GOÄ 4167: Lidocain-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4167
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Lidocain
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4167

Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve-Lidocain

Die GOÄ-Ziffer 4167 beschreibt eine spezialisierte Laboruntersuchung zur Bestimmung des Wirkstoffspiegels von Lidocain. Diese Analyse erfolgt mittels eines Ligandenassays, einer hochsensiblen immunologischen Methode. Die Leistung umfasst alle notwendigen Teilschritte, um ein präzises und verlässliches Messergebnis zu liefern.

In der Gebühr sind eventuelle Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits vollständig enthalten. Diese vorbereitenden und qualitätssichernden Maßnahmen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen ist der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation anzugeben.

2. GOÄ 4167 in der Praxis: Indikationen und therapeutisches Drug Monitoring

Lidocain wird klinisch sowohl als Lokalanästhetikum als auch als Klasse-Ib-Antiarrhythmikum eingesetzt. Aufgrund der geringen therapeutischen Breite des Wirkstoffs ist eine engmaschige Überwachung des Blutspiegels oft medizinisch notwendig. Ein therapeutisches Drug Monitoring (TDM) sichert den Therapieerfolg und minimiert das Risiko schwerer Nebenwirkungen.

Typische Indikationen für die Bestimmung nach GOÄ 4167 sind der Verdacht auf eine Lidocain-Intoxikation, die sich primär in zentralnervösen oder kardialen Symptomen äußert. Auch bei Patienten mit eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion ist die regelmäßige Überwachung indiziert, da der Abbau des Medikaments verzögert sein kann. Schließlich dient die Untersuchung der Dosisanpassung bei unzureichender klinischer Wirksamkeit.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4167

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Lidocain-Toxizität

Ein Patient unter kontinuierlicher intravenöser Lidocain-Therapie auf der Intensivstation zeigt neurologische Auffälligkeiten wie Unruhe und Muskelzuckungen. Zum Ausschluss einer Überdosierung erfolgt eine sofortige Blutentnahme zur Bestimmung des Wirkstoffspiegels. Die Analyse wird mittels Ligandenassay durchgeführt und als therapeutisches Drug Monitoring dokumentiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4167 mit dem Regelsatz von 1,15 (16,76 €).

Fallbeispiel 2: Therapiekontrolle bei eingeschränkter Organfunktion

Bei einer Patientin mit bekannter schwerer Niereninsuffizienz ist eine antiarrhythmische Therapie mit Lidocain erforderlich. Aufgrund des veränderten Verteilungsvolumens und der verzögerten Ausscheidung wird der Serumspiegel regelmäßig kontrolliert. Die Bestimmung erfolgt fachgerecht über die GOÄ 4167. Die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Parameters Lidocain auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Dosisanpassung bei mangelnder Wirksamkeit

Ein Patient zeigt trotz laufender Standarddosierung von Lidocain weiterhin therapieresistente ventrikuläre Extrasystolen. Zur Überprüfung, ob ein subtherapeutischer Wirkstoffspiegel vorliegt, wird eine Blutprobe ins Labor geschickt. Die Bestimmung mittels Ligandenassay bestätigt den Verdacht und ermöglicht eine gezielte Dosiserhöhung. Die Abrechnung der GOÄ 4167 erfolgt problemlos neben den allgemeinen Beratungsgebühren.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 4167: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung auszuweisen. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt die Bezeichnung "Lidocain" auf der Liquidation, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Abrechnung von Doppelbestimmungen. Da diese laut Leistungstext bereits in der Ziffer 4167 enthalten sind, darf für eine zweite Messung desselben Ansatzes keine zusätzliche Gebühr berechnet werden. Auch die Kombination mit anderen unspezifischen Screening-Verfahren für denselben Wirkstoff ist kritisch zu prüfen.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass der Name des Wirkstoffs (Lidocain) auf der Rechnung ausgedruckt wird. Ohne diesen Zusatz ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Prüfstellen sofort zurückgewiesen werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

5. Dokumentation der GOÄ 4167: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressforderungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation für das Drug Monitoring und der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme dokumentiert werden. Letzterer ist medizinisch entscheidend, um zwischen Tal- und Spitzenkonzentrationen zu differenzieren.

