Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4260
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 4260 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) wie folgt:
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test) -
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Leistung ist mit 290 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 16,90 €. Da es sich um eine Laborleistung des Speziallabors handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (19,44 €) und der Höchstsatz bei 1,3-fach (21,97 €).
Die Leistung umfasst den spezifischen, qualitativen Nachweis von IgM-Antikörpern gegen den Erreger der Syphilis (Lues) mittels der Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorption (FTA-ABS). Dieser Test dient insbesondere der Differenzierung zwischen einer floriden, behandlungsbedürftigen Infektion und einer bereits ausgeheilten Infektion.
GOÄ 4260 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Bestimmung von IgM-Antikörpern mittels des FTA-ABS-Tests ist ein zentraler Baustein in der Lues-Diagnostik. Typischerweise erfolgt dieser Test nicht als primäres Screening, sondern als Bestätigungs- und Aktivitätsdiagnostik nach einem positiven Suchtest (wie dem TPHA- oder TPPA-Test).
Klinische Situationen, die eine Abrechnung der GOÄ 4260 rechtfertigen, sind der dringende Verdacht auf eine primäre oder sekundäre Syphilis sowie die Überwachung einer Therapie. Auch bei Neugeborenen mit Verdacht auf eine kongenitale Syphilis ist der Nachweis von spezifischen IgM-Antikörpern von entscheidender Bedeutung, da mütterliche IgG-Antikörper plazentagängig sind, IgM-Antikörper hingegen nicht.
Tipp: Da der IgM-FTA-ABS-Test eine hohe Spezifität aufweist, eignet er sich hervorragend zur Abgrenzung falsch-positiver Ergebnisse anderer Suchtests, was die Abrechnung medizinisch und wirtschaftlich begründet.
Die Abgrenzung zu anderen serologischen Verfahren ist wichtig. Während IgG-Antikörper oft lebenslang persistieren, zeigt das Vorhandensein von IgM-Antikörpern eine aktive Erregervermehrung an, was unmittelbare therapeutische Konsequenzen hat.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4260
Fallbeispiel 1: Bestätigungsdiagnostik bei positivem Suchtest
Ein Patient stellt sich mit einem positiven TPPA-Suchtestergebnis vor. Zur Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige, aktive Infektion vorliegt, veranlasst der Arzt den IgM-FTA-ABS-Test.
Die medizinische Begründung basiert auf der Notwendigkeit der Aktivitätsbestimmung bei positivem Screening. Abgerechnet werden der Suchtest (z. B. nach GOÄ 4395) und der Bestätigungstest nach GOÄ 4260.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Lues connata beim Neugeborenen
Bei einem Neugeborenen einer Mutter mit bekannter Lues-Historie soll eine neonatale Infektion ausgeschlossen werden. Da mütterliche IgG-Antikörper übertragen werden, ist nur der Nachweis eigener IgM-Antikörper beweisend.
Die Durchführung des IgM-FTA-ABS-Tests ist hier die Methode der Wahl. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4260 mit dem entsprechenden Hinweis auf die pädiatrische Indikation.
Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle nach Penicillin-Behandlung
Ein Patient wurde wegen einer sekundären Syphilis therapiert. Nach mehreren Monaten erfolgt eine Kontrolluntersuchung, um das Absinken der IgM-Antikörper und somit den Therapieerfolg zu dokumentieren.
Die wiederholte Bestimmung ist medizinisch notwendig, um ein Therapieversagen auszuschließen. Die Abrechnung der GOÄ 4260 ist in diesem zeitlichen Abstand vollumfänglich berechtigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4260: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4260 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Liquidation. Der Verordnungstext schreibt zwingend vor, dass der untersuchte Parameter (z. B. "Treponema pallidum IgM") explizit genannt werden muss, andernfalls droht eine Honorarkürzung.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die parallele Abrechnung von qualitativer und quantitativer Bestimmung desselben Parameters aus derselben Probe. Wenn bereits eine quantitative Bestimmung durchgeführt und abgerechnet wurde, ist die qualitative GOÄ 4260 nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung von mehreren immunologischen Untersuchungen die Höchstwertregelungen des Abschnitts M der GOÄ nicht überschritten werden, da dies zu automatischen Kürzungen führt.
Ein weiterer Fallstrick ist die Verwechslung mit reinen Suchtests. Die GOÄ 4260 darf nicht routinemäßig als Ersttest ohne vorherigen begründeten Verdacht oder positiven Suchtest eingesetzt werden, da dies dem Wirtschaftlichkeitsgebot widerspricht.
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Dokumentation der GOÄ 4260: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Regresse und Beanstandungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Ulcus durum, Exanthem oder positiver Suchtest) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert werden.
Auch die Methode (Immunfluoreszenz) und das spezifische Antigen (Treponema pallidum IgM) sollten zweifelsfrei aus den Laborblättern hervorgehen. Bei externer Vergabe des Labors ist die Übernahme der Fremdleistung korrekt zu kennzeichnen.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf Lues II bei palmaplantarem Exanthem. TPPA-Suchtest positiv. Veranlassung IgM-FTA-ABS-Test (GOÄ 4260) zur Bestätigung und Aktivitätsdiagnostik. Befund: IgM positiv, Indikation zur Therapie gegeben.
Die Aufbewahrung der Laborbefunde sollte mindestens für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen, um bei eventuellen Nachfragen der Kostenträger den Ergebnisnachweis sofort erbringen zu können.
GOÄ 4260: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 4260 dem Abschnitt M III angehört, ist der Gebührenrahmen auf das 1,3-fache begrenzt. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15-fach erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind schwierige Probenaufbereitungen, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren, die das Messergebnis verfälschen könnten und eine aufwendige Vorbehandlung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4260 häufig mit anderen serologischen und klinischen Ziffern kombiniert. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ 4395 (TPHA-Test) oder anderen Suchtests im Rahmen einer gestuften Diagnostik.
Ebenfalls häufig kombiniert wird die Blutentnahme nach GOÄ 250 sowie die anschließende Beratung des Patienten über das Testergebnis nach GOÄ 1 oder GOÄ 3, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung anderer unspezifischer Lipoid-Antikörpertests unter derselben Ziffer, wenn diese nicht methodisch getrennt erbracht wurden.
Ziffer 4260 in der neuen GOÄ
Für die Ziffer 4260 sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Der bisherige 2,3-fache Satz liegt bei 19,43 €; im Einzelfall ist zu prüfen, welche neue Ziffer den Untersuchungsinhalt am besten abbildet.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4260
Was hat nicht gestimmt?