Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4382
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Hepatitis A-Virus (IgG und IgM) -
Die GOÄ-Ziffer 4382 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M III der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst die quantitative oder qualitative Bestimmung von Hepatitis-A-Virus-Antikörpern (sowohl IgG als auch IgM) mittels eines Ligandenassays. Zu den Ligandenassays gehören moderne, hochsensitive Verfahren wie der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) oder der Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA).
In der Gebühr sind eventuell erforderliche Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits enthalten. Diese vorbereitenden und qualitätssichernden Laborschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufzuführen sind.
GOÄ 4382 in der Praxis: Indikationsstellung und klinischer Nutzen
Die Bestimmung der Hepatitis-A-Antikörper ist in verschiedenen klinischen Szenarien von hoher Relevanz. Ein primärer Anwendungsbereich ist die Abklärung einer akuten Hepatitis bei entsprechenden klinischen Symptomen wie Ikterus, dunklem Urin oder erhöhten Transaminasen. Hierbei erlaubt die Differenzierung zwischen IgM- und IgG-Antikörpern eine präzise Unterscheidung zwischen einer frischen Infektion und einer bereits durchgemachten Erkrankung oder Impfung.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Überprüfung des Impfstatus vor geplanten Reisen in Endemiegebiete oder im Rahmen der Arbeitsmedizin. Durch den Nachweis von IgG-Antikörpern kann eine bestehende Immunität zuverlässig nachgewiesen werden. Dies verhindert unnötige Auffrischimpfungen und spart Ressourcen.
Tipp: Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass sowohl der qualitative als auch der quantitative Nachweis über diese Ziffer abgebildet wird, sofern die methodischen Voraussetzungen des Ligandenassays erfüllt sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4382
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Hepatitis A
Ein Patient stellt sich mit akutem Ikterus, Abgeschlagenheit und stark erhöhten Leberwerten in der Praxis vor. Zur diagnostischen Abklärung veranlasst die Praxis eine Bestimmung der Hepatitis-A-Antikörper (IgG und IgM) mittels ELISA. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4382 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse im Labor vorlagen. Auf der Rechnung wird der Parameter als "Hepatitis-A-Virus-Antikörper (IgG/IgM)" ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Überprüfung des Immunstatus vor Fernreise
Eine Patientin wünscht eine Beratung bezüglich einer anstehenden Reise nach Südostasien und bittet um Überprüfung ihres Impfschutzes gegen Hepatitis A. Das Labor führt die Bestimmung der IgG-Antikörper durch. Da es sich um eine präventive Wunschleistung handelt, wird die GOÄ-Ziffer 4382 im Rahmen einer Selbstzahlerleistung (IGeL) analog den GOÄ-Vorgaben liquidiert.
Fallbeispiel 3: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge für medizinisches Personal wird die Immunität gegen Hepatitis A überprüft. Nach der Blutentnahme erfolgt die Antikörperbestimmung im Labor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4382 neben den erforderlichen Beratungs- und Untersuchungsgebühren, wobei der Ausschluss bezüglich der Ziffer 437 strikt beachtet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4382: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 4382 ist das Übersehen von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Werden beide Ziffern am selben Behandlungstag für denselben Patienten angesetzt, führt dies regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen.
Ein weiteres Versäumnis betrifft die unvollständige Rechnungslegung. Der Verordnungsgeber schreibt zwingend vor, dass die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben sind. Fehlt diese Angabe (z. B. der Hinweis auf IgG/IgM oder Hepatitis A), ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Erstattungsanspruch des Patienten gefährdet.
Achtung: Die Ziffer 4382 darf nicht mehrfach für dieselbe Blutprobe berechnet werden, selbst wenn IgG und IgM in getrennten Testkits, aber im selben zeitlichen Zusammenhang bestimmt wurden. Die Ziffer deckt die Bestimmung beider Immunglobulinklassen ab.
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Dokumentation der GOÄ 4382: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf akute Infektion, Impfstatuskontrolle) sowie das konkrete Testergebnis dokumentiert werden. Auch der verwendete Testtyp (Ligandenassay) sollte aus den Laborunterlagen klar hervorgehen.
Zudem empfiehlt es sich, den schriftlichen Laborbefund direkt mit der elektronischen Patientenakte zu verknüpfen. Bei Rückfragen von Kostenträgern kann so unverzüglich der Nachweis über die erbrachte Leistung erbracht werden.
Dokumentation: "Indikation: V. a. akute Hepatitis bei erhöhtem GPT-Wert. Blutentnahme erfolgt. Laborbefund zu GOÄ 4382: Hepatitis-A-IgG positiv, Hepatitis-A-IgM negativ. Befundbesprechung durchgeführt."
GOÄ 4382: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 4382 dem Abschnitt M III (Speziallabor) angehört, unterliegt sie einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr, während der maximale Höchstsatz bei 1,3 liegt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer, patientenbezogener Erschwernisse zulässig.
Solche Erschwernisse müssen auf der Rechnung detailliert und nachvollziehbar begründet werden. Typische Begründungen im Laborbereich können beispielsweise schwierige Probenaufbereitungen bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein, die einen erheblichen Mehraufwand verursachten.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Bestimmung der Hepatitis-A-Antikörper häufig mit anderen serologischen Untersuchungen kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Ziffern für Hepatitis B (z. B. HBsAg oder Anti-HBs) oder Hepatitis C. Auch die Kombination mit klinisch-chemischen Basislaborwerten wie den Transaminasen (GOT, GPT, GGT) nach den entsprechenden Ziffern aus Abschnitt M ist üblich und erstattungsfähig.
Ziffer 4382 in der neuen GOÄ
Der Hepatitis-A-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay (IgG und IgM) wird in der neuen GOÄ — ebenso wie die auf IgM beschränkte frühere Ziffer 4383 — durch eine einzige erregerspezifische Immunoassay-Ziffer abgebildet: Nummer 11583 „Hepatitis-A-Virus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,93 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,09 €). Der Preis bleibt nahezu gleich. Die IgG/IgM-Differenzierung entfällt; je Hepatitis-A-Antikörperuntersuchung ist die Ziffer einmal ansetzbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4382
Was hat nicht gestimmt?