Zusätzlich sollten das Laborergebnis und die daraus resultierende therapeutische Konsequenz (z. B. Dosisanpassung oder Beibehaltung der Medikation) festgehalten werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme im Falle einer Nachfrage durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer.

Tipp: Vermerken Sie im Freitextfeld Ihrer Praxissoftware immer die Uhrzeit der Blutentnahme im Verhältnis zur letzten Medikamentengabe. Dies erleichtert bei Rückfragen den Nachweis der Plausibilität ungemein.

Dokumentation: Blutentnahme um 09:15 Uhr (Talspiegel) bei laufender Lidocain-Therapie wegen V.a. mangelnde Wirksamkeit. Bestimmung des Wirkstoffspiegels mittels Ligandenassay nach GOÄ 4167. Ergebnis: 1,2 µg/ml (subtherapeutisch). Konsequenz: Erhöhung der Infusionsrate nach Rücksprache.

6. GOÄ 4167: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ 4167 standardmäßig auf den Regelhöchstsatz von 1,15 begrenzt. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in seltenen, medizinisch besonders begründeten Einzelfällen möglich. Relevante Begründungen können ein extrem hoher Zeitdruck bei vitaler Bedrohung oder schwierige Probenaufbereitungen bei störenden Begleitsubstanzen sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4167 wird in der Praxis häufig mit der Blutentnahme nach GOÄ 250 kombiniert. Zudem ist die gleichzeitige Bestimmung von Retentionswerten wie Kreatinin (GOÄ 3584) oder Elektrolyten wie Kalium (GOÄ 3557) sinnvoll, um die Organfunktionen parallel zu überwachen. Bei der Kombination ist darauf zu achten, dass eventuelle Höchstgrenzen für Laborleistungen im selben Behandlungsfall nicht überschritten werden.

Ziffer 4167 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 4167 wird zur Nummer 11662 — „Antiarrhythmika, je Medikament, IA z.B. Chinidin, Flecainid, Lidocain, Propafenon; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ.“ — mit festem Satz von 18,60 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Abrechenbar: 1x je Medikament. Das/Die untersuchte(n) Antiarrhythmikum(a) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4167

Die GOÄ-Ziffer 4167 wird für die quantitative Bestimmung von Lidocain im Blut mittels Ligandenassay abgerechnet. Dies ist typischerweise im Rahmen des therapeutischen Drug Monitorings bei einer Antiarrhythmika-Therapie der Fall. Auch bei Verdacht auf eine Lidocain-Intoxikation ist die Abrechnung medizinisch begründet.
Nein, eine Doppelbestimmung darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Der offizielle Leistungstext der GOÄ 4167 schließt eine eventuelle Doppelbestimmung sowie die aktuelle Bezugskurve bereits explizit ein. Diese Leistungen sind somit mit der Grundgebühr abgegolten.
Für die GOÄ-Ziffer 4167 gilt als Laborleistung des Abschnitts M der Regelhöchstsatz von 1,15. Dies entspricht einem Betrag von 16,76 Euro. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer patientenindividuellen Begründung zulässig.
Ja, die Angabe des untersuchten Parameters auf der Liquidation ist zwingend vorgeschrieben. Der Leistungstext verlangt explizit, dass der Parameter, in diesem Fall Lidocain, namentlich genannt wird. Fehlt diese Angabe, kann der Kostenträger die Erstattung rechtmäßig verweigern.
Ja, die GOÄ 4167 kann grundsätzlich neben anderen Laboruntersuchungen abgerechnet werden. Häufig erfolgt die Bestimmung gemeinsam mit Elektrolyten oder Retentionswerten zur Überwachung der Organfunktionen. Dabei sind jedoch die allgemeinen Bestimmungen und eventuelle Höchstgrenzen des Abschnitts M zu beachten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich