GOÄ 4380: HBe-Antikörper-Abrechnung leicht gemacht

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4380
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBe-Antigen (IgG und IgM)
Punktzahl 240  
Einfachsatz 13,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,09 € 1,1x
Höchstsatz 18,19 € 1,3x
Ausschlüsse
437

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4380

Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -HBe-Antigen (IgG und IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4380 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung verortet. Sie beschreibt die quantitative oder qualitative Bestimmung von HBe-Antikörpern (Anti-HBe) mittels eines Ligandenassays. Diese Methodik umfasst moderne immunologische Testverfahren wie den ELISA oder Chemilumineszenz-Immunoassays.

Ein wichtiger Aspekt dieser Leistungsbeschreibung ist die Inklusion von eventuellen Doppelbestimmungen und der Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Diese vorbereitenden und qualitätssichernden Maßnahmen können nicht separat berechnet werden. Zudem gilt die strikte Vorgabe, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden müssen.

GOÄ 4380 in der Praxis: Diagnostik und Verlaufsbeurteilung der Hepatitis B

Die Bestimmung von Anti-HBe-Antikörpern ist ein zentraler Baustein in der serologischen Diagnostik der Hepatitis-B-Virusinfektion. Typischerweise wird dieser Parameter angefordert, um den Übergang von der replikativen Phase (gekennzeichnet durch das HBe-Antigen) in die unvollständige Latenzphase (Serokonversion) zu dokumentieren. Das Auftreten von Anti-HBe signalisiert in der Regel eine deutliche Abnahme der Viruslast und somit eine verringerte Infektiosität des Patienten.

In der klinischen Praxis erfolgt die Anforderung meist im Rahmen einer bekannten chronischen Hepatitis B oder zur Abklärung unklarer Leberwerterhöhungen. Die Differenzierung zwischen einer aktiven Replikation und einer inaktiven Trägerphase ist für die therapeutische Entscheidungsfindung essenziell. Die Ziffer 4380 liefert hierfür das notwendige diagnostische Werkzeug im vertragsärztlichen und privatärztlichen Bereich.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verlaufsbeobachtung einer chronischen Hepatitis B die Bestimmung von HBe-Ag und Anti-HBe oft parallel sinnvoll ist, um den genauen Zeitpunkt der Serokonversion präzise zu erfassen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4380

Fallbeispiel 1: Monitoring einer chronischen Hepatitis B

Ein Patient mit bekannter chronischer Hepatitis B stellt sich zur regelmäßigen Kontrolluntersuchung vor. Zur Überprüfung des Replikationsstatus und einer möglichen Serokonversion wird die Bestimmung der HBe-Antikörper veranlasst. Die Laboranalyse erfolgt mittels eines modernen Chemilumineszenz-Immunoassays. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4380 zum Regelsatz (1,15-fach) mit dem konkreten Hinweis auf den Parameter "Anti-HBe" in der Rechnung.

Fallbeispiel 2: Abklärung nach Nadelstichverletzung

Nach einer beruflichen Nadelstichverletzung bei medizinischem Personal wird der Immunstatus des Indexpatienten bezüglich Hepatitis B untersucht. Neben dem HBs-Antigen wird auch der HBe-Status inklusive der Antikörper bestimmt. Da eine schnelle Abklärung zwingend erforderlich ist, erfolgt die Analyse umgehend. Die Abrechnung der Ziffer 4380 erfolgt neben den weiteren serologischen Parametern, wobei die Ausschlusskriterien beachtet werden.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Reaktivierung unter Immunsuppression

Bei einem Patienten steht eine hochdosierte immunsuppressive Therapie bevor. Aufgrund einer ausgeheilten Hepatitis-B-Infektion in der Anamnese besteht das Risiko einer Reaktivierung. Zur Risikoabschätzung wird der aktuelle serologische Status inklusive der HBe-Antikörper erhoben. Die Indikation und das Ergebnis werden dokumentiert, und die Leistung wird über die GOÄ 4380 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4380: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4380 ist das Versäumnis, den konkreten untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die Bezeichnung des Parameters (z. B. "Anti-HBe") auf der Liquidation erscheinen muss. Fehlt diese Angabe, führt dies bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig zu Rechnungsbeanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 4380 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Doppelbestimmungen desselben Parameters am selben Tag nicht mehrfach berechnet werden dürfen, da diese bereits mit der Ziffer 4380 abgegolten sind.

