GOÄ 4166: Gentamicin-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4166
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Gentamicin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4166

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Gentamicin

Die GOÄ-Ziffer 4166 beschreibt eine quantitative Laboruntersuchung zur Bestimmung des Aminoglykosid-Antibiotikums Gentamicin im Blut. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer hochspezifischen immunologischen Methode. Die Leistung umfasst laut offiziellem Text auch eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve zur Kalibrierung.

Als Leistung des Abschnitts M III (Spezielle Laboruntersuchungen) unterliegt diese Ziffer besonderen Abrechnungsbestimmungen. Eine wichtige Vorgabe ist, dass der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden muss. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft.

GOÄ 4166 in der Praxis: Therapeutisches Drug Monitoring von Gentamicin

Gentamicin ist ein hochwirksames Antibiotikum mit einer ausgeprägt schmalen therapeutischen Breite. Zu niedrige Konzentrationen führen zum Therapieversagen, während zu hohe Spiegel schwere nephrotoxische und ototoxische Nebenwirkungen auslösen können. Daher ist ein engmaschiges therapeutisches Drug Monitoring (TDM) bei fast jeder Therapie mit Gentamicin medizinisch indiziert.

In der Praxis erfolgt die Bestimmung meist zur Ermittlung von Spitzen- und Talspiegeln im Serum. Der Talspiegel wird unmittelbar vor der nächsten Gabe gemessen, um eine Akkumulation des Wirkstoffs auszuschließen. Der Spitzenspiegel, gemessen kurz nach der Infusion, sichert das Erreichen der bakteriziden Wirkkonzentration.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4166

Fallbeispiel 1: Routine-Talspiegel-Bestimmung

Bei einem Patienten mit einer schweren Pyelonephritis wird eine Therapie mit Gentamicin durchgeführt. Zur Vermeidung von Nierenschäden erfolgt am dritten Behandlungstag die Bestimmung des Talspiegels unmittelbar vor der anstehenden Infusion. Die Blutentnahme erfolgt morgens, die Analyse wird im praxiseigenen Labor durchgeführt. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4166 mit dem Regelhöchstsatz von 1,15.

Fallbeispiel 2: Bestimmung von Spitzen- und Talspiegel am selben Tag

Bei einer Patientin mit Endokarditis muss das Erreichen der therapeutischen Zielkonzentration exakt überprüft werden. Es erfolgen zwei getrennte Blutentnahmen: die erste direkt vor der Infusion (Talspiegel), die zweite eine Stunde nach Ende der Infusion (Spitzenspiegel). Beide Proben werden am selben Tag analysiert. Die GOÄ-Ziffer 4166 wird hierbei zweifach abgerechnet, wobei die jeweiligen Uhrzeiten der Blutentnahme auf der Rechnung dokumentiert werden.

Fallbeispiel 3: Engmaschige Überwachung bei eingeschränkter Nierenfunktion

Ein älterer Patient mit beginnender Niereninsuffizienz benötigt aufgrund einer Sepsis eine Gentamicin-Therapie. Wegen der verzögerten Ausscheidung droht eine schnelle Intoxikation. Es erfolgt eine tägliche Bestimmung des Wirkstoffspiegels. Neben der GOÄ-Ziffer 4166 werden zur Überwachung der Nierenfunktion auch Kreatinin und Harnstoff bestimmt und liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4166: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4166 ist das Fehlen der konkreten Rechnungsangabe des Parameters. Die bloße Angabe der Ziffer ohne das Wort „Gentamicin“ führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Der Verweis auf den Wirkstoff ist eine zwingende formale Voraussetzung.

Achtung: Wird die Ziffer 4166 am selben Tag mehrfach für Spitzen- und Talspiegelberechnungen angesetzt, müssen zwingend die unterschiedlichen Uhrzeiten der Blutentnahmen auf der Rechnung angegeben werden. Fehlen diese Angaben, wird die Mehrfachabrechnung meist als unzulässige Doppelbestimmung gestrichen.

Zudem ist darauf zu achten, dass für andere Antibiotika-Bestimmungen nicht fälschlicherweise die 4166 herangezogen wird. Für Wirkstoffe wie Tobramycin (GOÄ 4168) oder Amikacin (GOÄ 4165) existieren eigene, spezifische Gebührenordnungsziffern, die vorrangig zu nutzen sind.

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Dokumentation der GOÄ 4166: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die Indikation für das Monitoring klar ersichtlich sein. Dazu gehören Angaben zur aktuellen Dosierung des Antibiotikums sowie der exakte Entnahmezeitpunkt der Blutprobe im Verhältnis zur letzten Medikamentengabe.

Dokumentation: Indikation: TDM bei Gentamicin-Therapie. Blutentnahme (Talspiegel) um 07:55 Uhr, unmittelbar vor der nächsten Infusion (geplant für 08:00 Uhr). Laborwert Gentamicin: 0,8 µg/ml. Dosis beibehalten.

Tipp: Die Verwendung von standardisierten Laboranforderungsbögen, auf denen der Entnahmezeitpunkt und die Fragestellung (Spitzen- oder Talspiegel) bereits vorgedruckt sind, erleichtert die rechtssichere Dokumentation im Praxisalltag erheblich.

GOÄ 4166: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M III ist die Steigerung der GOÄ-Ziffer 4166 stark reglementiert. Der normale Steigerungsfaktor beträgt 1,15. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Medizinische Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei Neugeborenen oder eine akut lebensbedrohliche Intoxikationssituation sein, die eine sofortige, prioritäre Bearbeitung außerhalb der Routine erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von Gentamicin erfolgt selten isoliert. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250. Da Gentamicin nephrotoxisch wirkt, werden regelmäßig auch die Retentionsparameter Kreatinin (GOÄ-Ziffer 3584) und Harnstoff (GOÄ-Ziffer 3585) mitbestimmt. Diese Kombinationen sind am selben Behandlungstag vollumfänglich nebeneinander berechnungsfähig.

Ziffer 4166 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4166 wird zur Nummer 11661 — „Aminoglykoside(-Antibiotika), je Medikament, IA z.B. Amikacin, Gentamicin, Netilmicin, Tobramycin; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 19,25 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je Medikament. Das/Die untersuchte(n) Aminoglykosid(e) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4166

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4166 beträgt 16,76 € bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der einfache Gebührensatz beträgt 14,57 €.
Ja, eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist zulässig, wenn Spitzen- und Talspiegel zu unterschiedlichen Zeiten bestimmt werden. In diesem Fall müssen die genauen Uhrzeiten der Blutentnahmen auf der Rechnung angegeben werden. Dies dient dem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit getrennter Analysen.
Auf der Liquidation muss explizit der Parameter „Gentamicin“ angegeben werden. Die Leistungsbeschreibung schreibt vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung zu nennen sind. Eine bloße Nennung der Ziffer ohne den spezifischen Wirkstoffnamen ist nicht ausreichend.
Nein, die GOÄ-Ziffer 4166 ist spezifisch für die Bestimmung von Gentamicin reserviert. Für andere Aminoglykoside oder Antibiotika existieren eigene Ziffern im Abschnitt M III der GOÄ, wie beispielsweise die Ziffer 4168 für Tobramycin. Eine analoge Anwendung für andere Substanzen ist bei vorhandenen Spezialziffern nicht zulässig.
Bei der GOÄ-Ziffer 4166 darf maximal der 1,3-fache Satz (18,94 €) abgerechnet werden. Der medizinische Regelsatz für Laborleistungen liegt bei 1,15 (16,76 €). Eine Überschreitung des Regelsatzes erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf Besonderheiten des Einzelfalls eingeht.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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