Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4258
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert die Ziffer 4258 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Spezialleistungen des Speziallabors.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test) -
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Diese Leistung umfasst den qualitativen Nachweis von spezifischen Antikörpern der Klassen IgG und IgM gegen den Erreger der Syphilis (Treponema pallidum). Als methodischer Goldstandard ist hierbei der Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest (FTA-ABS-Test) genannt. Die Ziffer deckt sowohl die Probenvorbereitung, die Absorption unspezifischer Antikörper als auch die mikroskopische Auswertung unter dem Fluoreszenzmikroskop ab.
GOÄ 4258 in der Praxis: Stufenweise Diagnostik der Lues
In der medizinischen Praxis wird die GOÄ 4258 fast ausschließlich im Rahmen der stufenweisen Syphilis-Diagnostik eingesetzt. Da die Erkrankung meldepflichtig und klinisch hochvariabel ist, erfordert der Nachweis ein präzises Vorgehen. Die Bestimmung erfolgt in der Regel nicht als Erstlinien-Screening, sondern als hochspezifischer Bestätigungstest nach einem reaktiven Suchtest (z. B. TPPA oder ELISA).
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 4258 ist gegeben, wenn ein zuvor durchgeführter Suchtest ein positives oder grenzwertiges Ergebnis geliefert hat. Auch bei dringendem klinischem Verdacht auf eine primäre Lues oder bei der Überwachung von Neugeborenen mit Verdacht auf Lues connata ist der Test indiziert. Durch die Absorption kreuzreagierender Antikörper bietet das Verfahren eine besonders hohe Spezifität.
Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 4258 gezielt zur Differenzierung zwischen einer abgelaufenen (Seronarbe) und einer behandlungsbedürftigen, aktiven Infektion, indem Sie die spezifischen IgM-Antikörper gesondert bewerten lassen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4258
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffer im klinischen Alltag.
Fallbeispiel 1: Abklärung eines positiven Suchtests
Ein Patient stellt sich mit einem reaktiven TPPA-Suchtestergebnis aus einer Routineuntersuchung vor. Zur Bestätigung der Diagnose wird der FTA-ABS-Test veranlasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4258 zum Schwellenwert (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter explizit als "Treponema pallidum IgG/IgM (FTA-ABS)" ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Lues connata beim Neugeborenen
Bei einem Neugeborenen einer Mutter mit bekannter, therapieter Lues-Historie soll eine konnatale Infektion ausgeschlossen werden. Hierzu wird der spezifische 19S-IgM-FTA-ABS-Test durchgeführt, um mütterliche IgG-Übertragungen von kindlichen Antikörpern abzugrenzen. Die Abrechnung der GOÄ 4258 erfolgt hierbei aufgrund des erhöhten Aufwands bei der Probenaufbereitung mit dem Höchstsatz von 1,3-fach.
Fallbeispiel 3: Diagnostik bei klinischem Primärstadium
Ein Patient präsentiert sich mit einem schmerzlosen Ulkus im Genitalbereich (Ulcus durum). Neben dem direkten Erregernachweis wird Blut für den FTA-ABS-Test entnommen, da dieser im frühen Stadium bereits vor dem klassischen TPPA-Test positiv werden kann. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4258 neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4258: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 4258 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter genannt werden müssen. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Position rechtmäßig verweigern.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die unzulässige Doppelabrechnung von Bestätigungstests. Wird am selben Tag neben dem FTA-ABS-Test (GOÄ 4258) auch ein Immunoblot (GOÄ 4395) durchgeführt, muss eine strenge medizinische Begründung vorliegen. Ohne diese Begründung gilt die parallele Abrechnung als Überversorgung, da beide Tests der Bestätigung dienen.
Achtung: Die GOÄ 4258 darf nicht für einfache Suchtests (wie den TPHA- oder TPPA-Test) herangezogen werden. Für diese einfacheren Agglutinationstests ist stattdessen die GOÄ-Ziffer 4380 anzusetzen.
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Dokumentation der GOÄ 4258: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die Indikation für den Bestätigungstest klar hervorgehen, idealerweise unter Verweis auf das reaktive Ergebnis des vorangegangenen Suchtests. Auch das angewendete Testverfahren und die Charge des verwendeten Testkits sollten im Laborblatt dokumentiert sein.
Der Befundbericht muss das qualitative Ergebnis (z. B. "reaktiv", "nicht reaktiv" oder "grenzwertig") sowie die Intensität der Fluoreszenz festhalten. Dies ist besonders wichtig, um bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung zweifelsfrei belegen zu können.
Dokumentation: Pat. mit reaktivem Lues-Suchtest (TPPA positiv am 12.10.). Indikation zur Bestätigung mittels FTA-ABS-Test gemäß GOÄ 4258. Ergebnis: IgG reaktiv (3+), IgM nicht reaktiv. Befund an Patienten übermittelt.
GOÄ 4258: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 4258 um eine Leistung des Speziallabors handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (19,44 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (21,97 €) ist nur unter Angabe besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen sind eine schwierige Differenzierung bei unspezifischer Hintergrundfluoreszenz oder die Notwendigkeit von wiederholten Testansätzen bei grenzwertigen Ergebnissen.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4258 häufig mit Ziffern für die Blutentnahme (GOÄ 250) und den vorausgegangenen Suchtest (z. B. GOÄ 4380) kombiniert. Auch die Kombination mit quantitativen Antikörperbestimmungen (GOÄ 4259) zur Verlaufskontrolle oder dem VDRL-Test (GOÄ 4381) zur Aktivitätsbeurteilung ist medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 4258 in der neuen GOÄ
Die Leistung wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 11320 — „Treponema pallidum (FTA-ABS-Test), IFT qualitativ Antikörpernachweis“. Festpreis: 26,72 € (aktueller 2,3-facher Satz: 19,43 € — mehr als heute).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4258
Was hat nicht gestimmt?