Achtung: Die Abrechnung von Ligandenassays im Speziallabor unterliegt strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Vermeiden Sie die unbegründete routinemäßige Mitbestimmung von Anti-HBe ohne entsprechende klinische Indikation.

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Dokumentation der GOÄ 4380: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung klar hervorgehen. Dies umfasst die Dokumentation von Symptomen, Vorbefunden oder dem konkreten Verdacht auf eine Virushepatitis.

Zusätzlich müssen die Laborergebnisse inklusive der Maßeinheiten und der herangezogenen Referenzbereiche archiviert werden. Bei einer eventuellen Überprüfung durch den medizinischen Dienst oder private Versicherer dient diese Dokumentation als unwiderlegbarer Nachweis der Leistungserbringung.

Dokumentationsbeispiel:
Pat. mit chronischer Hepatitis B zur Verlaufskontrolle. Indikation: Überprüfung der Serokonversion. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund: Anti-HBe positiv (Index: 0.12, Referenzbereich negativ > 1.0). Befundbesprechung für die nächste Konsultation eingeplant.

GOÄ 4380: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 4380 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, liegt der Gebührenrahmen für den Schwellenwert bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Überschreitung des Regelsatzes ist nur in seltenen, medizinisch begründeten Einzelfällen zulässig. Als Begründung für eine Faktorerhöhung auf 1,3-fach kommen beispielsweise schwierige Probenverhältnisse wie stark lipämische, ikterische oder hämolytische Seren infrage, die einen erhöhten analytischen Aufwand im Labor verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der HBe-Antikörper selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Parameter der Hepatitis-B-Serologie. Häufig wird die Ziffer 4380 gemeinsam mit der Bestimmung des HBs-Antigens (GOÄ 4382) oder der HBs-Antikörper (GOÄ 4381) liquidiert. Auch die Kombination mit Leberenzymen wie der ALT (GPT) nach Ziffer 3582 oder der AST (GOT) nach Ziffer 3581 ist im Rahmen der Hepatitisdiagnostik üblich und erstattungsfähig.

Ziffer 4380 in der neuen GOÄ

Der anti-HBe-Antikörpernachweis (Hepatitis-B-Virus, HBe-Antigen) mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ als erregerspezifische Immunoassay-Ziffer weitergeführt: Nummer 11585 „Hepatitis-B-Virus, HBe-Antigen, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis bleibt nahezu gleich. Die ausdrückliche IgG/IgM-Differenzierung der alten Leistung ist in der neuen Legende nicht mehr vorgesehen; je Untersuchung ist die Ziffer einmal ansetzbar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4380

Mit der GOÄ-Ziffer 4380 wird die Bestimmung von HBe-Antikörpern (IgG und IgM) mittels Ligandenassay abgerechnet. Diese Untersuchung dient primär der Verlaufsbeurteilung und Stadieneinteilung einer Hepatitis-B-Infektion. Die Leistung umfasst gegebenenfalls auch eine Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ-Ziffer 4380 beträgt 13,99 Euro bei einer Punktzahl von 240 Punkten. Bei Anwendung des medizinisch üblichen Regelhöchstsatzes von 1,15-fach beläuft sich das Honorar auf 16,09 Euro. Der maximale Steigerungssatz von 1,3-fach ergibt einen Betrag von 18,19 Euro.
Die GOÄ-Ziffer 4380 darf laut den offiziellen Ausschlusskriterien nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine laborärztliche Bestimmungen zu beachten, die eine Doppelabrechnung identischer Zielparameter am selben Untersuchungstag ausschließen. Eine sorgfältige Prüfung der Laborkombinationen verhindert hierbei Honorarkürzungen.
Eine Steigerung der GOÄ 4380 über den Schwellenwert von 1,15-fach bis zum Höchstsatz von 1,3-fach erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlicher analytischer Aufwand oder schwierige Probenbeschaffenheiten, wie beispielsweise stark lipämische oder hämolytische Seren. Die Begründung muss stets patienten- und fallspezifisch formuliert sein.
Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ 4380 müssen die medizinische Indikation und das konkrete Testergebnis lückenlos in der Patientenakte dokumentiert werden. Zudem ist der untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation namentlich anzugeben. Die Aufbewahrung der Qualitätskontrolldaten und Bezugskurven im Laborarchiv sichert die Abrechnung zusätzlich ab.
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