Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4383
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Hepatitis A-Virus (IgM)
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 4383 beschreibt eine hochspezifische labordiagnostische Leistung aus dem Bereich der Speziallabor-Untersuchungen. Im Zentrum steht der Nachweis von Immunglobulin M (IgM) gegen das Hepatitis-A-Virus (HAV). Diese Antikörperklasse ist ein entscheidender Marker für das Vorliegen einer akuten Infektionsphase.
Die methodische Durchführung erfolgt mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise einem Enzym-Immunoassay (EIA) oder Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA). In der Gebühr sind eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits vollständig enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.
GOÄ 4383 in der Praxis: Diagnostik der akuten Hepatitis A
Die Bestimmung der Hepatitis-A-IgM-Antikörper ist der Goldstandard bei Verdacht auf eine frische HAV-Infektion. Typische klinische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind ein plötzlicher Ikterus, dunkler Urin, entfärbter Stuhl sowie unspezifische gastrointestinale Beschwerden. Auch bei einer massiven Erhöhung der Transaminasen (GPT und GOT) ist die Abklärung einer viralen Hepatitis dringend angezeigt.
Im Gegensatz zu den IgG-Antikörpern, die eine abgelaufene Infektion oder eine erfolgreiche Impfung anzeigen, weisen IgM-Antikörper auf ein akutes Geschehen hin. Sie sind meist schon bei Beginn der klinischen Symptomatik im Serum nachweisbar und fallen nach einigen Monaten wieder ab. Die Abgrenzung zu anderen Hepatitis-Formen (B, C, E) ist für das weitere therapeutische und hygienische Vorgehen essenziell.
Achtung: Da Hepatitis A eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist, erfordert ein positiver Befund unverzügliche Maßnahmen. Die labordiagnostische Sicherung über die GOÄ 4383 liefert hierfür die rechtssichere Grundlage.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4383
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Reisemedizin-Infektion
Ein Patient stellt sich drei Wochen nach einer Auslandsreise mit Übelkeit, Fieber und beginnendem Sklerenikterus in der Praxis vor. Aufgrund des klinischen Verdachts auf eine akute Hepatitis A veranlasst der Arzt eine serologische Untersuchung. Im Labor wird die Bestimmung der HAV-IgM-Antikörper durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4383 zum Regelsatz (1,15-fach). Zusätzlich wird der konkrete Parameter "Hepatitis-A-Virus-IgM" auf der Liquidation ausgewiesen, um den formalen Anforderungen der GOÄ zu genügen.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei Transaminasenerhöhung
Bei einer Routineuntersuchung werden stark erhöhte Leberwerte (ALT/AST über 1000 U/l) festgestellt, ohne dass der Patient ausgeprägte Symptome zeigt. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung veranlasst die Praxis ein Hepatitis-Screening, welches auch die Bestimmung von HAV-IgM umfasst.
Die Abrechnung der Ziffer 4383 erfolgt neben weiteren serologischen Parametern für Hepatitis B und C. Die medizinische Begründung für die Simultanbestimmung ergibt sich direkt aus der unklaren, massiven Transaminasenerhöhung und wird in der Akte dokumentiert.
Fallbeispiel 3: Postexpositionelle Abklärung nach Kontakt
Eine Pflegekraft hatte ungeschützten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines nachweislich an Hepatitis A erkrankten Patienten. Zur Abklärung des aktuellen Infektionsstatus und vor einer eventuellen Riegelungsimpfung wird umgehend Blut entnommen.
Die Bestimmung von HAV-IgM nach GOÄ 4383 dient hier dem Ausschluss einer bereits bestehenden, akuten Infektion. Die Abrechnung erfolgt regulär, wobei die Indikation der Postexposition die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei belegt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4383: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4383 ist das Versäumnis, den spezifischen Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der untersuchte Parameter genannt werden muss. Fehlt der Zusatz "Hepatitis A-Virus (IgM)", führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Erstattungsverweigerungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Missachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die GOÄ-Ziffer 4383 darf nicht neben der Ziffer 437 abgerechnet werden. Bei der Ziffer 437 handelt es sich um eine andere laborchemische Untersuchung, deren gleichzeitige Berechnung im selben Behandlungsfall systematisch ausgeschlossen ist.
Achtung: Prüfstellen achten penibel auf die Einhaltung von Ausschlusskonstellationen im Laborbereich. Eine automatisierte Praxissoftware sollte so konfiguriert sein, dass die Kombination von 4383 und 437 blockiert wird.
Zudem wird gelegentlich fälschlicherweise versucht, die Doppelbestimmung als separate Leistung abzurechnen. Da die Leistungsbeschreibung der Ziffer 4383 eine eventuelle Doppelbestimmung explizit einschließt, ist eine zusätzliche Berechnung unter einer anderen Ziffer unzulässig und wird bei Prüfungen sofort gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 4383: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte muss die klinische Indikation für die Anforderung der Hepatitis-A-IgM-Bestimmung klar ersichtlich sein. Symptome wie Ikterus, Pruritus oder erhöhte Leberenzyme sollten detailliert erfasst werden.
Neben der Indikation müssen auch das Datum der Blutentnahme, der Tag des Laboreingangs und das validierte Testergebnis dokumentiert werden. Falls die Analyse in einer Laborgemeinschaft oder einem Fremdlabor durchgeführt wurde, ist der entsprechende Überweisungsweg ebenfalls nachzuhalten.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. klagt über Übelkeit und dunklen Urin seit 3 Tagen. Skleren leicht ikterisch. V. a. akute Hepatitis. Blutentnahme für Speziallabor: HAV-IgM (GOÄ 4383) und HAV-IgG (GOÄ 4382) veranlasst. Befund HAV-IgM: positiv. Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt.
GOÄ 4383: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M) unterliegt die GOÄ-Ziffer 4383 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich.
Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein erhöhter Analyseaufwand durch störende Faktoren im Patientenserum (z. B. starke Hämolyse oder Lipämie) sein. Auch eine extrem dringliche Notfallanalyse außerhalb der regulären Laborzeiten kann eine Steigerung auf den Höchstsatz von 18,19 € rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
In der Praxis wird die GOÄ 4383 selten isoliert eingesetzt. Sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 4382 für den Nachweis von HAV-IgG-Antikörpern. Diese Kombination ermöglicht die sichere Unterscheidung zwischen einer frischen Infektion und einem bestehenden Impfschutz.
Flankierend werden häufig Parameter des Basislabors wie die Transaminasen (GOÄ 3584, 3585) oder das Bilirubin (GOÄ 3555) bestimmt. Diese Kombinationen sind vollumfänglich nebeneinander berechenbar, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und keine spezifischen Ausschlussregeln verletzt werden.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborwerten darauf, dass die Höchstgrenzen für Laborleistungen (M-Ziffern) im selben Behandlungsfall nicht überschritten werden, falls degenerative oder budgetierende Gesamtregelungen greifen.
Ziffer 4383 in der neuen GOÄ
Der IgM-spezifische Hepatitis-A-Antikörpernachweis mittels Ligandenassay führt in der neuen GOÄ — zusammen mit der früheren Ziffer 4382 (IgG und IgM) — auf Nummer 11583 „Hepatitis-A-Virus, IA Antikörpernachweis; Serum oder Plasma; Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay; Auswertung: apparativ-quantitativ-testspezifisch" — Festpreis 15,93 € (heute: 16,09 €). Die eigenständige IgM-Variante gibt es in der neuen GOÄ nicht mehr; eine gemeinsame Ziffer gilt für alle Antikörpernachweise gegen das Hepatitis-A-Virus.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4383
Was hat nicht gestimmt?