziert.

Tipp: Bei klinischem Verdacht auf einen funktionellen Vitamin-B12-Mangel trotz grenzwertiger oder normaler Serumwerte empfiehlt sich die zusätzliche Bestimmung von Holotranscobalamin (Holo-TC) oder Methylmalonsäure.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4140

Fallbeispiel 1: Abklärung einer makrozytären Anämie

Ein Patient stellt sich mit chronischer Müdigkeit und Blässe vor. Das Blutbild zeigt einen erniedrigten Hämoglobinwert bei gleichzeitig erhöhtem mittlerem korpuskulärem Volumen (MCV). Zur Differenzialdiagnostik einer vermuteten perniziösen Anämie veranlasst der Arzt die Bestimmung von Vitamin B12 und Folsäure im Serum. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 4140, da beide Parameter trotz simultaner Bestimmung unter diese Ziffer fallen.

Fallbeispiel 2: Laborkontrolle bei veganer Ernährung

Eine schwangere Patientin, die sich seit mehreren Jahren vegan ernährt, wünscht eine Überprüfung ihres Mikronährstoffstatus. Aufgrund des hohen Risikos für Entwicklungsstörungen des Fötus bei mütterlichem Defizit ist die Bestimmung von Folsäure und Vitamin B12 medizinisch notwendig. Die Durchführung des Ligandenassays wird mit der GOÄ-Ziffer 4140 zum 1,15-fachen Regelhöchstsatz abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Analoge Bestimmung von Biotin (Vitamin H)

Bei einem Patienten unter langfristiger parenteraler Ernährung treten Haarausfall und ekzematöse Hautveränderungen auf. Zum Ausschluss eines Biotinmangels wird eine quantitative Bestimmung im Serum durchgeführt. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für Biotin enthält, erfolgt die Liquidation als analoge Bewertung über die GOÄ-Ziffer 4140.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4140: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer resultiert aus der Missachtung der und/oder-Verknüpfung im Leistungstext. Werden Folsäure und Vitamin B12 aus derselben Probe mittels Ligandenassay bestimmt, darf die Ziffer 4140 dennoch nur ein einziges Mal auf der Rechnung erscheinen. Eine zweifache Ansetzung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Kürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn unterschiedliche methodische Verfahren zum Einsatz kommen. Wird beispielsweise Vitamin B12 per Ligandenassay bestimmt, die Folsäure jedoch mittels Flüssigkeitschromatografie-Massenspektrometrie (LC-MS), ist die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4140 und GOÄ 4144 zulässig. Dies muss jedoch klar aus der Dokumentation und der Rechnung hervorgehen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 4140 für reine Screening-Untersuchungen ohne begründenden Verdacht oder Risikoprofil wird von Kostenträgern häufig abgelehnt. Eine präzise Indikationsstellung in der Patientenakte ist daher unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ 4140: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, die klinischen Symptome oder das Vorliegen eines Risikofaktors zweifelsfrei festgehalten werden. Auch die Einhaltung der Präanalytik, wie die Blutentnahme im nüchternen Zustand und der lichtgeschützte Transport der Probe, sollte vermerkt werden.

Bei der analogen Anwendung für die Biotin-Bestimmung muss die Analogie auf der Liquidation verständlich beschrieben werden. Der Verweis auf die gewählte Analogziffer und die tatsächliche erbrachte Leistung sichert die Erstattungsfähigkeit beim Privatpatienten.

Dokumentation: Verdacht auf Vitamin-B12-Mangel bei makrozytärer Anämie (MCV 104 fl). Blutentnahme nüchtern durchgeführt. Probe lichtgeschützt gelagert und transportiert. Bestimmung von Vitamin B12 und Folsäure mittels Ligandenassay nach GOÄ 4140.

GOÄ 4140: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen, bei dem der Regelhöchstsatz dem 1,15-fachen Satz entspricht. Der maximale Steigerungssatz liegt beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung, wie stark lipämische oder hämolytische Seren, verweist.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer umfassenden Anämiediagnostik wird die GOÄ 4140 häufig mit dem kleinen Blutbild nach GOÄ 3550 oder der Differenzierung des Blutausstrichs nach GOÄ 3680 kombiniert. Auch die Bestimmung von Homocystein nach GOÄ 4062 ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Abklärung von Stoffwechselstörungen. Alle diese Leistungen sind nebeneinander berechnungsfähig, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 4140 in der neuen GOÄ

Ziffer 4140 (Folsäure und/oder Vitamin B12, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €) wird in der neuen GOÄ je nach Indikation und Methode unterschiedlichen Leistungen zugeordnet:

  • 12883 „Folsäure (Folat) Serum oder Plasma, Erythrozyten (z.B. Hämolysat)“ (13,43 €) — bei: Folsäure bestimmt, Vitamin B12 nicht bestimmt
  • 12886 „Vitamin B12 Serum oder Plasma“ (14,16 €) — bei: Vitamin B12 bestimmt, Folsäure nicht bestimmt
  • 12883 „Folsäure (Folat) Serum oder Plasma, Erythrozyten (z.B. Hämolysat)“ (13,43 €) — bei: Folsäure und Vitamin B12 bestimmt
  • 12886 „Vitamin B12 Serum oder Plasma“ (14,16 €) — bei: Folsäure und Vitamin B12 bestimmt
  • 12881 „Biotin (Vitamin H) z.B. Serum oder Plasma“ (19,33 €, 1x je Untersuchung) — bei: Biotin (Vitamin H)-Bestimmung mittels Ligandenassay
  • 12884 „Holotranscobalamin (HoloTC)S Serum oder Plasma“ (34,39 €) — bei: Holotranscobalamin-(HoloTC)-Bestimmung als B12-Fraktions-Ligandenassay

Je nach Konstellation sind 13,43 € bis 34,39 € abrechenbar — die genaue Indikation und Dokumentation entscheiden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4140

Nein, die GOÄ-Ziffer 4140 ist durch die und/oder-Verknüpfung im Leistungstext nur einmal pro Untersuchungsgang berechnungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob nur ein Parameter oder beide Parameter bestimmt werden.
Da es für Biotin keine eigene Ziffer in der GOÄ gibt, erfolgt die Abrechnung analog nach der GOÄ-Ziffer 4140. Dies ist zulässig, da die Bestimmung von Biotin üblicherweise ebenfalls mittels Ligandenassay durchgeführt wird.
Für eine korrekte Bestimmung sollte die Blutentnahme beim nüchternen Patienten erfolgen. Zudem müssen die Proben zwingend lichtgeschützt transportiert und gelagert werden, da Vitamin B12 sehr instabil ist.
Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist bei Laborleistungen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Begründungen können extreme Probenbeschaffenheiten wie stark lipämische oder hämolytische Seren sein, die den Analyseaufwand erheblich erhöhen.
Ja, wenn Folsäure mittels Flüssigkeitschromatografie-Massenspektrometrie (LC-MS) und Vitamin B12 per Ligandenassay bestimmt wird, sind beide Leistungen nebeneinander berechnungsfähig. In diesem Fall wird Vitamin B12 nach GOÄ 4140 und Folsäure nach GOÄ 4144 abgerechnet.
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